Chauffeur Dienst mit H-Kennzeichen Fahrzeug

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Sierra
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Chauffeur Dienst mit H-Kennzeichen Fahrzeug

Beitrag von Sierra » So 18. Mär 2007, 17:46

Richtig, Anja, weiß nur keiner, weil immer fleißig behauptet wird, bei H gibt es keine Einschränkungen. Geschickte Taktik, sie in einem unbekannten Anhängsel unterzubringen. Bei Gelegenheit kann man das ja direkt ins Gesetz aufnehmen, ist ja keine Neuerung, "war ja schon immer so".Honi soit qui mal y pense. GrußMichael, der trotzdem lieber mit H zum Einkaufen fährt als sinnlose Bewegungsfahrten durchzuführen.

PeterD
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Chauffeur Dienst mit H-Kennzeichen Fahrzeug

Beitrag von PeterD » So 18. Mär 2007, 18:03

Hallo er ka, vielen Dank für Deine schnelle Antwort - deren Inhalt war mir jedoch bereits bekannt / musste deshalb auch keine Suchmaschine bemühen - und ich teile deshalb Deine Meinung noch immer nicht.Das Fahrzeug muss gem.§21c StVZO(alt)/§23 StVZO vornehmlich zur Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden, und das schliesst den gewerblichen Einsatz eben nicht grundsätzlich aus.Diesbezügliche Diskussionen habe ich schon einige Mal selbst mit einigen "aufsichtsführenden Ministerien" einzelner Bundesländer geführt, mit dem Ergebnis, dass die Pflege.... durchaus auch im gewerblichen Einsatz - d.h. i.V.m. der Erzielung eines gewerblichen Umsatzes - erfolgen kann. Den "lebenden" Beweis dafür findest Du auf Deutschlands Straßen in Form von Oldtimer-Taxen, -Bussen, -LKW und -Selbstfahrermietfahrzeugen im gewerblichen Einsatz.Die gewerblichen Halter dieser Fahrzeuge haben jedoch i.d.R. auch "regulär" zugelassene Fahrzeuge in Ihrem Fuhrpark, und fahren ihre Oldtimer nicht als ausschließliche Fahrzeuge.Im übrigen dürfte es doch außer Frage stehen, dass der Taxiunternehmer, welcher neben seinem MB W211-Taxi noch ein schwarzes W 115-Taxi mit H-Kennzeichen besitzt - und diesen bei schönem Wetter ab und zu einsetzt - damit auch der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient, denn das Fahrzeug ist eben mal ein Taxi. In diesem Sinne und noch einen schönen SonntagPeterD.

er ka
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Beitrag von er ka » So 18. Mär 2007, 19:14

