Hier ein recht aktuelles Urteil zur Frage, ob es auch für einen unfallbeschädigten Oldtimer eine Nutzungsausfallentschädigung gibt:
OLG DÜSSELDORF vom 30.11.2010 (Az.I-1 U 107/08 )
Nutzungsausfallentschädigung für Oldtimer nur bei herkömmlichem Gebrauch als Fortbewegungsmittel und fehlendem Ersatzfahrzeug
Eine Nutzungsausfallentschädigung für einen Oldtimer kann nur verlangt werden, wenn dieser als herkömmliches Fortbewegungsmittel benutzt wird und kein Ersatzfahrzeug zu Verfügung steht.
Aus den Gründen:
(...).Als wirtschaftlicher Wert, dessen Verlust einen Vermögensschaden zur Folge hat, ist aber nur die Möglichkeit anzusehen, überhaupt über ein Kfz verfügen zu können, nicht hingegen das ideelle Interesse, gelegentlich statt mit einem anderen Kfz mit einem Oldtimer fahren zu können. Eine Nutzungsausfallentschädigung ist deshalb nicht zu zahlen, wenn dem Geschädigten ein weiteres Kfz zur Verfügung steht, so dass er die Möglichkeit zur Nutzung eines Kfz nicht entbehren muss. Dementsprechend kommt eine Nutzungsausfallentschädigung für die entgangene Nutzung eines Oldtimers nur in Betracht, wenn der Oldtimer als normales Verkehrs- und Beförderungsmittel genutzt wird und dem Halter kein anderes Kfz zur Verfügung steht. (...)
Gruß
Tripower
Nutzungsausfall für Oldtimer
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- Registriert:Mi 14. Nov 2001, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Was ist ein Oldtimer?
Da stellen sich doch gleich mehrere Grundsatzfragen:
1. Was ist in diesem Sinne ein Oldtimer? Allein dieses komische Hakenzeichen? Das Baujahr?
Wer trifft die Entscheidung? Wie wird der Nachweis geführt?
2. Ersatzfahrzeug:
Wer stellt fest, ob und inwieweit es dem Geschädigten zur Verfügung steht? Gilt allein die Zulassung auf denselben Halter des Oldtimers?
Was ist, wenn der Ehepartner des Geschädigten mehrere Fzge besitzt? Ersterer sie aber nicht fahren kann, z. B. da Lenkung f○r ihn viel zu schwegängig
Wer trägt die Beweislast?
Gibt es Fälle aus der Praxis, in welchen die Nutzungsausfallentschädigung unter solch fadenscheinigen Begründungen verweigert wurde?
Klaus
1. Was ist in diesem Sinne ein Oldtimer? Allein dieses komische Hakenzeichen? Das Baujahr?
Wer trifft die Entscheidung? Wie wird der Nachweis geführt?
2. Ersatzfahrzeug:
Wer stellt fest, ob und inwieweit es dem Geschädigten zur Verfügung steht? Gilt allein die Zulassung auf denselben Halter des Oldtimers?
Was ist, wenn der Ehepartner des Geschädigten mehrere Fzge besitzt? Ersterer sie aber nicht fahren kann, z. B. da Lenkung f○r ihn viel zu schwegängig
Wer trägt die Beweislast?
Gibt es Fälle aus der Praxis, in welchen die Nutzungsausfallentschädigung unter solch fadenscheinigen Begründungen verweigert wurde?
Klaus
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Re: Nutzungsausfall für Oldtimer
Moin Moin !
Nein ,diese Fragen stellen sich gerade dadurch nicht ! Das Urteil des OLG stellt ja gerade fest,dass es zwischen der Behandlung eines "Oldtimers" und eines "normalen" PKW keinen Unterschied geben kann.
Die Frage nach dem Ersatzfzg wird eben auch analog zur üblichen Praxis gehandhabt.
MfG Volker
Da stellen sich doch gleich mehrere Grundsatzfragen:
1. Was ist in diesem Sinne ein Oldtimer? Allein dieses komische Hakenzeichen? Das Baujahr?
Wer trifft die Entscheidung? Wie wird der Nachweis geführt?
Nein ,diese Fragen stellen sich gerade dadurch nicht ! Das Urteil des OLG stellt ja gerade fest,dass es zwischen der Behandlung eines "Oldtimers" und eines "normalen" PKW keinen Unterschied geben kann.
Die Frage nach dem Ersatzfzg wird eben auch analog zur üblichen Praxis gehandhabt.
MfG Volker
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Re: Nutzungsausfall für Oldtimer
Na schön, dann mal der umgekehrte Fall:
Mein nicht ganz so altes Langstreckenauto wird kaputtgefahren. Auf welcher Grundlage entscheidet das Gericht, dass ich
- eine Oldtimersammlung besitze (Meldepflicht im Schadensformular, Privatdetektiv, Gerüchte?)
- ein Fahrzeug daraus als Ersatzfahrzeug einsetzbar wäre.
Umgekehrt genauso:
Ein zum Schadensfall gewordener Oldtimer kann nicht in jedem Fall durch ein anderes Fzg. erseztzt werden, weil es z.B. vom Ehepartner benötuigt wird.
Wie wird in solchen Fällen der Nachweis über die Verfügbarkeit eines Zweitfahrzeuges -egal welchen Baujahrs - geführt?
Klaus
Mein nicht ganz so altes Langstreckenauto wird kaputtgefahren. Auf welcher Grundlage entscheidet das Gericht, dass ich
- eine Oldtimersammlung besitze (Meldepflicht im Schadensformular, Privatdetektiv, Gerüchte?)
- ein Fahrzeug daraus als Ersatzfahrzeug einsetzbar wäre.
Umgekehrt genauso:
Ein zum Schadensfall gewordener Oldtimer kann nicht in jedem Fall durch ein anderes Fzg. erseztzt werden, weil es z.B. vom Ehepartner benötuigt wird.
Wie wird in solchen Fällen der Nachweis über die Verfügbarkeit eines Zweitfahrzeuges -egal welchen Baujahrs - geführt?
Klaus