Fahrzeug ersteigert ohne Fahrzeugbrief und was jetzt

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Klaus147
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Fahrzeug ersteigert ohne Fahrzeugbrief und was jetzt

Beitrag von Klaus147 » Di 12. Dez 2006, 02:07

HalloHabe einen Mb SLC Bj.74 gekauft,der Vorbesitzer hat diesen Wagen bei einer Versteigerung erworben.Der Wagen stammt wahrscheinlich aus einer Zwangsversteigerung.Habe natürlich einen Kaufvertrag von der Versteigerung und eine bestätigung von der Insulvenz Firma das der Fahrzeugbrief nicht mehr vorhanden ist.Die KBA hat auch bestätigt das der Wagen nicht gestohlen wurde,und nicht mehr gespeichert ist.Jetzt der Hürdenweg:Als erstes habe ich gedacht, fahre ich mal zum Tüv,bezüglich vollabnahme Pkw.Aber nein,der Prüfer braucht eine bescheinigung zum Prüfen des Wagen vom Strassenverkehrsamt.Also ab zum Amt,nach Stunden langem endlich dran,der Jungen Frau alle meine Unterlagen auf dem Tisch gelegt und ihr erklärt,das ich eine Bescheinigung zur Vollabnahme für den Wagen brauche.Keine Chance,Sie braucht den letzten Halter.Nachdem ich ihr dann Versucht habe,das der Wagen mindestens schon 7 Jahre schon abgemeldet ist,und deswegen keine Daten mehr vorhanden sind.Fragte sie mich nach dem letzten Ort der Zulassung.GRRR,keine ahnung.Nach gutem schluss brauch ich einen Eidesstaatliche Versicherung vom Vorbesitzer.Ist natürlich gut,Herr X bekommt alles gepfändet und gibt natürlich mir den Brief oder Unterschreibt mir den Eidesstaatlichen Versicherung das der Fahrzeugbrief weg ist.Habe dann nochmal mit dem Amtsleiter Telefoniert,sehr unfreundliche Person,und die Sachlage nochmal geschildert.Hat mich prompt weiterverbunden zur jungen Frau im Strassenverkehrsamt,und wieder das selbe. Also habe ich versucht vom letzten Besitzer kontakt aufzunehmen,vielleicht hat er ja einsicht gibt mir doch den Fahrzeugbrief,läßt sich aber immer verleugnen.Keine Chance Hat einer von euch erfahrungen damit,und kann mir Helfen.Wäre für jeden vorschlag dankbar Gruss Klaus

Ponton180
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Fahrzeug ersteigert ohne Fahrzeugbrief und was jetzt

Beitrag von Ponton180 » Di 12. Dez 2006, 21:25

Hallo,im Zoll-Forum steht bei solchen zu versteigernden Fahrzeugen folgender satz:"Nach der Fahrzeugübernahme durch den Ersteigerer ist gegen Vorlage des Kaufvertrages bei der Behörde, bei der das Kraftfahrzeug zuletzt zugelassen war, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung abzufordern. (Kosten z. B. in Leipzig 10,20 EUR) . Mit dieser Bescheinigung kann dann in dem Zulassungsbezirk, in dem das Fahrzeug künftig zugelassen werden soll, eine Fahrzeugbriefaufbietung erfolgen. (Dauer ca. 4-6 Wochen, Kosten z. B. in Leipzig 40,40 EUR)."Vielleicht hilft Dir das ja weiter. Viel Erfolg!GrußMike H.

MG
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Fahrzeug ersteigert ohne Fahrzeugbrief und was jetzt

Beitrag von MG » Di 12. Dez 2006, 22:57

Klaus, vielleicht hast Du den Brief doch, aber nur verloren................... Grüßemanfred

Klaus147
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Fahrzeug ersteigert ohne Fahrzeugbrief und was jetzt

Beitrag von Klaus147 » Mi 13. Dez 2006, 21:21

HalloDanke für die Ratschläge.Hier im Kreis Neuss schlagen die Uhren anders.Die machen mich wahnsinig.Unbedenklichkeitsbescheinigung reicht den hier nicht,habe nachgefragt.Sie wollen halt die Eidesstaatliche Versicherung,sie nennen es halt Böswilliger besitz.Das mit den Brief weg,geht auch nicht so einfach hier.Gruss Klaus

Frankie
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Fahrzeug ersteigert ohne Fahrzeugbrief und was jetzt

