OT: Gutschrift statt Rückerstattung im Online-Shop
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
Hätte ich wirklich unfrei schicken sollen, denn was Leute anstellen, um 10€ zu sparen:Der Empfänger behaupt nun plötzlich, daß er beim Öffnen - so wörtlich - "einen nicht zu reparierenden Knick" festgestellt habe.Soviel also zur "Qualität", die ich offensichlich richtig eingeschätzt hatte.Und natürlich verrechnet er die Kosten mit den Versandkosten und fordert seinerseits die Differenz.Ist das rechtens?Michael
			