Privat vs. gewerblich - Gewährleistungsrecht beim Autoverkauf
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- Registriert:Mi 5. Dez 2001, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo Gemeinde!Genau vor diesem Problem steht meine Freundin gerade:Sie hat vor 2 Jahren den ollen Klappergolf meiner Mutter geschenktbekommen und nutzt den Wagen zur Zeit als Firmenwagen. Sie hat ein kleines Gewerbe angemeldet im Bereich Fitness, Coaching, Trainerausbildung und so weiter.Der Wagen wird privat wie für die Firma genutzt.Nun muss er weg, weil er einfach fertig ist. Mehr als ein paar Hundert Euro wird er nicht mehr bringen.Aber wie auch immer – wie bekommen wir das Auto verkauft ohneein Gewährleistung einräumen zu müssen??Habt Ihr praktische Tipps? Ich würde mich sehr freuen!!!Grüße aus HH!PhilipBeitrag geändert:15.10.08 12:25:56
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- Registriert:Sa 31. Mär 2001, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Privat vs. gewerblich - Gewährleistungsrecht beim Autoverkauf
Hallo,ich meine, wenn das Fahrzeug als Firmenwagen zugelassen ist, dann besteht eine Gewährleistungspflicht.Wenn das Auto sowieso nur noch ein paar hundert Euro bringt, dann könnt ihr doch noch einen weiteren Halter eintragen lassen, der kein Gewerbe hat.Viele GrüßeStöffiBeitrag geändert:15.10.08 15:39:14
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Privat vs. gewerblich - Gewährleistungsrecht beim Autoverkauf
Bei einem Verkaufspreis von EUR XXX,-- ist es KEIN Problem, ein solches Fahrzeug als "Bastlerwagen" zu deklarieren.Ausserdem: Woher soll ein Käufer bei diesem Fzg. wissen/vermuten, daß das Fahrzeug im Betriebsvermögen, sprich: Gewerblich genutzt und somit auch auch als gewerblicher Verkauf deklariert werden soll ? Wenn hier nur ein "kleines Gewerbe angemeldet worden ist", wird die Zulassung wohl auf den Wohnsitz der Verkäuferin lauten und keinen Standorteintrag bzw. GmbH-Eintrag aufweisen !Fahrzeug privat verkaufen unter Ausschluß der GWL (aber bitte mit rechtsgültiger Klausel lt. BGH !!), NACH dem Verkauf (damit erzielte Summe stimmt) aus dem Betriebsvermögen auslösen um exakt die Verkaufssumme, fertig. Null Problemo mit Käufer, null mit FA.Chris.
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Diese Regelungen sind nur unter dem Vorwand getroffen worden, den Käufer zu schützten, in Wahrheit soll aber erreicht werden, dass Gebrauchtwagen unter einem bestimmten Preisniveau gleich verschrottet wertden.Ich werde auch als Privatmann niemals mehr ein ausgelutschtes Winterauto zum Verkauf anbieten, sondern auch dann zur Schrottpresse fahren, wenn ich dabei draufzahle!So habe ich wenigstens meine Ruhe vor möglicherweise jahrelangen Rechtsstreitigkeiten!
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Zitat:Original erstellt von Altopelfreak am/um 15.10.08 16:44:14Diese Regelungen sind nur unter dem Vorwand getroffen worden, den Käufer zu schützten, in Wahrheit soll aber erreicht werden, dass Gebrauchtwagen unter einem bestimmten Preisniveau gleich verschrottet wertden.Ich werde auch als Privatmann niemals mehr ein ausgelutschtes Winterauto zum Verkauf anbieten, sondern auch dann zur Schrottpresse fahren, wenn ich dabei draufzahle!So habe ich wenigstens meine Ruhe vor möglicherweise jahrelangen Rechtsstreitigkeiten!So ein Unsinn. Wenn man ein "ausgelutschtes" Auto im Vertrag auch "ausgelutscht" benennt, dann bekommt man auch kein Problem eines Rechtsstreites. Man kann sich auch in die Hose machen in heutiger Zeit.....Als privater Verkäufer hat man kein übertrieben grosses Risiko, wenn man ein Auto ehrlich verkauft.Chris.
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Also ich habe meine Alltags-Altautos die dann selbst mir zu alt waren, stets noch für ein besseres Trinkgeld weitergebracht; stets mit dem Satz im Standardkaufvertrag "keine Gewährleistung, gekauft wie besichtigt".Zumindest hat sich noch keiner beschwert Zoe
Der Optimist hat nur zuwenig Informationen.
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Zitat:Original erstellt von Zoe am/um 15.10.08 17:53:49Also ich habe meine Alltags-Altautos die dann selbst mir zu alt waren, stets noch für ein besseres Trinkgeld weitergebracht; stets mit dem Satz im Standardkaufvertrag "keine Gewährleistung, gekauft wie besichtigt".Das reicht auf gar keinen Fall und führt u.U. dazu, daß - auch bei reinem "Privatverkauf" - eine 2-jährige Gewährleistung greift!In jedem Fall gehört bei dem Gewährleistungsausschluß der Zusatz " ... mit Ausnahme der Gewährleistung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit" dazu. Diese kann nämlich nicht wirksam ausgeschlossen werden. Ohne diesen Zusatz ist die ganze Ausschlußklausel u.U. unwirksam!Mit empfehlenden GrüßenTripower
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Ihr könnt erzählen was ihr wollt, mir ist es das Risiko einfach nicht wert. Selbst wenn der klagende Käufer hinterher kein Recht bekam, den Ärger und die Aufregung habe ich doch trotzdem!Klaus
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Öha Danke Gerrit für den Hinweis! Aber was ist denn grobe Fahrlässigkeit bei der Angabe - bzw. Nichtangabe - von Mängeln? Ich meine, die einzige Zusicherung die ich mache ist die, daß das Stück heiligs Blechle tatsächlich mein Eigentum ist/war, daß die TÜV/AU Daten wie auf den Stempeln/Schein ist und daß ich Brief und Schlüssel erst rausrücke wenn ich leckeres Bargeld in den gierigen Fingern habe.Dann mach ich mir mal eine Vorlage für meinen nächsten Millionendeal, ich hab ja irgendwann in den nächsten sechs Monaten eine Passratte für wenig Geld herzugeben. Und für DIE mag ich nun wirklich keine Gewährleistung übernehmen, allenfalls für die Tatsache daß da alle paar Wochen wieder was anderes streiken wird...Zoe
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Zitat:Original erstellt von Zoe am/um 15.10.08 17:53:49Also ich habe meine Alltags-Altautos die dann selbst mir zu alt waren, stets noch für ein besseres Trinkgeld weitergebracht; stets mit dem Satz im Standardkaufvertrag "keine Gewährleistung, gekauft wie besichtigt".Zumindest hat sich noch keiner beschwertZoe@ Gerrit,ich denke Zoe hat dies so früher gemacht, als noch niemand die UNwirksamkeit der jahrzehntelang verwendeten Ursprungsklausel OHNE ausdrücklichem Einschluß der Ausnahme kannte.......schließlich haben sich selbst die Gerichte früher nie daran gestört, bis, ja bis jemand einem Pferdehändler aufsass... Chris.