Zulassung nur noch am Hauptwohnsitz möglich
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- Registriert:Mi 14. Nov 2001, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo Oldie-Freunde,mit Einführung der neuen Stvzo zum 1. 3. bin ich erst jetzt auf ein gewichtiges Novum aufmerksam geworden, das die Oldtimer-Szene offenbar völlig übersehen hat:Es ist nur noch möglich, ein Fahrzeug an seinem Hauptwohnsitz anzumelden!Wer also aus verschiedensten Gründen (alte Kennzeichen, kulante Zulassungsstelle, etc.) sein Auto auswärts an seinem Zweitwohnsitz z.B. bei Eltern, Verwandten, Freundin oder so angemeldet hat, könnte damit künftig Probleme bekommen, spätestens, wenn er es nach Stillegung dort wieder anmelden will.Ob zu erwarten ist, inwieweit die Halter von zugelassenen Fahrzeugen zur Ummeldung gezwungen werden können, weiss ich nicht. Auf jeden Fall sollten wir ein waches Auge haben.Insbesondere für diejenigen, die in einer Feinstaubzone wohnen, könnte das bedeutsam werden. Völlig unklar ist, wie es sich bei Roten 07-Nummern verhält, z.B. für die, die sich dafür einen kulanten Zulassungsbezirk ausgesucht haben.Ich glaube, der Gesetzgeber hat sich da ein Eigentor geschossen. Wenn ich in z.B. Berlin arbeite und dort ein Auto benutze, muss ich es in Frankfurt am Hauptwohnort anmelden, ohne dass es jemals dorthin kommt. Denn der bislang entscheidende Begriff “regelmässiger Standort” ist im Vorschriftentext nicht mehr zu finden. Wer hat hier schon entsprechende Erfahrungen gesammelt?TschüssKlaus
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- Wohnort:Köln [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Zulassung nur noch am Hauptwohnsitz möglich
Das Thema haben wir hier schon ansatzweise diskutiert. Ich habe bisher noch nichts von den Berliner Behörden wegen meines Motorrades gehört.