AU jetzt alles 2 Jahre für Fzge ohne KAT?
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- Registriert:Mi 18. Jun 2003, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
ErKa hat recht. Du musst jetzt zur AU-Prüfung hin und bekommst dann eine Plakette für 2 Jahre. Willst du künftig AU und HU an einem Termin haben, so musst du die nächste AU zusammen mit der nächsten HU durchführen lassen. Du "verschenkst" dann einen Teil der Laufzeit durch das Vorziehen der Prüfung.Und: Auch auf das H-Kennzeichen gehört eine AU-Plakette. Da gibt es auch in deinem Landkreis keine Sonderregel.GrüßeMartin
- Th. Dinter
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AU jetzt alles 2 Jahre für Fzge ohne KAT?
Hallo,Roland, es war mir schon ziemlich klar, daß ich da wohl nochmal hin muß....Trotzdem wäre es ja mal interessant, was Handfestes(Paragraphen) zu der Plakettengeschichte zu bekommen. Ich würde da gerne der Zulassungsstelle auf die Sprünge helfen, die sind nämlich auch immer sehr zuvorkommend zu mir.@Clipper+ID19: dann müßte ja irgendwo in den Paragraphen stehen, daß grundsätzlich die AU mit Stempel auf dem vorderen Kennz. dokumentiert wird. Demnach wäre dann eine Ausnahmeverordnung notwendig, die alle 21c davon befreit.Wenn die Lage so wäre....grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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AU jetzt alles 2 Jahre für Fzge ohne KAT?
Zitat:Original erstellt von Th. Dinter am/um 01.06.2006 16:11:30@Clipper+ID19: dann müßte ja irgendwo in den Paragraphen stehen, daß grundsätzlich die AU mit Stempel auf dem vorderen Kennz. dokumentiert wird. Demnach wäre dann eine Ausnahmeverordnung notwendig, die alle 21c davon befreit..... und die gibt es nicht ... Sonst würde das in dem von mir zitierten §47a Abgasuntersuchung (AU) - Untersuchung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen stehen. Tut es aber nicht. Ergo ist die AU durchzuführen.§29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger (1) Die Halter von Fahrzeugen, die ein eigenes amtliches Kennzeichen nach Art der Anlage V, Va, Vb oder Vc haben müssen, haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind 1. Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen, 2. Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei.Über die Untersuchung der Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes entscheiden die zuständigen obersten Landesbehörden im Einzelfall oder allgemein."Untersuchen lassen" bezieht sich hier auch auf Abgase. Anlage Vc ist das H-Kennzeichen! Auch hier keine Ausnahme für H-Kennzeichen.
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Hier ist die Plakettenkleberei auf Oldtimerkennzeichen geregelt, §47a ist die AU:http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo ... c_150.html
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Hallo Oldie-Freunde,ja, es war eine Zeit lang tatsächlich so, dass manche Zulassungsstellen bei H-Zulassung unabhängig vom EZ-Datum auf eine AU verzichtet haben. Einmal sogar wohlmeinend auf ihrer Homepage darauf hinwiesen. Dies geschah aber eher aus Unsicherheit als aus Grosszügigkeit. Oft hatten sich die Betroffenen aber zu früh gefreut und den Ärger hinterher, z.B. bei Kontrolle. Inzwischen dürften es aber alle gepeilt haben.TschüssKlaus