Verjährung von Forderungen
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- oldsbastel
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- Wohnort:Fritzlar [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann sind Forderungen einer Firma gegen eine Privatperson 2 Jahre nach dem Zeitpunkt, zu dem eine Ware geliefert oder eine Leistung erbracht wurde, verjährt. Die Rechnung muss also innerhalb dieser 2 Jahre gestellt werden. Richtig?Hier die Frage:Gilt das auch für Energie- und Wasserversorger? Wie lange darf rückwirkend nachgefordert werden, wenn der Versorger es verbaselt hat, den Zähler abzulesen?
Verjährung von Forderungen
Grundsätzliche Verjährung nach § 195 BGB erfolgt erst nach 3 Jahren. Bei wiederkehrenden Leistungen kann es andere Fristen geben.Sagt meine Frau! GrüßeChristoph
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- Registriert:Di 5. Aug 2008, 16:50 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Verjährung von Forderungen
Ich glaube die Verjährungsfrist von 2 Jahren gilt nur bei Geschäften zwischen Vollkaufleuten untereinander.Schließt(aus meiner Sicht) Energie- und Wasserversorger nicht aus.Was sagen denn die Rechtsanwälte unter den Forumsmitgliedern dazu ? Freundliche Grüße Ralf G
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