Hallo PeterD,Du scheinst doch kein kleiner Dummer zu sein ?Aus den Verordnungs- und Gesetzes- Texten kann man doch klar Definitionen erkennen.Der Bauunternehmer kann selbstverständlich seinen Krupp Titan LKW mit zeitgenössischer Werbung und H Kennzeichen auf sein Gewerbe in seinem Fuhrpark integrieren, nur darf er damit keine Fahrten zur Erzielung im Sinne eines Umsatzes mit Gewinnträchtiger Absicht durchführen. Soweit klar?Der Taxiunternehmer darf selbiges mit eben der entsprechenden zeitgenössischen Darstellung des Fahrzeugs, dann siehe oben, er darf nur keine Fahrgäste entgeldlich befördern. Würde auch nicht gehen, denn das alte Taxameter ist aus der Eichzulässigkeit raus, ein neues, dafür vorgeschriebenes nicht zeitgenössig, somit KEIN H Kennzeichen. Somit ergo ebenfalls nicht erlaubt.Ein Bus mit H Kennzeichen darf durchaus Fahrgäste mitnehmen, auch als Fuhrparkteil eines Busunternehmers, sogar gegen Kostenbeteilung (keine Umsatzabsicht mit Gewinnerwirtschaftung) auch auf Ausfahrten und zu Veranstaltungen.Also, Maler, Schlossereien, Taxibetriebe, Elektriker, Getränkelieferanten, usw. können das H Kennzeichen auch auf ein Gewerbe anmelden, aber nur solange sie nicht damit Umsatz und/oder Gewinn erzielen zu beabsichtigen. Sollten sie bei Materialfahrten oder ähnlichem erwischt werden haben sie eine berechtigte Erklärungsnot. Wie auch der Fahrer des Historischen /8 Taxi welchen man bei der Personenbeförderung entgeldlich mit altem Taxameter erwischte, den Fall findet man leicht mit Hilfe der Suchmaschinen, dürfte nicht gerade preisgünstig für diesen Menschen gewesen sein.Oldtimermietwagen, ein Thema für sich, klar werden die vermietet unter anderem sogar mit der Absicht einen gewissen Umsatz zu tätigen. Nun kommt aber eine kleine und gemeine Unterscheidung, dieser Umsatz dient unter anderem das historische Fahrzeug auch zu unterhalten, wird nicht eingesetzt wie ein üblicher Leihwagen, also ein etwas anderer Verwendungszweck. Sollte ein Oldtimerverleiher damit einen "nennenswerten" Gewinn erwirtschaften wollen oder können, wird er alsbald bei seinem Finanzamt einen Termin bekommen. Er muss, wie auch alle anderen Gewerbetreibenden dort seine Bücher und Erklärungen einreichen (vereinfacht ausgedrückt).Bleibt noch der Fall Oldtimervermietung mit Fahrer.Kann durchaus sinnvoll und angebracht sein, selbiges wie unter Oldtimervermietung siehe oben. Der Aspekt ist jedoch bei der Vermietung mit Fahrer in dem Oldtimer als solches zu suchen (teures Fahrzeug, selten, Handhabung, Eigenheiten usw.) und unter anderem einen Oldtimer für ungeübte Gebrauchtwagenfahrer aus Sicherheitsgründen nicht unbedacht auszuleihen. Ein Oldtimer ist zwar hübsch anzusehen wenn er vorbei fährt, aber diese Vorbeifahrt ist nicht unbedarft für einen ungeübten, unkundigen Gebrauchtwagenfahrer zu handhaben.Der an ABS, ESP, DSTC und sonstige Helferlein gewöhnte Gebrauchtwagenfahrer könnte recht schnell mit der Physik eines Oldtimers überfordert sein, der "mitgemietete" Fahrer dient ergo auch der Verkehrssicherheit und die Bedienung eines Oldtimers im Strassenverkehr sowie auch Fahrverhalten weichen nicht unerheblich von derzeitigen Gebrauchtwagen ab. Wir werden jetzt Sicherlich nicht über Bremswege, Beschleunigung und ähnliches diskuttieren müssen, oder?Das versteht sogar ein Finanzbeamter, wenn bei der Vermietung wie schon oben aufgeführt keine Gewinnabzielung erkennbar ist. Die Vermietung eines Oldtimers samt Fahrer dient indirekt sogar zur Pflege und Erhaltung historischen Kulturgutes, indem im Einzelfall der Vermietung genau dieses dem Mieter, wenn auch nur für den Zeitraum der Mietnutzung vermittelt wird.Zum guten Schluss noch die Hochzeitsfahrten. Kann man durchaus durchführen, auch gegen eine Kostenbeteiligung, wie hoch ist eine Verhandlungssache (Betriebskosten, An und Abfahrt, Verschleiss, Verbrauch, Aufwandsentschädigung etc) und auch hier gilt wie in allen anderen Fällen, nicht zur Gewinnabsicht, privat schon garnicht. Gegen einen Obulus bei gelegentlichen Hochzeitsfahrten hat keine Finanzbehörde etwas einzuwenden. Bei andauernden Hochzeitsfahrten gibt es schnell Ärger.Manche Standesämter haben sogar Adressen von Oldtimerbesitzern, wie auch mancher Pastor oder Pfarrer, weil man es auch gerne sieht wenn ein Brautpaar, welches sich dafür interessiert, in einem Oldtimer gefahren wird, aber Hand auf's Herz, wie oft ist das wirklich?Also PeterD, wie Du siehst durchaus ein diskussionswürdiges Thema, aber auch in den Buchstaben der Verordnungen und Gesetzestexte auch ziemlich klar definiert, oder?Ach noch am Rande, über schwarze Schafe sollten wir an dieser Stelle nicht diskuttieren, die gibt es mehr oder weniger überall, sollten aber bedingt durch den negativen Aspekt hier nicht Beachtung finden.Ich fahre(auch schonmal zur Kirche)freundlich grüssender ka

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Beitrag von PeterD » So 18. Mär 2007, 20:51

Hallo er ka,erstens ist alles eine Frage des Stils, und zweitens solltest Du in der Darstellung für die anderen Forumsteilnehmer zulassungsrechtliche und steuerrechtliche Belange klar voneinander abgrenzen.Zu den zulassungsrechtlichen Fragen gibt der §21c StVZO(alt) und der §23 StVZO (neu) klare Antworten auf diesbezügliche Fragen, und damit gibt es keine Nutzungseinschränkung beim H-Kennzeichen im Rahmen der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes".Die Entscheidung über damit verbundene steuerrechtliche Fragen obliegt in erster Linie dem jeweils zuständigen Finanzamt, und diese sind - wie so häufig in unserer Republik - alles andere als einheitlich.Die Tatsache, dass Zulassungsrecht und Steuerrecht sehr unterschiedliche Wege gehen können, kannst Du auch am Beispiel der Pick-Ups erkennen, welche trotz einer eindeutigen Zulassung mit der Fahrzeugart "LKW" z.T. als "PKW" besteuert werden können. Eine vertiefende Diskussion können wir dazu gerne telefonisch weiterführen - RA-Wilke kann Dir dazu ggf. weiterhelfen.Grüße PeterD.

