Kettengewährleistung

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TRAX
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Kettengewährleistung

Beitrag von TRAX » Mo 18. Feb 2008, 18:30

Hallo Beisammen,bei mir in der Firma diskutieren wir gerade über die „Kettengewährleistung“.Soll heißen: wir haben 2004 eine Industrieanlage mit 3 Jahren Gewährleistung geliefert.Nun ist 2006 eine Klappe defekt geworden. Diese wurde von uns dem Kunden kostenfrei ersetzt (ca 7000 EURO). Nun ist diese Klappe wieder defekt und der Kunde beharrt erneut auf eine kostenfreie Garantielieferung. Laut Rechtssprechung darf er das!? Die Garantie beginnt angeblich von Neuem. Und so geht es weiter bis in alle Ewigkeit: nach 2 Jahren meldet der Kunde einen Defekt bekommt ne neue Klappe usw usw. Nennt sich Kettengewährleistung.Soweit so schlecht (für uns, nicht den Kunden).Und nun meine Frage:Ist das beim Privatmann mit seinem Auto auch so?Soll heißen: Auto 2006 mit 2 Jahren Garantie gekauf. Dann 2008 nen neuen Anlasser auf Garantie. Wenn denn auch hier die Kettengewährleistung greift gibt’s (zum Beispiel) jedes Jahr nen neuen Anlasser, oder Auspuff, was auch immer.Kann doch eigentlich nicht sein. Das treibt ja jeden Verkäufer in den Ruin.Was haltet ihr davon?GrüsseTom

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alteschätzchen
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Kettengewährleistung

Beitrag von alteschätzchen » Mo 18. Feb 2008, 18:52

Zitat:.... Diese wurde von uns dem Kunden kostenfrei ersetzt (ca 7000 EURO).Nun ist diese Klappe wieder defekt und der Kunde beharrt erneut auf eine kostenfreie Garantielieferung. Laut Rechtssprechung darf er das!? Die Garantie beginnt angeblich von Neuem..Nach meinem Wissensstand beginnt die Garantie NICHT von neuem. Die Klappe wurde kostenfrei auf Garantie repariert. Anders wäre es gewesen, wenn der Kunde den Auftrag zur Reparatur gegeben und die Leistung auch bezahlt hätte.

TRAX
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Kettengewährleistung

Beitrag von TRAX » Mo 18. Feb 2008, 18:55

@ alteschätzchen:Tja, so ist die geläufige Meinung.Aber dem ist (oder scheint) nicht so. Bei der Kettengewährleistung kommst Du nicht raus.

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Vette58
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Kettengewährleistung

Beitrag von Vette58 » Fr 22. Feb 2008, 15:51

Hier gilt es erstmal zu klären, ob denn überhaupt ein Gewährleistungsfall vorliegt. Der Gesetzgeber hat die Gewährleistung ja nur für die letzte Handelsstufe und den Verbraucher geregelt. Also fallen da schonmal alle freiwillig gegebenen Garantien von Herstellern an Kunden heraus.In dem von dir geschilderten Fall würde ich (einen Gewährleistungsfall mal vorausgesetzt) einfach mal auf dem Beweis bestehen, dass der Fehler schon bereits bei Auslieferung des Teils vorgelegen hat, und nicht erst durch den (ggfs. unsachgemäßen) Gebrauch entstanden ist. Nur in den ersten 6 Monaten ist der Verbraucher von dieser Beweislast befreit. Danach gilt grundsätzlich wie bei allem: Jeder der etwas will (hier kostenlose Nachbesserung) muss beweisen, dass es ihm auch zusteht.Über diese Vorgehensweise lassen sich die meisten Versuche eine Kettegewährleistung zu konstruieren aushebeln.GrußUli

rennelch

Kettengewährleistung

Beitrag von rennelch » So 24. Feb 2008, 12:07

da ich in der vergangenheit während meiner zeit im volvo.kundendienst oft mit derartigen sachen zu tun hatte ,hier mal ein paar kommentare .es muss zwischen gewährleistung (gesetzliche vorgaben ) und garantie (freiwillige leistung eines herstellers unterschieden werden .die garantie ist meist gegenüber der gewährleistung erweitert.und da kommt es auf die garantiebestimmungen an.damit kann mann auf jeden fall die kettengewährleistung(die gabs bei volvo schon seit 1978 nicht mehr )ausschliessen .grundlage eines garantieanspruchs ist nachweis über kostenpflichtigen einbau des betreffenden teils .und das gibts ja bei nem garantiefall nicht,da es ja kostenlos ist.deshalb gibt es auch keine weitergehenden ansprüche .da mann auch den kunden verstehen kann ,gibt es nen trick .wenn z.b ein getriebe kurz vor ende der garantiezeit ausgewechselt wurde ,hat ja der kunde eine gewisse zeit ,um die wirksamkeit der durchgeführten maßnahme nachzuprüfen (gesetzlich 3 monate).wir haben es so gemacht: der kunde bekommt ein schreiben über eine kostenübernahme auf kulanz ohne anerkenntnis einer rechtspflicht für das betroffene teil.unter ausschluss von äusseren ereignissen (geschlampte wartung oder fehlbedienung)als schadensursache .zeitlich limitiert natürlich.und damit hatten wir immer zufriedene kunden und die kuh vom eis .grüsse uli

Tom245KMSt
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Kettengewährleistung

Beitrag von Tom245KMSt » Do 28. Feb 2008, 21:07

Hej,Rennelch hat es genau getroffen: Die Drei-Jahres-Frist deutet wohl auf Garantie und nicht auf gesetzliche Sachmängelhaftung hin (zwei Jahre). Bei Garantie kommt es auf die Garantiezusage an.Bei den daneben und unabhängig von der Garantie bestehenden Gewährleistungsansprüchen, die man seit 2002 auch Sachmängelansprüche nennen darf, ist es so:Wenn der Verkäufer oder Handwerker/Werkstatt nach Reparatur einen Sachmangel kommentarlos repariert oder eine mangelhafte Sache auf eine Mängelrüge hin ersetzt und dadurch den Mangel konkludent (also stillschweigend) anerkennt, oder wenn er den Mangel ausdrücklich anerkennt, dann unterbricht dies die Verjährung mit der Folge, dass die Verjährungsfrist neu zu laufen beginnt (§ 212 Abs. 1 BGB), zumindest hinsichtlich dieses nacherfüllten Teiles (also der Klappe, dem Anlasser - oder was auch immer). Der von Rennelch verratenen Trick funktionierte auch schon vor 2002 - kein Anerkenntnis - keine Unterbrechung - Frist rennt weiter.Deshalb ist es (für den Kunden) immer wichtig - und darauf hat man einen Anspruch - die gerügten Mängel schriftlich festzuhalten und anerkennen zu lassen, um den (übrigens nicht nur im KfZ-Handwerk sehr beliebten) Volvo-Rennelchtrick auszuhebeln (Tut mir leid, Uli, aber ich bin nun mal Verbraucheranwalt). Weigert sich der Gegner? Klein beigeben oder klagen!Aber bei der hier interessierenden Frage kommt es wohl darauf an, was mit der Garantie versprochen worden ist.Übrigens treibt das höchstens den Hersteller in den Ruin, der den Schrott zu verantworten hat, denn der Händler kann seinen Vertragspartner (zB der Freundliche Volvo) seinerseits in Regress nehmen (Rückgriff des Unternehmers, § 478 BGB).Gruß aus Chemnitz, Tom

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