Ich bin drauf und dran einen kleinen Fiat 500 zu erwerben. Das Fahrzeug wird vom Sohn des Eigentümers (wohnhaft im Ausland) angeboten.
Der Vater hat das Schätzchen wohl in seiner Heimat restauriert und will es nun hier hin D verkaufen lassen.
Das TÜV-Gutachten liegt vor. Damit könnte ich einen Fahrzeugbrief erhalten. Mir stellt sich aber nun die Frage, wer mir gegenüber eigentlich als Verkäufer auftritt und wir mir mein Gegenüber das Eigentum nachweist, wenn es doch keinen Fahrzeugbrief gibt?
Genügt die Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungsbehörde? Die schließt doch nur aus, dass das Auto gestohlen ist, oder?
Aber was gilt als Eigentumsnachweis, wenn es keinen Brief gibt? Was soll ich mir geben lassen, um nicht in absehbarer Zeit eine böse Überraschung zu erleben? Gibt es irgendeine Vorlage, in der der Verkäufer mir seinen Rechte abtritt und mir gegenüber versichert, dass er der rechtliche Eigentümer ist?
Und war darf den Kaufvertrag unterzeichnen? Der Vater, als eigentlicher Eigentümer oder genügt es, wenn der Sohn unterschreibt? Ich gebe zu, eine etwas verzwickte Situation, aber ich würde mir diese Chance auf meinen Jugendtraum nur ungern entgehen lassen

Ich hoffe, hier ggf. Leute zu finden, die Ähnliches erlebt haben! Gerade bei Oldtimern ist der Brief ja oftmals nicht vorhanden...