Doch Verschärfungen beim H-Kennzeichen
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- Registriert:So 30. Jan 2005, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo!Im "Markt" 10/86 steht das ein bisschen anders:
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Doch Verschärfungen beim H-Kennzeichen
Irgendwas hat da nicht mit dem Bild geklappt:Kurzgefasst:"...Eingaben von Veteranenverbänden,allen voran die DEUVET....""Zur allgemeinen Überaschung vor allem der DEUVET,deren Eingaben erst gar nicht beantwortet worden waren kommt nun aus Bonn die Mitteilung..."Wenn ich mich recht erinnere waren es hauptsächlich juristische Gründe,die letztendlich zur Änderung geführt haben und nicht die Initiative eines einzelnen Verbandes.GrüßeBeitrag geändert:06.07.07 17:14:49
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- Registriert:Fr 19. Jul 2002, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Doch Verschärfungen beim H-Kennzeichen
Hallo, jeder ist doch doch berechtigt, sich deutsche oder ausländische Kennzeichen zu beschaffen. Gab es u.a. sogar bei LIDL.(US-Kennz.) Sofern die nicht abgestempelt sind, haben sie keinerlei behördlichen Charakter, sondern es sind einfach nur bewegliche Sachen. Und auf einem PRIVATEN Grundstück gibt es nun einmal keine Zulassungspflicht. Und ich kenne keine Vorschrift, die eine Dokumentationspflicht einer evtl. vorhandenen Zulassung bei Abstellen auf Privatgrund fordert. Das wird selbst die Berliner Verwaltung nicht schaffen... Wenn ich ein auf nicht "öffentlich zugänglichem" Privatgrund abgestelltes Fahrzeug mit solchen Sachen DEKORIERE, ist das mein uneingeschränktes Recht. Aber diese Fragen wurden hier doch schon früher mit dem Ergebnis behandelt, dass man auf Prvatgrund am besten die Schilder abnimmt. (Allein wegen der Diebstahlsgefahr...) Gruß. Rolf
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Doch Verschärfungen beim H-Kennzeichen
Hallo,so sehe ich das auch: In meiner abgeschlossenen Garage Auto und Kennzeichenschilder beliebig zu kombinieren, hätte ich im Gegensatz zu den anderen erwähnten Beispielen die geringsten Bedenken. Oldtimertreffen dagegen sind öffentlich zugänglicher Raum.Mir zu unterstellen, wenn sich doch mal ein Ordnungshüter in meine Halle verirrt, ich würde auch so herumfahren mit Täuschungsabsicht, wäre schon reichlich an den Haaren herbeigezogen! Wenn z.B. noch das entstempelte Schild des Vorbesitzers am Auto hängt, was ja sehr oft vorkommt, könnte die gleiche Behauptung aufgestellt werden.Auch wenn wir jetzt vom Thema abkommen:Eine Zeit lang waren auf den Titelstories der OM manchmal Autos abgebildet, die nicht authentische Kennzeichen trugen. Ob täuschend echte Fotomontage, oder die Fahrzeuge für die Aufnahmen tatsächlich so herumfuhren, ist mir nicht bekannt.Dennoch war die Verwirrung in der betreffenden Tyszene im ersten Moment komplett: Alles spekulierte: Wem mochte das Auto gehören, was ist da für ein bislang unentdecktes Exemplar aufgetaucht, usw.!Vielleicht keine Fälschung im juristischen Sinne, aber da fängt doch die Sache an, richtig heikel zu werden.TschüssKlaus
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Doch Verschärfungen beim H-Kennzeichen
Zitat:Urkundenfälschung ist es immer dann, wenn ein Gericht davon überzeugt ist, daß du in Täuschungsabsicht gehandelt hast.Bei einem angemeldeten Auto auf einem Privatgrundstück ist das recht wahrscheinlich, denn du vereitelst bzw. erschwerst auf diese Weise ja Ermittlungen der Polizei, wenn sie nach deinem Kennzeichen fahndet.Muss ich jetzt meine Garage immer offen lassen, damit man von der Strasse aus das Kennzeichen lesen kann?Gibt aber Ärger mit der Versicherung...Irgendwie kommt mir das dt. Recht immer skurriler vor.
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Doch Verschärfungen beim H-Kennzeichen
Hallo,>Bei einem angemeldeten Auto auf einem Privatgrundstück>ist das recht wahrscheinlich, denn du vereitelst bzw.>erschwerst auf diese Weise ja Ermittlungen der Polizei, >wenn sie nach deinem Kennzeichen fahndet.wenn die Polizei aber gar nicht fahndet, mache ich mich dann trotzdem strafbar, weil sie ja fahnden könnte und ich das pauschal vereitle?Meine Autos -außer dem Alltagsmöhrchen- stehen auf Privatgrund meistens ohne Nummernschilder oder mit "Deko-Nummern".Ich habe nämlich nur ein paar 07er Nummern.Dann ist die Strafanzeige gegen mich ja nur eine Frage der Zeit.Willkommen in Deutschland.Gruß Jan.
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Doch Verschärfungen beim H-Kennzeichen
@RA-Wilke:Die Eigenschaft des Kraftfahrzeugkennzeichens als einer (zusammengesetzten) Urkunde ist unstrittig. Wie jedoch der BGH in seiner erwähnten Entscheidung ausführt, umfaßt deren Erklärungsgehalt nicht die dauernde Ablesbarkeit des Kennzeichens: "Jedenfalls soll und kann das abgestempelte Kennzeichen keinen Beweis über seine fortdauernde Ablesbarkeit nach der Zulassung des Fahrzeugs erbringen (Krack NStZ 1997, 602 f.)" Hieraus ergibt sich, dass durch die bloße Abdeckung des Kennzeichens (sei es durch Ladung, Schmutz oder etwa ein Phantasiekennzeichen) keine Verfälschung der Urkunde stattfindet. Hierzu nochmals die Entscheidung des BGH: "Eine echte Urkunde wird verfälscht, wenn unbefugt nachträglich ihr Gedankeninhalt verändert wird, so daß sie etwas anderes als zuvor zum Ausdruck bringt (...). Entscheidend ist, daß die Urkunde infolge der Verfälschung einen irreführenden Beweisgehalt vermittelt, der vom angeblichen Urheber herzurühren scheint (...)." Gerade für derartige Fälle hat der Gesetzgeber den Auffangtatbestand des Kennzeichenmißbrauchs geschaffen. Unverfälschte GrüßeMartin
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Hallo, ja, ich war auch wieder von der souveränen und überlegen abstraktlogischen Begründung des BGH begeistert. Die Unabhängigkeit Oberster Bundesgerichte ist wohl der einzige Grund, weshalb ich erstmal nicht auswandere. Gruß. Rolf