Magirus-Feuerwehr als historisch zulassen
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Hallo,ich besitze einen ´65er Magirus LF16 Feuerwehr und möchte diesen gerne mit einem H-Kennzeichen zulassen. (ich denke, das ist das günstigste für mich, wagen ist soweit Original, Zustand 2-3, allerdings wurde 1990 die Lackierung von Feuerwehr-Rot auf Orange geändert, ist beim Grünflächenamt gelaufen)Der TÜV-Prüfer sagte, es wäre nicht so einfach da Feuerwehr nicht mehr auf privat geht. Er hatte eigentlich auch keine Lösung parat und wusste so recht nicht was er machen sollte.Was soll ich machen bzw. wie kann ich zulassen ?Weiterhin habe ich vom Verkäufer eine Ablastung auf 7490 kg Für FS-Kl. 3 und eine TÜV-Bescheinigung (ncah §29 u. Anlage III StVZO) bekommen.Beides wurde von einem Sachverständigen der KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher KFZ-Sachverständiger e.V.)erstellt.Diese beiden Papiere wollte der TÜV-Prüfer nicht anerkennen und wollte die Ablastung und §29 nocheinmal durchführen.Meine Frage: Gelten die Papiere der KÜS oder sind si gar wertlos für mich ( haben mich so ca. 150 DM Gebühgren gekostet, alles inkl.)Helft mir, ich verzweifle,Danke schon malEuer Martin
Magirus-Feuerwehr als historisch zulassen
Hallo Martin,Dein Magirus ist älter als 30 Jahre und wird, da er wohl im Originalzustand ist, als historisches Fahrzeug anerkannt und müßte daher ein H-Kennzeichen bekommen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, daß er zwischenzeitlich nicht länger als 12 Monate abgemeldet war.Was die Ablastung betrifft: Die KÜS ist berechtigt, solche Bescheinigungen nach StVZO auszustellen. Diese gelten dann bundesweit und sind auch vom TÜV anzuerkennen - auch wenn er die Konkurrenz von der KÜS nicht mag!
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Magirus-Feuerwehr als historisch zulassen
Hallo RA-Wilke,danke für die schnelle Antwort.Ich bin auch völlig Deiner Meinung.Ich habe mich jetzt auch auf eigene Faust beim TÜV schlau gemacht (Internet).Dort steht, dass eine Zulassung als Feuerwehr nicht mehr zulässig ist.Es muss ein Kompromiss gefunden werden.Vielleicht hat jemand ja schon ähnliche Erfahrungen gemacht und weiss weiteres.Ich würde gerne mal wissen, wie man denn jetzt ein Feuerwehrauto zualssen kann, als Privatmann.Martinp.s. Der Wagen hat noch gelbe( Grund siehe 1. Beitrag), fest angebrachte Warnleuchten, müssen die weg (sagt der TÜV oder nur außer Funktion gesetzt werden.)
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Magirus-Feuerwehr als historisch zulassen
Hallo, soweit ich weiss, gab es vor etwa 2 Jahren in Düsseldorf mal richtig Zoff mit dem Besitzer eines Hotchkiss-Panzers, der mit H-Kennzeichen die KÖ entlang gebrettert ist - siehe Bericht in einer Markt aus der Zeit unter "Der dicke Hund". Muß ja auch nicht unbedingt sein, oder?Soweit ich mich erinnere, hat die Politik damals dann überreagiert und ein Verbot für alle ehemaligen Einsatzfahrzeuge in privater Hand erlassen. Private Zulassungen gibt es wohl für alte Militär-, Polizei-, Kranken- oder Feuerwehrwagen nicht mehr. Die müssen bei Außerdienststellung - so jedenfalls damals die Markt - verschrottet werden. Kann aber sein, daß sich die Situation inzwischen wieder entspannt hat. Würde mich freuen, wenn diese Erinnerungen nicht den heutigen Gegebenheiten entsprechen würden. Gruß Michael.
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Magirus-Feuerwehr als historisch zulassen
Wichtig ist das die Betriebserlaubnis nach Außerdienststellung nicht erloschen ist (Abmeldung mehr als 12 Monate). Solang die Betriebserlaubnis besteht, kannst Du auch als Privatmann ein H-Kennzeichen bekommen.Frank
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Magirus-Feuerwehr als historisch zulassen
Hier wird einiges durcheinander geworfen!Von Alter her kann der Magirus natürlich ein H-Kennzeichen erhalten.Die dazu vorgeschriebene Begutachtung nach § 21c StVZO darf nach wie vor nur der TÜV machen, nicht die KÜS oder andere.Ist das Fahrzeug vor dem 1.4.1999 bei der Feuerwehr augemustert worden, gibt es keine Probleme bei der Wiederzulassung auf Privat, natürlich nicht als Feuerwehrfahrzeug, sondern als LKW geschlossener Kasten.Ist das Fahrzeug danach ausgemustert worden, gibt es Probleme. Zumindest Fahrzeuge, die speziell einem besonderen Zweck dienen, können dann nicht mehr auf Privatpersonen zugelassen werden. Das gilt beispielsweise für Wasserwerfer, Panzer, Bergegerät ...nicht jedoch für LKW, Leiterwagen, Jeeps etc.Dar der Magirus aber seit 1990 nicht mehr bei der Feuerwehr lief, kann er problemlos auf Privat tzugelassen werden. Der TÜV-Mensch sollte sich mal bei einem oldtimerspezialisierten Vorgesetzten erkundigen, der Ahnung hat.Oder beim DEUVET ...Die KÜS-Bescheinigung muß der TÜV anerkennen, richtig!Es scheint mir, dass es hier angebracht ist, den beliebten "TÜV-Tourismus" zu pflegen, also eine andere TÜV-Stelle aufzusuchen.Grüße, Martin Kraut, DEUVET