Oldtimer Gutachten
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Hallo,ich habe gestern ein Gutachten nach §23 erstellen lassen.Die Erstzulassung des Fahrzeugs in D ist aber auf den 06.12.07 datiert.Meine Frage, wie lange ist das Gutachten gültig, da laut Auskunft vom Amt das Fahrzeug noch keine 30 Jahre alt ist und somit eine Zulassung zur Zeit nicht möglich ist.Gruss und Danke für AntwortRainer
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Oldtimer Gutachten
Die Erstzulassung liegt in der Zukunft? Ist erstaunlich was deutsche Behörden alles schaffen...
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Oldtimer Gutachten
Sorry, mein Fehler.Am 06.12.07 wird der Wagen 30! EZ ist der 06.12.77.
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Oldtimer Gutachten
Hallo,darüber gehen die Meinungen ziemlich auseinander!Es kommt wohl darauf an, wozu das Gutachten dienen soll. Hier nehme ich mal an, es geht um die Anmeldung mit H-Nummer. Und da heisst es in den Vorschriften: "Unverzüglich"Doch wie ist das zu verstehen? Alles, was Tüv, DEKRA & Co bescheinigen, hätte demnach nur dann Gültigkeit, wenn es auch sofort danach von der Zulassungsstelle abgesegnet wird.Konsequenterweise sollte man davon ausgehen, dass Paragr. 23 auch zwei Jahre lang Gültigkeit hat, wie Pargr. 21!Kenne aber keine Erfahrungswerte. Interessant dürfte die Frage werden, wenn Oldtimer-Ausnahmen für die Feinstaubzonen beschlossen werden, ob ich diese dann auch mit dem Prüfbogen im Fenster durchfahren darf, ohne dass das H bereits am Auto prangt.Was wäre zu tun, wenn die Zulassungsstelle und der Schilderpräger nun in der Feinstaubzone liegen?Würde mich nicht wundern, wenn die behördliche Antwort lauten würde: Auto ausserhalb stehen lassen und mit Papieren und Schildern zu Fuss weiter!Denn wir wissen ja alle: Nur mit H ist ein 30 Jahre altes Auto auch wirklich ein staatlich geprüfter Oldtimer!TschüssKlaus
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Oldtimer Gutachten
ja genau, Auto draußen stehen lassen.Wenn der Mensch vom Amt das Auto sehen will muss er eben mit an den Rand der Verbotszone kommen