Beitrag von Frankie » Mi 13. Dez 2006, 23:48

Hallo KlausHier ein Link zu einer recht guten Seite des CAAR zum Thema.Dort wird gesagt, die Behörden *können* die Eidesstattliche Versicherung verlangen. Grundlage hierfür ist der §5 STVG .Ich (kein Jurist!) kann daraus nicht ersehen, dass der Vorbesitzer die Eidesst.Vers. abgeben soll. So wie ich den § interpretiere, reicht es aus wenn du eine Erklärung an Eides statt abgibst, in der du darlegst dass du der rechtmäßige Besitzer des Autos bist. Hilfreich wäre vielleicht, wenn du Belege hättest dass die Zwangsversteigerung von einem Amtsgericht oder Gerichtsvollzieher o.ä. angeordnet wurde.Gruß Frank

Klaus147
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Fahrzeug ersteigert ohne Fahrzeugbrief und was jetzt

Beitrag von Klaus147 » Do 14. Dez 2006, 20:05

Hallo FränkieDanke für den Link.Habe heute erfahren wie es zur versteigerung kam.Der Wagen stand längere Zeit zur Miete unter,bis der Besitzer der Kfz Briefes nicht mehr braf seiner Miete nachkam.Der Vermieter wollte natürlich seine Geld haben,und hat geklagt.Durch beschluß eines Richters wurde der Wagen gepfändet und Versteigert.Jetzt hat natürlich der Herr X den Fahrzeug Brief noch.Also bin ich rechtlich nicht der Besitzer des Fahrzeug,aber irgendwie aber schon.Hat einer schon sowas ähnliches gehabt?Gruss Klaus

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Th. Dinter
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Fahrzeug ersteigert ohne Fahrzeugbrief und was jetzt

Beitrag von Th. Dinter » Do 14. Dez 2006, 21:34

....ob Du rechtlich der Eigentümer(Besitzer bist Du, da das Auto in Deiner Verfügungsgewalt ist) des Fahrzeugs bist, ergibt sich nicht zwingend daraus, wer den Brief hat.Ganz eindeutig ist es nur dann, wenn Du beides hast: Auto und Brief!Du kannst Dir ja jetzt mit Deinen Ermittlungen einen neuen Brief besorgen, und dann war´s das für den letzten Eigentümer...grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

Frank the Judge
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Fahrzeug ersteigert ohne Fahrzeugbrief und was jetzt

Beitrag von Frank the Judge » Fr 15. Dez 2006, 12:43

Wenn durch den beschluss des Richters das Auto gepfändet und versteigert wurde, so doch das "ganze" Auto. Meines Erachtens gehört zum Auto auch der Kfz-Brief.Vielleicht kann Dir irgend so ein Rechtspfleger sagen, ob es ohne Probleme und zeitnah zu erledigen ist, diesen Brief per Gerichtsvollzieher einzuholen.

RA-Wilke
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Fahrzeug ersteigert ohne Fahrzeugbrief und was jetzt

Beitrag von RA-Wilke » Fr 15. Dez 2006, 13:09

Hallo Klaus,durch den Zuschlag in der öffentlichen Versteigerung bist du Eigentümer des Wagens geworden.Als Eigentümer hast du gegen den Inhaber des Briefes gem. §§ 985,952,286 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Herausgabe. Du kannst ihn also schriftlich auffordern dir den Brief innerhalb von 2 Wochen zuzusenden und gleichzeitig androhen, diesen Anspruch notfalls klageweise durchzusetzen und ihm zusätzlich einen Nutzungsausfall für die Zeit aufzubrummen, in der du den Wagen nicht zulassen kannst.Kommt er deiner Aufforderung nicht nach, kannst du ihn auf Herausgabe verklagen, anschließend bekommt er dann Besuch vom Gerichtsvollzieher, der den Brief bei ihm abholt.Vorher aber unbedingt erkundigen ob er nicht schon die Finger gehoben hat (Pleite ist), sonst hast du nachher den Brief aber bleibst auf den kompletten Kosten sitzen.Frank

uwm121
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Fahrzeug ersteigert ohne Fahrzeugbrief und was jetzt

Beitrag von uwm121 » Sa 16. Dez 2006, 10:55

Hallo!Warum der TÜV eine Bescheinigung vom Amt braucht für eine Vollabnahme ist nicht ganz nachvollziehbar-hier im Kreis geht es auch ohne.Andererseits scheint mir das Straßenverkehrsamt etwas ahnungslos was das Prozedere bei öffentlich versteigerten Fahrzeugen betrifft.Versuch es doch mal (ggf über einen Bekannten)bei einer anderen Zulassungsstelle.Grüße

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