Zwangsstillegungen in Feinstaubzonen

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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oldierolli
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Zwangsstillegungen in Feinstaubzonen

Beitrag von oldierolli » Mo 12. Mär 2007, 22:48

@ Klaus/Altopelfreak: abstraktlogisches Denken (für jeden Juristen unerlässlich) hat bisher lediglich Spitzerer hier bewiesen! Teilnahme am (ruhenden oder sonstigen) VERKEHR erfolgt mit Personen, Tieren, Fahrzeugen². Hierzu bedarf es KEINER ZULASSUNG. Ich als Person verweigere mich jedem Zulassungsverfahren!!!!!!!!!!!!!!!!!! Lediglich BESTIMMTE FAHRZEUGE² müssen zugelassen werden. Dazu gibt es die StVZO/FZV. BASTA. Nicht einmal alle KRAFT-Fahrzeuge müssen hiernach zugelassen werden (6 km/h, Kleinkrafträder etc.) Davon unabhängig erfolgt die NUTZUNG. Diese erfolgt bei Personen, Tieren und Nicht-KRAFT-Fahrzeugen durch BEWEGUNG bzw. RUHEN im Straßenverkehr. In BETRIEB setzen kann man lediglich KRAFT-Fahrzeuge; mich als Person oder Tiere oder Anhänger jedenfalls NICHT. Das in BETRIEB setzen erfolgt durch STARTEN des VERBRENNUNGS- oder ELEKTRO- oder DAMPF- oder RAKETEN- Antriebes. Ohne Starten kein BETRIEB, sondern nur BEWEGUNG!! Ist es nun ENDLICH kapiert?? Gruß. Rolf

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spitzerer
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Zwangsstillegungen in Feinstaubzonen

Beitrag von spitzerer » Di 13. Mär 2007, 11:52

@altopelfreak, da verwechselt Du schon wieder was: Fuer Fahrzeuge mit roter Nummer (ob 04, 06, 07) ist in der Ausnahmeverordung PARKEN explizit untersagt. Genauso wie TANKEN nicht zum Betrieb mit der 07 gehoert - wenn nicht mit "wartung" verknueft.Also schoen Zuhause aus dem Fass auffullen, wie in der USA zur Prohibition (die kommt ja bei uns auch bald ...), demm Umweltschutz zum Trotze Sprit verschuetten und Daempfe inhalieren. Bei Mopeds, die 2-Takt-Gemisch benoetigen, ist dies seit einiger Zeit die einzige "Betankungs-Moeglichkeit", seitdem diese Moped-2-Takt-Saeulen verschwunden sind. Bitte den Paragraph 49c mal ganz detailliert ansehen ....Richtet man sich GANZ STRENG nach diesem Paragraphen, so darf man eigentlich mit der 07er Nummer ueberhaupt nix - es findet sich immer irgendwo ein Haken, an welchem man sich in den Knast haekeln kann. Dass das mit 07 so relativ reibungslos flutscht, liegt an der gegenseitigen Paragrapen-Unkenntnis von Nutzern und Rennleitung. Der GANZ DICKE HUND mit der 07 kommt ja erst mit den "NEUHEITEN" seit 1.3.2007, was die meisten noch gar nicht geschnallt haben. Von 20 auf 30 Jahre - ist zwar absolute Scheisse, aber scheints nicht zu aendern. VIEL NETTER: diese "Eingangs-Untersuchung" .....Konnte man bislang ein frisch restauriertes Fahrzeug auf die Rote Nummer nehmen, TANKEN, Probefahren und die kleinen Maengel beseitigen, die auch nach der sorgfaeltigsten Restaureierung auftauchen, einen Bremspruefstand, Tacho-Pruefstand, die Achsvermessung, und auch zum TUEV fahren, WIE kommt den die GURKE JETZT DA UEBERALL HIN ??? d.H. Kurzzeit-Kennzeichen im Abonnement verheizen, um das Fahrzeug auf eine ROTE NUMMER zu bekommen ...DAS wird jetzt so langsam alles auftauchen ......KEINER hat dran gedacht ...GrussWolfgang

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Sierra
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Beitrag von Sierra » Di 13. Mär 2007, 12:55

Hallo, Wolfgang, unabhängig von 07:Darf man nicht auch jetzt schon ohne Zulassung zum TÜV fahren?Dumm ist's halt, wenn man nicht durchkommt. Zur Zulassungsstelle darf man jedenfalls, das weiß ich sicher. GrußMichael

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Beitrag von uwm121 » Di 13. Mär 2007, 14:11

Wie gehabt darf man mit den alten ungültigen Kennzeichen und einer Deckungszusage der Versicherung zur Zulassungsstelle fahren sowie Fahrten,die in Verbindung mit der Zulassung stehen,durchführen.Auch Überführung aus dem angrenzenden Zulassungsbezirk sind möglich.Grüße

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Beitrag von ventilo » Di 13. Mär 2007, 14:37

kleine Ergänzung:Die Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle ist nach der neuen FZV (also ab 1.März 07) m.W. nur noch nach schriftlicher Erlaubnis durch die Zulassungsstelle gestattet.Ein Anruf bei der Hotline oder eine E-Mail reichen also nicht mehr aus (wurde bis dato in Köln so gehandhabt).

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Beitrag von Sierra » Di 13. Mär 2007, 15:07

Kleiner Exkurs: Neulich haben sie bei uns in der Gegend nachts um 3 einen ohne Stempel rausgezogen. Die Ausrede, daß er zur Zulassungsstelle will, haben sie nicht gelten lassen. Aber nur wegen der Uhrzeit. Bei uns hier ist nix bekannt, daß man sich das vorher bestätigen lassen mußte. Man fuhr einfach los. Die Unterlagen hat man ja dabei. Einschl. Doppelkarte. GrußMichael

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Beitrag von spitzerer » Di 13. Mär 2007, 16:19

zum TUV gehts nur mit Erlaubns-Schein der Zulassungsstelle, und keineswegs zum "TUV deines Vertrauens", sondern zum naechsten und naehesten mit ungestempelten Kennzeichen.Und obwohl man angeblich ohne Kennzeichen zur Zulassung und nach Hause fahren darf - ich hab das noch nie riskiert. Da lasse ich mich nicht auf Diskussionen mit der Rennleitung ein - Tageszulassung drauf und ab ...Im ERnst: Man hat die Ausnahmeverordung fuer 07 ziemlich wortwoertlich von der 06-Spezifikation uebernommen, ohne drueber nachzudenken. An den Jahren, Bedingungen usw. - da kann man "Erschweren" nach Gusto - die Sinnlosigkeiten aus dem P.49 endlich mal rausschmeissen - das schaffen die Herren Sesselfurzer nie.GrussWolfgang

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