Schweiz Import - Zollfrage

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GP700
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Beitrag von GP700 » Do 22. Feb 2007, 17:21

Hallo allerseits,heute habe ich das Zollinfocenter in Frankfurt angerufen (danke Michael), dort hat man mich an die ZPLA in Berlin verwiesen, wo ich dann dem Abteilungsleiter mein Problem schilderte. Er war -genau wie der Mann an der Hotline in F- äußerst kompetent, freundlich und zuvorkommend. Ich werde jetzt eine sog. "verbindliche Zollauskunft" einholen. Das Formular gibt's auf www.zoll.de, die ist kostenlos und i.d.R. innerhalb weniger Tage erteilt. Damit habe ich dann Rechtssicherheit - so oder so. Nach allem was ich bisher in Erfahrung bringen konnte, sollte es bei einem Einzelstück eigentlich kein Problem sein, den Wagen als Kulturgut zu deklarieren, auch wenn er nach 1950 gebaut wurde. Verschiedenem EUGH Urteile dazu liegen vor, die deutschen Behörden richten sich danach. Mal sehen, was daraus wird.Herzliche Grüße aus der Eifel, René

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Sierra
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Beitrag von Sierra » Do 22. Feb 2007, 20:09

Hallo René, ich wünsch Dir viel Glück. Hätt ich nicht gedacht, daß das jetzt mit der verbindl. Zollauskunft so schnell geht. Wir müssen immer Muster einschicken, die sie dann zerpflücken und mit Anhänger versehen und irgendwann kriegen wir das Zeugs zurück. Das mit dem Muster erübrigt sich ja bei Dir. GrußMichael

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Beitrag von GP700 » Mi 6. Jun 2007, 15:56

Hallo allerseits,UPDATE: der Wagen ist bezahlt und verzollt. Die Tipps mit dem Zollinfocenter und der ZPLA in Berlin waren entscheidend. Danke Euch dafür, Michael und Tom.Nach Rücksprache mit dem zuständigen Abteilungsleiter und der daraufhin formulierten Anfrage habe ich sehr schnell die "verbindliche Zolltariferklärung" erhalten. Die Verzollung bei unserem Hauptzollamt Aachen, Außenstelle Düren war damit reine Formsache. Die Herrn dort waren überaus zuvorkommend und -im positiven Sinne- bemüht. Selbst den Antrag auf Erstattung der in Weil am Rhein hinterlegten Kaution haben sie mir erledigt. Ganz großes Lob!!!Ach ja, um das hier ging es dabei

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Beitrag von 1300VC » Mi 6. Jun 2007, 16:18

Ein ursprünglich in einem Land der heutigen EU hergestelltes Fahrzeug (sollte ein Goliath doch erfüllen, oder irre ich mich da ?)aus der Schweiz (EFTA-Land!) importiert verzollen ?Wozu ?Es gibt, je nach Kaufpreis entweder den sog. "Präferenzspruch" oder darüber ein Formular ("Warenverkehsbescheinigung"), welches ausgefüllt werden muß.Und diese Praxis hat nichts mit Baujahr, Kulturgut o.ä. zu tun.....Ich würde sagen, 7% (Geld) verschenkt......ich habe in den letzten 8 Jahren zwei Fahrzeuge aus CH importiert und keinen Cent bezahlen müssen.....Der Wortlaut:"WarenverkehrsbescheinigungDie Länder der EU haben mit den EFTA-Ländern sogenannte Präferenzabkommen über gegenseitige Zollbefreiung für bestimmte Produkte, zu denen auch Fahrzeuge gehören, geschlossen. Um diese Zollbefreiung für ein in der Schweiz gekauftes Fahrzeug in Anspruch nehmen zu können, muss als Nachweis der "Ursprungseigenschaft" - also der Herkunft der Ware - eine Warenverkehrsbescheinigung vorgelegt werden. Mit ihr bestätigt der Ausführer, dass es sich bei der Ware um ein Produkt eines EU- oder EFTA-Landes handelt. Für Fahrzeuge, die aus der Schweiz nach Deutschland eingeführt werden, ist der deutschen Zollbehörde die Warenverkehrsbescheinigung "EUR.1" vorzulegen. Wenn der Kaufpreis nicht höher als 6.000 € ist, genügt auch eine entsprechende Erklärung auf der Rechnung. Das Papier muss von der Zollbehörde des ausführenden Landes mit Dienstsiegel bestätigt sein. Die Warenverkehrsbescheinigung bekommen Sie bei der schweizerischen Industrie- und Handelskammer."Siehe auch hier komplett:http://www.adac.de/Auto_Moto...846&Sour ... is.Beitrag geändert:06.06.07 16:29:46

