Paar Fragen zu notwendigen Umbauten für H-Kennzeichen
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Zitat:Original erstellt von Th. Dinter am/um 22.03.10 20:01:59....ich beobachte immer wieder, daß auch an neuen SUVs die Moppedschilder dran sind. Wenn Du sowas in Deinem Landkreis findest, können sie es Dir kaum verweigern.....grußthomasHier irrt Thomas, denn einer der obersten Rechtsgrundsätze lautet: ES GIBT KEINEN ANSPRUCH AUF GLEICHHEIT IM UNRECHT.Dieser Grundsatz heißt nichts anderes, als dass z.B. die Zulassungsstelle einem ihr "genehmen" Bürger das kleine Kennzeichen (auch) in rechtswidriger Weise zuteilen und dem nächsten verweigern kann. Auch wenn es unglaublich klingt, aber so ist das leider in diesem unserem Rechtsstaat. Und dann kannst du Gerichte anrufen so viele du willst - sie werden dich unter Hinweis auf den o.g. Grundsatz abschmettern. Gruß Joachim
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Das ist richtig. Andererseits gibt es aber auch den Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung, der ergibt sich aus Art. 3 I GG und besagt, dass eine Behörde in vergleichbaren Fällen nicht ohne sachlichen Grund eine andere Entscheidung treffen darf. Das Zulassungsrecht gewährt einen recht großen Ermessensspielraum, von "rechtswidrigen" Zuteilungen habe ich bis jetzt nicht gehört.
- Th. Dinter
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....Joachim: da hast Du mich etwas mißverstanden: es ging/geht nicht darum, eine vermeintliche Gleichbehandlung einzuklagen.Aber ein dezenter Hinweis in solchen Fällen, bzw. die Frage, warum es da geht, ist mitunter doch hilfreich(ganz nett, natürlich.....)grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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@RA-Wilke: ich kenne den Begriff des "konkludenten Handelns", der hier erfüllt sein könnte. Bitte erläutere das mal an diesem öder ähnlichem Beispiel. Gruß. Rolf
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Konkludentes Handeln ist die Abgabe einer Willenserklärung durch schlüssiges Verhalten statt durch mündliche oder schriftliche Äußerung, spielt also vor allem im Zivilrecht beim Abschluß von Verträgen eine Rolle. Beispiel: Du besuchst eine Veranstaltung, bei der draußen ein Schild steht "Eintritt 5 Euro". Dann kannst du an die Kasse gehen, legst wortlos 5 Euro hin, bekommst wortlos eine Eintrittskarte und trotzdem wurde zwischen dir und dem Veranstalter ein Vertrag geschlossen.
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Zitat:Original erstellt von Nachtschwärmer am/um 28.03.10 23:36:19Zitat:Original erstellt von Th. Dinter am/um 22.03.10 20:01:59....ich beobachte immer wieder, daß auch an neuen SUVs die Moppedschilder dran sind. Wenn Du sowas in Deinem Landkreis findest, können sie es Dir kaum verweigern.....grußthomasHier irrt Thomas, denn einer der obersten Rechtsgrundsätze lautet:ES GIBT KEINEN ANSPRUCH AUF GLEICHHEIT IM UNRECHT.Dieser Grundsatz heißt nichts anderes, als dass z.B. die Zulassungsstelle einem ihr "genehmen" Bürger das kleine Kennzeichen (auch) in rechtswidriger Weise zuteilen und dem nächsten verweigern kann. Auch wenn es unglaublich klingt, aber so ist das leider in diesem unserem Rechtsstaat. Und dann kannst du Gerichte anrufen so viele du willst - sie werden dich unter Hinweis auf den o.g. Grundsatz abschmettern.Gruß JoachimEs gibt auch eine vorgeschriebene Maximalbreite amtlicher Kennzeichen von 520mm, die für ein einzeiliges Kennzeichen nicht überschritten werden darf.Ein Kennzeichen, z.B. M-A 1H (falls man diese Kombination von der Zulassungsstelle als Wunschkennzeichen erhält) kann demnach auch weit kleiner ausfallen. Teuere Umbauten sind also durch die Ausgabe kleinerer Kennzeichen vermeidbar, vor allem bei dem AMI-Importen wichtiges Argumenent.Zweizeilig und Engschrift sind ohne Ausnahmegenehmigung zulässig, erst die Leichtkraftradkennzeichen hängen von Wohlwollen der Zulassungsstelle ab. Sie können es zuteilen, müssen aber nicht.In München zeitweise im Straßenverkehr zu sehende Ford Mustang und ähnliche AMIS sind unverständlicher Weise mit den Käfer-Kuchenblechen hinten versehen, die zudem noch teilweise im oberen Rand von der Stoßstange verdeckt werden, da sie aufgrund ihrer schieren Größe weit nach oben geschoben worden sind (ästhetisch unakzeptabel).Aber Kennzeichen dürfen doch nicht verdeckt oder verdreckt sein, sondern müssen stets lesbar sein, oder irre ich hier?!?!mfg Peter
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Hallo, lesbar müssen vor allem auch VERKEHRS-Zeichen sein, insbesondere die weißen Zusatzschilder. In Berlin sind die bei 50 km/h für einen NORMAL-sichtigen selten lesbar, bei etlichen überladenen bräuchte man einige Minuten für die rechtliche Analyse. Also statt Ausfahrt lieber DEMO mit vielen PKWs, vor Schildern ANHALTEN, mit Fernglas lesen und studieren, erst DANN weiterfahren, damit man sich vorschriftsmäßig verhalten kann. Gruß an SCHILDa. Rolf