Chauffeur Dienst mit H-Kennzeichen Fahrzeug
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- Registriert:Do 28. Mär 2002, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo Klaus,nach meinem Kenntnisstand antworte ich wie folgt:1) Ja2) NeinBegründung:Es ist ziemlich uninteressant ob die Isetta zum normalen Steuersatz angemeldet ist und gewerblich genutzt wird, dann ist es nur ein altes Auto, aber wenn ein H Kennzeichen drauf ist kommt die Einschränkung zum tragen, dann wird es zur Steuerhinterziehung, wobei egal ist wie hoch der Steuersatz ist, es geht nur um die Tatsache der Hinterziehung, den Differenzbetrag wird in diesem Falle das Finanzamt sehr gerne nicht nur berechnen sondern auch zur Forderung stellen.Ein H Kennzeichen in verschiedenen "Unterarten und Abwandlungen" gibt es nicht, nur in der bekannten Form auf Euroblech mit blauem Feld und schwarzen Buchstaben und Ziffern. Bekannt gewordene Abweichungen wie in OF als Saisonkennzeichen, in LEV ohne blaues Eurofeld haben keinen rechtlichen Bestand.Aber kann man auch alles leicht nachlesen in der StVO.An unserem Stammtisch kommt der Dorfelektriker oft mit seinem Goli Dreirad, kein H Kennzeichen, gewerblich zugelassen, mit zeitgenössischer Werbung seiner Firma, fährt das Teil schon ewig und hat Wahrscheinlich noch das Glück vom Fahrverbot ausgenommen zu sein, weil es ein Dreirad ist.Es kann sich also lohnen lange an seinem Fahrzeug festzuhalten .Ich fahre(einen Bond oder Robin suchen)freundlich grüssender ka
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Chauffeur Dienst mit H-Kennzeichen Fahrzeug
Hallo,danke für die Einschätzung, dochZitat " "Unterarten und Abwandlungen", dazu fällt mir doch etwas ein:Behörden-H-Kennzeichen an über 30 Jahre alten Polizeifahrzeugen. Diese bestehen aus Unterscheidungszeichen / vierstellige Ziffer / H.War mal ein Polizei-Ovalikäfer damit in OM abgebildet.TschüssKlaus
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Zitat:Original erstellt von er ka am/um 18.03.07 16:02:59§21c StVZO sagt aus: Voraussetzungen: Fahrzeug muss vorwiegend zur "Pflege des Kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" eingesetzt werden.....Alleine daraus ergibt sich schon eine Nutzung in gewerblichen Sinne ist hiermit nicht vereinbar.wenn du hier schon das entscheidende wort "VORWIEGEND" zitierst, warum ignorierst du es dann? daraus ergibt sich ganz klar, das zulassungsrechtlich die eingeschränkte gewerbliche nutzung mit h-kennzeichn eben KEIN problem ist.steuerrechtlich sieht es in der tat anders aus. allerdings steht hier einem gewissen ausfall an kfz-steuer eine zusätzliche einnahme an (zumindestens) umsatz- ,gewerbe- ,lohn- ,einkommen- und mineralölsteuer entgegen, das reicht i.d.r. als argumentation.
