Fahrzeug(e) mit nach Österreich nehmen
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- Registriert:Mo 24. Jul 2006, 13:46 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Lieber Fiesta!Ich habe selbst vor ca. 1 Jahr zwei Fahrzeuge aus Deutschland nach Österreich mitgenommen. Eines davon ist Baujahr 1980.Ich Grunde ist fast schon alles gesagt. Was aber niemand weiß, weil es auch nirgends steht, ist folgendes: Die Behörden geben dir zwar unter Murren die Zulassung (sprich Einzelgenehmigung), allerdings UNTER AUFLAGEN. Diese Auflage liest sich dann so: "Das Fahrzeug darf nur auf Vorname, Nachname zugelassen werden". Als Oldtimer steht zusätzlich noch an, dass du nur an einem Drittel der Tage im Jahr fahren darfst.Mit anderen Worten: du bist daran ewig gebunden, denn bei einem eventuellen Verkauf erlischt somit die Genehmigung. Dein Fahrzeug ist in Österreich wertlos!Falls du also ernsthaft das Auto nach Ö bringen willst, behalte unbedingt die deutschen Papiere (FahrzeugBRIEF). Dazu musst du das Fahrzeug bereits in DE abmelden, da die österr. Behörden sonst die deutschen Papiere einziehen und vernichten (was einer Totalenteignung gleichkommt).Mein Rat: Spar dir den Ärger und behalte einen Wohnsitz in DE, lass das Auto dort angemeldet. Einmal im Jahr nach Freilassing fahren zum TÜV ist allemal billiger als der österr. Behördenterror!
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Hallo,@fastback:Du bringst da ein paar Dinge durcheinander:die Verkaufssperre gibt es nur für Fahrzeuge ohne Kat, die nicht als Oldtimer anerkannt sind (also Baujahr nach 1980), normalerweise ist sie auf 2 Jahre befristet.Den deutschen Kfz-Brief kannst Du (entwertet) zurückbekommen. Entwertet deshalb, weil Du sonst das Fahrzeug in beiden Ländern zugleich anmelden könntest - ist meiner Meinung nach irgendwie logisch und auch in anderen Ländern so und daher auch keine "Enteignung".Bei Oldtimern gibt es keine Verkaufssperre (daher auch keine "Enteignung"), und die Einschränkung mit 120 Tagen im Jahr ist im Prinzip eine zahnlose Bestimmung, weil es 1. keinen Paragraphen gibt in dem die Strafe dafür festgelegt ist und 2. kaum ein Fall bekannt ist, der mit einem Oldtimer mehr als 120 Tage im Jahr fährt, und 3. es daher auch nicht auffällt wenn Du 3 Fahrtenbücher (=3x 120 Tage) hast...
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@Karl Eder: Ich will mir gar nicht anmaßen, da überall noch durchzublicken. Ich kann aber über meine eigenen Erlebnisse berichten. Und die waren nicht die besten...Hier wurde ja ausgehend von "Fiesta" die Fragestellung auf ein Baujahr 1983 bezogen. Und damit ist das kein Oldtimer und hat wohl keinen Kat. Daher kriegt er - wenn gleich wie bei mir verfahren wird - die genannte Verkaufssperre auf Lebenszeit. So war´s halt auch bei mir letztes Jahr: Bj 1980, kein Oldtimer, kein Kat.Die Wiener Behörde hat mir dann die besagte, unbefristete Auflage ("dauerhafte Verkaufssperre") eingetragen. In der einschlägigen Verordnung steht sinngemäß "...diese Fahrzeuge dürfen für mindestens ein Jahr nicht weiterveräußert werden." Die Behörde hat das "mindestens ein Jahr" als Freibrief für eigene Auflagen angesehen und daher nach dem Motto "ewig ist ja mindestens ein Jahr" eine Dauersperre verhängt.Haben gemeint: "Wenn´S Ihnen net passt, können´S ja klagen. Hat aber noch keinem was gebracht..."Sehr ermutigend.Daraufhin hab ich dann natürlich versucht, wenigstens den entwerteten deutschen Brief zu behalten. Das war aber wiederum nur in Deutschland möglich. Hätte ich mein Auto in Österreich abgemeldet, wäre der deutsche Brief hier eingezogen und vernichtet worden, so der freundliche Beamte weiter.Das mit dem Fahrtenbuch stimmt schon. Aber für den Herrn "Fiesta" oben wäre das auch kein Fortschritt gegenüber jetzt, wo er sorgenlos mit deutschem Kennzeichen fährt, oder? Nach dem ganzen Aufwand kann ich halt jedem nur raten, das Fahrzeug wenn nur irgendwie möglich, nicht nach Österreich einzuführen. Muss aber jeder selbst mit seinem Gewissen ausmachen.
