mit 07er Nummer nach Kroatien
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- Registriert:Sa 18. Aug 2001, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Zitat:Original erstellt von Gordini am/um 24.09.08 12:43:47Zitat:Original erstellt von mkiii am/um 24.09.08 07:13:48Zitat:Zwar entsprechen das „Rote Kennzeichen“ bzw. das „Kurzzeitkennzeichen“ internationalen Vorschriften, jedoch braucht der rote Fahrzeugschein, der auch bei dem neuen Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, nicht im Ausland akzeptiert zu werden, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen von 1926, 1949 und 1968 entspricht.Die Verwendung „Roter Kennzeichen“ kann deshalb im Ausland unter Umständen zu Problemen führen, da sie nicht offiziell anerkannt sind. Es kamen in der Vergangenheit hohe Strafen, Einzug (Italien) und Einreiseverweigerung (Schweiz und Benelux) vor. Auf deutscher ministerieller Ebene wird jedoch eine Anerkennung empfohlen. Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht.[6] Nach neuesten Berichten werden „07“-Nummern ungültig für das Ausland, auch die zum 1. März 2007 geplante EU-Richtlinie wurde nie umgesetzt.(DEUVET in [7])Die Zulassung von Oldtimern mit rotem „07“-Kennzeichen ist in den o. g. Ländern nach internationalem Recht gültig. Es lässt sich jedoch nicht ausschließen, dass Probleme vor Ort auftreten. Diese beruhen auf Unkenntnis der Rechtslage seitens der Ordnungskräfte in den einzelnen Staaten. Es empfiehlt sich daher, ein Informationsblatt des DEUVET in der jeweiligen Landessprache mitzuführen. Dies kann in problematischen Situationen den Ordnungskräften vor Ort zur Klärung vorgelegt werden. Die Infos sind in der Geschäftsstelle des DEUVET erhältlich.un nun????Ich kann hier nirgends ein klares NEIN erkennen!Und nun?Deuvet was ist richtig?Wenn Du dich beeilst schaffst Du die Antwort noch vor dem ADAC hier zu platzieren.GrüßeChristophBeitrag geändert:24.09.08 12:43:33Das klare "Nein" könnte aber an der Grenze ertönen, ein klares "ja, das geht" gibt es ja auch nicht. Auch wenn das ein östereichicher Polizist so in Wikipedia erkannt haben will Gruß (mit schwarzer Schrift auf weisem Grund)Norbert
unnötiges Wissen: Trüffelschweine fressen wärend ihrer Ausbildung Trüffel im Wert von 15000€
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aktuelle Info vom ADAC zum Thema "07 im Ausland":http://www.adac.de/Auto_Moto...m_Auslan ... entiloohne 07 im Ausland unterwegs ....
mit 07er Nummer nach Kroatien
Na also Leute, alles halb so schlimm.Schöne Grüße Christoph (auch schon mal mit 07-er im Ausland unterwegs und nie Probleme gehabt)PS Ich glaube uns hier interessiert das viel mehr, ob das irgendeinen Polizisten irgendwo im Ausland etwas interessiert. Schlafende Hunde sollte man nicht wecken, so sehe ich das.
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Richtig ist derzeit, dass das BMVBS jede Verantwortung für die 07 im Ausland von sich weist. Die aktuellen Antworten und der Stand der Dinge ist bei www.deuvet.de nachzulesen.Wichtig ist in erster Linie, dass die Kfz-Versicherung Deckungszusage für die 07 im Ausland gewährt. Ein Besitznachweis zum Fahrzeug ist auch sinnvoll, um nicht evtl. Schwierigkeiten mit dem Zoll zu bekommen.An den DEUVET gerichtete Fragen werden im DEUVET-Forum beantwortet. Ich kann nicht jedes Thema auf eine mögliche Frage an den DEUVET durchsuchen.Mit der Bitte um Verständnis und besten GrüßenPeter Schneider