was bedeutet "allgemein"?
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- Registriert:Mi 26. Feb 2003, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Moin, es hat nichts mit alten Autos zu tun sondern mit einer Gemeindeornung und da mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit (da kommen mir schon die Nackenhaare hoch!).Die Öffentlichkeit kann "im Einzelfall" oder "allgemein" ausgeschlossen werden. Ich habe den Eindruck, dass in unserem Ort "allgemein" mit "beliebig" übersetzt wird. Gibt es eine Definition, was "allgemein" bedeutet? Dank und Gruß, Burgfried
- Sierra
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Hallo Bumi, würde sagen, es bezieht sich auf einzelne Personen oder die gesamte Öffentlichkeit.GrußMichael
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Hallo Sierra, ich habe das wohl etwas verkürzt dargestell. es geht um folgende Passagen in Kurzfassung:Sitzungen sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn öffentliche Belange oder berechtigte Einzelinteressen das erforden.Über den Ausschluss beschließt die Gemeindevertretung "im Einzelfall" oder "allgemein". Es geht also um den Ausschluss aller Personen, die nicht der Gemeindevertretung angehören, eben der Zuhörer. Die " " habe ich gesetzt, um deutlich zu machen, um welche Begriffe es geht. Gruß, Burgfried
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"Allgemein" bedeutet, daß man für alle Sitzungen, in der eine bestimmte Sachlage diskutiert wird (zum Beispiel die Genehmigung des Bauvorhabens eines Großinvestors) die Öffentlichkeit ausschließt. Das hat den organisatorischen Vorteil, daß man nicht vor jeder Sitzung, in der das Thema durchgekaut wird, über die Nichtöffentlichkeit entscheiden muß. Die Nichtöffentlichkeit muß aber die Ausnahme bleiben.
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So ähnlich hatte ich mir das auch vorgestellt. Setzt das nicht voraus, die Sachverhalte, die allgemein ausgeschlossen sein sollen, vorher auch konkret zu benennen? Gruß, Burgfried
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Es muß zumindest stichwortartig angegeben werden um was es geht und diese Punkte müssen auch in der öffentlichen Einladung zur Ratssitzung angegeben werden.Beispiel:http://209.85.229.132/search.../pdf/2009/09-2009.pdf In der Regel ist die Lokalpresse aber auch über das, was im nichtöffentlichen Teil abgeht, gut informiert und berichtet, wenn dort etwas "gärt".
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Moin, da finde ich genau mein Stichjwort: Unter TOP 28 des nichtöffentlichen Teils wird über den Verkauf einer städtischen Fläche verhandelt. Diese Fläche gehört der Allgemeinheit. Warum soll die nicht wissen dürfen, was mit ihrem Besitz geplant ist? Es gibt dazu keine gesetzliche Vorgabe zur Geheimhaltung und auch berechtigte Interessen von Einzelpersonen sehe ich nicht berührt, weil deren finanzielle Situation beim Kauf einer städtischen Fläche nicht erörtert wird - warum also nicht öffentlich verhandeln?Hintergrund meiner Bemühungen um Öffentlichkeit ist Folgendes: Unser Gemeinderat ist von Landwirten dominiert. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit werden da solche Grundstücksgeschäfte beschlossen und nach der Sitzung unverzüglich umgesetzt. Die Bekanntgabe des gefassten Beschlusses erfolgt Wochen später in der nächsten öffentlichen Sitzung. Die Bekanntgabe wird dann so verpackt, dass niemand so genau weiß, worum es eigentlich ging, Einflussnahme durch ein Bürgerbegehren ist sowieso nicht möglich, weil der >Beschluss schon vollzogen wurde. Gruß, Burgfried
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@ Burgfried, sehr ehrenwert Dein Fingerzeig. Aber das ist leider so, als würdest Du auf eine Wandlung Bin Ladens hoffen. Die Politiker LEBEN DOCH von solchen Machenschaften. Siehe Berlin: CDU-Landowsky/Bankgesellschaft oder Bremen 1960: SPD-Boljahn/Stadthalle oder auch "de Köllsche Klüngel". Die Mischung aus Bauprojekten und beiteiligten Politikern ist schlimmer als Atommüll!! Aber eben WELTWEIT. Und da gab es schon viele , die wegen Recherchen ERMORDET wurden. Wenig hoffnungsvollen Gruß. Rolf
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Hallo,entschieden wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Gezahlt wirddann von der Allgemeinheit.GrußHeluBeitrag geändert:27.07.09 11:41:36
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Hier mal ein Link zum Thema Grundstücksverkauf und Öffentlichkeit der Sitzung:http://www.anwalt-und-kommun...ssitzungen-ausnahmen/