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Beitrag von er ka » Mo 19. Mär 2007, 09:14

Zitat:Original erstellt von PeterD am/um 18.03.07 19:51:10Hallo er ka, Eine vertiefende Diskussion können wir dazu gerne telefonisch weiterführen - Grüße PeterD.Hallo PeterD,da kann ich Dir leider nicht mit helfen, eine hier geführte Diskussion werde ich nicht auf ein Telefonat unter Ausschluss der Öffentlichkeit (Mitglieder und Leser hier im Forum) weiterführen, es ist gerade zu unfair diesen Leuten gegenüber.Verordnungen und Gesetze sind keine Frage des Stils.Eine Frage des Stils ist die nun genannte Darstellung zulassungsrechtlicher und steuerrechtlicher Belange, diese Stilrichtung war wohl nicht Gegenstand der ursprünglichen Fragestellung, oder?Antworten auf die Fragen sind doch erfolgt und es dürfte auch klar sein dass es sehr wohl Einschränkungen beim H Kennzeichen gibt, ein wenig Eigenarbeit mit Hilfe von Suchmaschinen gibt noch weitere Informationen preis und die Abschweife auf Pick Ups mit dem Hinweis aus Steuer- und Zulassungsrecht hat nicht wirklich etwas mit dem H Kennzeichen gemeinsam, aber vielleicht erkenne ich das nur noch nicht.Warum RA Wilke mir helfen soll ist mir auch nicht so richtig klar, aber da kannst Du mich sicher aufklären.Ich fahre(nicht per Telefon)freundlich grüssender ka

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Chauffeur Dienst mit H-Kennzeichen Fahrzeug

Beitrag von rudeboy » Di 20. Mär 2007, 06:57

Servuz,danke für die vielen Antworten, jetzt versuch ichs mal zusammenzufassen.Wenn ich einen Chauffeur Dienst anbiete(PBS,Lizenz ist ja klar!) darf ich einen einen Oldtimer fahrn, doch mein Gewinn muss in die Pflege und Erhaltung des Fahrzeuges fließen!Das liste ich über die Buchführung auf und komm mit Einnahmen aus Auftragsfahrten und Fahrzeugausgaben am Ende vom Jahr genau auf null raus!?Hab ich das so richtig verstanden?Reicht es wenn man nur ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen im Bestand hat?FlossenGrüsse

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Beitrag von Sierra » Di 20. Mär 2007, 08:15

Hast Du das Merkblatt mal angeschaut?Bist Du sicher, daß sich das rechnet?Und dann keinen Gewinn daraus schlagen?Ich glaub, wenn Du die Kosten als Hobby betrachtest und Dein Auto auf H fährst, lebst Du ruhiger und im Endeffekt günstiger. Mietwagen müssen auch, glaube ich, jährlich beim TÜV vorgeführt werden. Dazu Tacho-Eichung und vermutlich keine Oldtimer-Versicherung, da Du angeben mußt, daß das Fahrzeug auch gewerblich genutzt wird. GrußMichael

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Beitrag von rudeboy » Di 20. Mär 2007, 21:31

Das würde sich schon rechnen wenn durch Erhaltung/Erneuerungen mein Oldtomer von nem 10000 Wert auf nen 20000 etc bringen würde!Ist ja keine direkter Gewinn sondern indirekt!Mit den Chaffeurfahrten würde man somit sein Hobby finanzieren !

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Beitrag von Sierra » Mi 21. Mär 2007, 09:16

Okay, mußt Du wissen. Aber es gibt einfachere Geschäftsmodelle, die keinerlei Genehmigung bedürfen und man kann sich trotzdem einen Oldtimer als Geschäftswagen halten. Wenn Du aber nach 8 Jahren keinen Gewinn vorweisen kannst, streicht Dir das FA alle Ausgaben und stuft Dein Gewerbe als Hobby ein. GrußMichael

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Beitrag von Altopelfreak » Mi 21. Mär 2007, 13:37

Hallo Oldie-Freunde,alles sehr interessant, doch jetzt spinnen wir den Gedanken mal weiter:Wie sieht es denn aus, wenn ich eine BMW-Isetta gewerblich nutze? (Kenne Firmen, die das machen).Meine natürlich eine Isetta mit Hakenzeichen, das sie ja bald wegen der Feinstaubgeschichte braucht.Obwohl ich hier kräftig Steuern draufzahle, mache ich mich dann trotzdem der Steuerhinterziehung schuldig?Anderer Fall:Gibt es eigentlich grüne H-Kennzeichen?Konkreter Fall: Ich besitze ein Museum für Gas-Straßenlaternen, die entlang einer öffentlichen Straße aufgestellt sind. Zur stilechten regelmässigen Wartung wollte ich mir dazu einen historischen Hubwagen anschaffen. Hatte dazu auch einen Hanomag-Kurier mit Ruthmann-Steiger in Aussicht. Dieser gilt als selbstfahrende Arbeitsmaschine, also grünes Kennzeichen. Weil ich aber keine Lust hatte, die Hebebühne jährlich TüV-abnehmen zu lassen, wollte ich H in grün haben.Leider zerschlug sich das wieder, so daß diese Frage offen blieb. Wie aber hätte es denn hier mit der gewerblichen Nutzung ausgesehen, die ja gar nicht gewerblich, sondern auch historisch-dokumentarisch gewesen wäre?TschüssKlaus

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