Haftung als Veranstalter
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- Registriert:Mi 2. Apr 2003, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Wir sind ein bunt zusammengewürfelter Haufen Oldtimerfahrer mit den verschiedensten Fahrzeugen. Wir machen einmal im Monat einen Stammtisch, bei denen wir im Sommer auch kleine abendliche Ausfahrten machen, und zweimal im Jahr machen wir eine große Ausfahrt.Wir sind KEIN Verein (kein e.V.) und auch keine eingetragene Interessengemeinschaft (keine IG). Wie schaut das denn mit der Haftung bei unseren Veranstaltungen aus -Frage 1: Bei Ausfahrten, bei denen ich ein Roadbook erstelle? Und ab wieviel Fahrzeuge ist eine Ausfahrt genehmigungspflichtig, sofern man ziemlich zusammen fahren möchte (in Hessen)?Frage 2: Bei unseren kleinen abendlichen Ausfahrten "Frei Schnauze" aber gemeinsam?Frage 3: Wie sähe die Haftung aus, wenn wir ein Oldtimertreffen veranstalten?Frage 4: Wie sieht es generell mit dem immer wieder genannten "Haftungsausschluss" bei Veranstaltungen aus, für den man auch unterschreibt. Ist der Veranstalter wirklich nicht haftbar, wenn die Unterschrift des Teilnehmers vorliegt?Vielen Dank für Eure Antworten.
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- Registriert:Do 30. Mär 2006, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Haftung als Veranstalter
Hallo Lady Mariette,§ 29 STVO regelt die übermäßigen Straßenbenutzungen, dazu gibt es eine Verwaltungsvorschrift. Dort steht eigentlich alles drin. Die Straßenverkehrsbehörde und die Polzei haben sie auf jeden Fall. Ob eine Genehmigung gebraucht wird richtet sich nach folgenden FaktorenDurschnittsgeschwindigkeit vorgegeben?Mindestgeschwindigkeit vorgegebenStrecke vorgegeben?vorgeschriebenen Fahrtzeit?Sonderprüfungen?geschlossener Verband?30 und mehr Teilnehmer?Einmal ja, dann Genehmigung mit Versicherung usw.Man kann auch bei der Behörde nachfragen ob eine Genehmigung da sein muss. Die Feierabendfahrten würde ich ohne jede Nachfrage machen. Auf die Streckenaufschriebe für meine Kaffeefahrten schreibe ich immer, dass alles unverbindlich ist und nur ein Vorschlag. Genehmigungen kosten Geld (Niedersachsen ca 75 Euro), und die Veranstalterversicherungen (70 Euro über den ADAC).Schöne GrüßeRagnar
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- Registriert:Fr 19. Jul 2002, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Haftung als Veranstalter
Hallo, bitte nicht hereinfallen auf den Begriff Motor-SPORT!!! Denn Ausfahrten mit Oldies ohne WETTBEWERBS-Charakter erfüllen diese Begriffsbestimmung nicht und unterliegen keinerlei Vorschrift genau wie Anfahrten bei Betriebsfeiern etc. Bei einem KONVOI ist es problematischer. (Hier gab es schon Beiträge). Ein anderes Thema ist eine "Veranstaltung" am Zielort, wenn sie öffentlichen Charakter hat. Auch hier gab es schon etwas zu diesem Thema; dort hatten intelligente Beamte aus Bonn oder Köln keine Probleme gesehen. Das versicherungsrechtliche Problem würde ich auch mit der Ordnungsbehörde klären, da die ja viele öffentliche Veranstaltungen genehmigt. Gruß. Rolf