FIVA Newsletter Dezember
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- Registriert:Mo 14. Jul 2003, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Es gab wieder einen neuen Newsletter von der FIVA wo auch mal zusammengefasst wurde was Europa / Weltweit für Gesetzliche Grundlagen vorherschen. Sehr interessant, aber ich habe ein paar kleine ergänzungen an den Autor geschickt.Hier der Newsletter LEGISLATION : EU update November 15.12.2007 Dear Rainer Adam,Please find in attachment the update of the EU issues. EU Update NovemberContents : 1. Opportunities for dialogue- European Commission decides against proposing to require daytime running lights use- Member States unable to agree Passenger Car Taxation Directive2. Information- Germany and France disagree over car CO2 cuts- Germany parliament approves exemption for historic vehicles from urban vehicle restrictionsAndrew Turner - Director Eppafind here the previous reports FIVA - CommunicationDe Bruynlaan 383130 BegijnendijkBelgiumTel: 00 32 495 38 98 12Fax: 00 32 16 53 78 20info@fiva.orgwww.fiva.org Hier mein e-mail:-Original Message -From: Rainer ADAM Sent: Monday, December 17, 2007 3:57 PMSubject: FIVA Legislation CommissionSehr geehrter Herr Dr. KallingerIn dem Dokument das auf der FIVA Homepage (http://www.fiva.org/CommonDo..._%20FIA_2006_2007.pdf) online gestellt wurde, welches von ihnen erstellt wurde, ist ein kleiner aber feiner Fehler enthalten meiner Meinung nach, zumindest für die Österreichische Rechtsituation. Dort steht dass das "Minimal Age of a vehicle to be recognized as historic" in Österreich 30 Jahre wären. Das stimmt so nicht, zumindest nicht nach dem derzeitg gültigen Erlass des BMVIT vom 4.Mai 2006 (im Anhang enthalten). Ein Auto gilt als Historisch wenn es vor dem 1.1.1981 gebaut wurde (es zählt NICHT das Datum der Erstzulassung falls das Baujahr/Monat bestätigt werden kann vom Hersteller).Mein Fahrzeug ist so ein Grenzfall, Erstzulassung September 1981, Baujahr Dezember 1980, und mein Fahrzeug ist als "historisches Fahrzeug" typisiert (Eintragung im Typenschein und im Zulassungsschein).Vielleicht könnte man beim Punkt "Other items applying espacially to historic vehicles" noch bei den Remarks hinzufügen das wir eine Einschränkung der Nutzung ausschließlich auf 120 Tage/Jahr haben aber KEINE Kilometerbegrenzung da die anderen EU Länder auch Remarks eingetragen haben.Kann man aus "TOP 1" (LEGAL ACKNOWLEDGMENT OF HISTORIC VEHICLES) schließen dass das "Oldtimersystem" in Deutschland vergleichbar oder strenger ist als das in Deutschland? Hintergrund dieser frage ist das im neuen Deutschen Erlass zu den Umweltzonen die rede von "vergleichbaren Richtlinien" ist. Meint wenn historische Fahrzeuge aus anderen Ländern ähnliche Vorschriften zur registrierung haben wie Deutschland dann dürfen historische Fahrzeugen aus diesen Ländern auch in die Deuschen Umweltzonen einfahren. Was würde also passieren wenn ich mit meinem historisch Zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland fahre nächstes Jahr in eine Stadt in der eine Umweltzone eingerichtet ist?Mit freundlichen GrüßenRainer ADAM