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Hallo, ich bin mir ganz und gar nicht sicher, ob sich das Ganze mit dem Europa-Recht vereinbaren lässt. Aber vor dem EUGH zu klagen würde ja ein paar Jahre dauern. In SOLCHEN Fällen müsste doch auch die Rechtsabteilung des ADAC was sagen können. Und wie oft kommst Du wieder nach D pro Jahr? Dann lass es doch mit Zweitwohnsitz dort angemeldet. Da hast Du mindestens das Recht wie die Gäste aus Polen, Tschechien etc. Gruß. Rolf
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Hallo Fastback,Baujahr 1980 wäre auch voriges Jahr (2005) schon als "historisch" möglich - und damit ohne Verkaufssperre - gewesen.@oldierolli:die Genehmigungen von Oldtimern bleiben "nationales" Recht, d.h. im Gegensatz zu Neufahrzeugen (Baujahr ab ca. 1999) gibt es auch in naher Zukunft keine EU-weit gültigen Dokumente, mit denen man in jedem EU-Land einfach anmelden kann.
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@ Karl, ist es in Austria so, dass ein Fz. über 20 Jahre AUTOMATISCH als Oldtimer gewertet wird? Norbert will doch nur sein "alltägliches Umzugsgut" mitnehmen und dort nutzen. Und bei normaler Zulassung/Nutzung wird die EU doch sicher was gegen Beschränkungen haben. ("Antidiskriminierung/Freizügigkeit") Was den Oldtimer-Status betrifft, so hat man natürlich keinen Rechtsanspruch darauf und der ist sicher an nationales Recht gebunden. Gruß. Rolf
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Hallo Oldirolli,das ist in Österreich nicht automatisch und 20 Jahre sind schon lange nicht mehr. Derzeit ist Baujahr 1980 fix und Oldtimer ("historisches Kfz") muß in den Papieren eingetragen sein (ähnlich wie H-Zulassung in D).Als Umzugsgut kann Norbert jedes beliebige Fahrzeug mitnehmen und zulassen, nur ist eben mit der erwähnten Verkaufssperre belegt, um einen "getarnten" Handel mit kat-losen Gebrauchtwagen zu verhindern. Meines Wissens ist das auch mit EU-Recht vereinbar, da nationale/lokale Umweltstandards den höheren Stellenwert haben und so eine Beschränkung zulassen (siehe auch Diskussion um die Fahrverbote). Viele GrüßeKarl
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Was ich vergessen habe zu erwähnen: mein Baujahr 1980 (laut Auskunft von Alfa Romeo, anhand der Fahrgestellnummer) wurde erst 1982 erstmalig zum Verkehr zugelassen.Ein kleiner Unterschied, aber die Behörden nehmen das Datum der Erstzulassung, nicht das Baujahr. Man hätte die Papiere mit dem Erstzulassungsdatum natürlich "verlieren" können, aber dann geht der Genehmigungsärger erst richtig los...
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Hallo,uiuiui, das liest sich für mich aber schon fast beängstigend, "Verkaufssperre"...! Stimmt schon, was oldierolli schreibt: ich will wirklich nur meine beiden Fahrzeuge mitnehmen, auf den Oldtimer-Status bin ich gar nicht scharf. Und verkaufen möchte ich meinen (in der Tat katlosen) Fiesta sowieso nicht - mit dem will ich alt werden. Ich bin, als ich den Thread angefangen hab, davon ausgegangen, dass das alles viel unkomplizierter in Österreich ist. Und ich hatte starkes Interesse an dem Wechselkennzeichen. Nun sehe ich aber, dass es wohl keine andere Alternative gibt, als beide Autos in Deutschland angemeldet zu lassen. Und dann eben alle zwei Jahre nach Berchtesgaden oder Freilassing zum TÜV. Viele Grüße,Norbert
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Hallo,@fastback:gerade die Alfas sind damals offensichtlich lang "auf Halde" gestanden. Wieso es Dir nicht genehmigt wurde ist mir unklar, da ich selber voriges Jahr (auch in Wien) 2 ähnlich gelagerte Fälle (einmal EZ 1981, einmal EZ 1982, beide aber lt. Bestätigung Alfa Romeo und Fahrgestellnummer Baujahr 1980) hatte, die beide problemlos als historisch typisiert wurden.