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Hi,warum soll man das "kraftfahrzeugtechnische Kulturgut" nicht auch gewerblich pflegen dürfen ?GrußStefan
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Hallo erka,dazu fällt mir noch etwas ein:"in LEV ohne blaues Eurofeld haben keinen rechtlichen Bestand."Ich kann mir nicht vorstellen, dass nur wegen des fehlenden blauen Eurokuckucks die Zulassung ungültig ist und der Fzg. deshalb womöglich seinen Versicherungsschutz verliert!Dazu sieht man diese Kennzeichen und auch andere, die ganz und gar nicht den Vorschriften entsprechen, an so manchen Oldies viel zo oft!TschüssKlaus
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Also: Ich habe einen PBefs. seit 3 Jahren exta WG. der Auflage von der Zulassungsstelle gemacht, als ich Oldtimerhochzeitsfahrten beim Gewerbeamt anmeldete und beim STVA diesbezüglich nachfragte. Vor 23 Monaten bekam ich ein Schreiben: Bezüglich Ihrer gewerbeanmeldung vom xx2004 HOCHZEITSFAHRTEN fehlt Ihnen noch der nachweis der Fachlichen Eignungsprüfüng und der Genehmigung, ..(Die sie bis jetzt nicht gestellt haben...) Desweiteren verlange ich...Einstellung der Homepage... bis Sie zum xxxDie Genehmigung gemacht haben. So ungefähr. Also, wacker Schulung und HEUTE die Mietwagen und Taxiprüfung bestanden !Trotzdem hängt sich die Sachbearbeiterin an den 2 Türen auf, die LT. BoKraft 2 rechts sein müssen sowie der zulassung als H-Oldtimer, obwohl damals extra eine Versicherung gesucht wurde, welche GEWERBLICH Hochzeittsfahrten im kleinen Umfange gg. Aufpreis mitversichert. Dies habe ich als Extra Schriftstück vom Versicherer: "Hochzeitsfahrten... sind im Rahmen mitversichert."Damit als Fax zum STVA. Während meiner gerade laufenden Prüfung ein Fax: Zwischenscheid::: gem § 15 ..Aufgrund von Schwierigkeiten ist mir eine fristgerechte Entscheidung nicht möglich.... Gründe:Kennzeichen PV xxx H entspricht nicht der gesetzlichen Bestimmung im Rahmen des PefG. .. eine Tür auf der Beifahrerseite.... Ihre bestehende Zulassung als Oldtimer erfüllt die Voraussetzungen nicht."So, nun? Normal als PKW vollbesteuert und mit mindestens 150€ Mietwagenversicherung Zulassen?Was ist dann mit einer Fahrt, die wg. Ozonalarm und Fahrverbot nicht durchgeführt werden kann?Auch Alternativfahrzeug großer englischer Daimler wird gerade restauriert um dann (mit 4 Türen) ab und an eingesetzt zu werden.Richtig- Normal Zulassen, 3000€ Ausgaben als Betriebskosten, WEinnahmen 2000€ und das FA freut sich!Anfrage beim FA KFZ Steuern: "Machen Sie doch, von mir aus können Sie gerne Hochzeitsfahrten machen" ..." Leider stellt sich der leiter der Zulassungsstelle quer, der war ganz schön aufgebracht,...schließlich werden die Einnahmen ja auch versteuert!"Uff. Was nun? Mag einer von mir eine Konzession mieten?Soll ich den Buckel mit nem €4 Polomotor umbauen und in den daimler ein v6 TDI mit Rußfilter um das auf Dauer tragen zu können? ---Warum hat man nicht schon vor 3- spätestens nach Bekanntwerden (Werbung) der Hochzeitsfahrten gesagt 2 Türen und H geht nicht und mir aufgeschwatzt ich müsse die Mietwagengenehmigung beantragen?Wofür habe ich soviel Geld in ein schon von der Zulassung her bekanntes Unternehmen gesteckt, obwohl mir sämtliche Türen anfangs offengehalten wurden und mein Gewerbeschein diese Hochzeitsfahrten und HP Oldtimerfahrten EINDEUTIG sind? Sind alle STVA Mitarbeiter nur mit Scheuklappen behaftet?Fragt sich in drei Tagen die Genehmigung erhaltend Jörg!
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Es fehlt noch, das bei einem eingetragenen Mietwagen (wie unterhehmer mit jungen Fahrzeugen) nicht nur die Versicherung und Steuern ohne Kat dann in keinem Verhältnis zu den Einnahmen mehr stehen, sondern dann sollte die Behörde auch wieder Ausnahmegenehmigungen für Fahrten bei Smog , Ozonalarm und ev. irgendwann auch in ganz D bestehende Feinstaubbelastung erteilen, da diese Gewerblichen Fahrten in welcher Anzahl auch immer dem Broterwerb dienen.Sind die Gesetzte diesbezüglich wirklich so unausgegoren? Wer weis konstuktive Antworten?LG Jörg