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Beitrag von GP700 » Mi 6. Jun 2007, 21:32

Hallo allerseits,Jetzt nochmal der Versuch, ein Bild zu übertragen...Beitrag geändert:06.06.07 21:43:01

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Beitrag von GP700 » Mi 6. Jun 2007, 21:39

Hallo Chris,Nochmal zum mitdenken - vielleicht verstehe ich das ja falsch: [...]VerzollungBeim deutschen Grenzzollamt muß das Fahrzeug zur Einfuhr angemeldet werden. Wenn Sie eine Warenverkehrsbescheinigung "EUR.1" vorlegen können, müssen Sie nur 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf den Fahrzeugwert zahlen. Wenn der Kaufpreis zu weit vom tatsächlichen Wert des Fahrzeuges abweicht, weil Sie beispielsweise innerhalb der Familie ein Fahrzeug besonders günstig erwerben konnten oder es sogar geschenkt bekommen haben, kann vom Zollamt der tatsächliche Wert zugrunde gelegt werden.Für Fahrzeuge ohne Warenverkehrbescheinigung, also eventuell für eines, das in Übersee produziert und von Ihnen in der Schweiz gekauft wurde, sind 10 % Zoll und 19 % Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Für Oldtimer, die mindestens 30 Jahre alt und als historisch wertvoll ("sammlungswürdig") zu betrachten sind, kann das Zollamt einen ermäßigten Abgabensatz von nur 7 % festlegen. Erfahrungsgemäß haben aber nur Fahrzeuge, die älter als 50 Jahre sind, Aussicht auf die Ermäßigung, sicher ist sie nur für Fahrzeuge, die vor 1950 gebaut wurden.[...] (Quelle: ADAC)Chris,ich glaube, ich habe den günstigsten Weg gefunden. Dem ADAC Text entnehme ich, dass 19% Einfuhrumsatzsteuer auf jeden Fall fällig werden, nur die zusätzlichen 10% Zoll entfallen für Fahrzeuge, die in der EU produziert wurden. Ich habe aber gar keine Einfuhrumsatzsteuer entrichtet. Nur 7% Zoll fielen an.Herzliche Grüße aus der Eifel, RenéBeitrag geändert:06.06.07 21:47:07

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Beitrag von 1300VC » Do 7. Jun 2007, 12:48

..das wäre aber seltsam, daß auf eingeführte Waren aus einem Nicht-EU-Land keine Umsatzsteuer anfiele....der verminderte Zollsatz ist schon klar, aber es gibt keinen Grund, daß die MwSt. entfällt. Bist Du sicher, daß vom FA da nicht noch was nachkommt ? Der Zoll gibt die Unterlagen doch ans Finanzamt weiter...Wenn ich ein Paket aus USA am Zollamt abholen "darf", weil es in Fraport leider in die falsche Kiste "gesprungen" ist, muß ich auch Mehrwertsteuer entrichten.....Chris.Beitrag geändert:07.06.07 12:51:43

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Beitrag von GP700 » Do 7. Jun 2007, 19:53

Hallo Chris,da habe ich mich verschrieben. Richtig ist: Es fällt KEIN Zoll an und es wird eine VERMINDERTE EINFUHRUMSATSSTEUER von 7% berechnet.Die exakte Regelung ist in den beiden Links im ersten Beitrag beschrieben.Vielleicht hilft Dir das, wenn Du noch einmal einen Wagen aus einem EFTA-Land importierst. Finanzamt und Zoll ein Schnippchen zu schlagen ist doch immer sehr erfreulich, oder?Herzliche Grüße aus der Eifel, René

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Beitrag von 1300VC » Do 7. Jun 2007, 21:45

Hallo René,dann passt´s.Meine beiden Autos waren zu "jung" für eine verminderten Steuersatz, aber das Prozedere war mir bekannt.Hätte mich nur gewundert, daß Du keinerlei MwSt. bezahlt hättest; ist das doch das Heiligtum des Finanzbesch....äh -meisters nee.., -ministers, jetzt hab´ich es endlich .Die Version mit Präferenzspruch ist für alle Fahrzeuge geeignet, welche den Anspruch des wertvollen Kulturguts nicht erfüllen (dürfte die Mehrheit sein...), spart über 10% Aufschlag auf den Kaufpreis; ist very easy in der Handhabung und kann auch schon direkt (ist sogar besser !) am Grenzübergang komplett abegschlossen werden.Chris.Beitrag geändert:07.06.07 22:03:17

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