Frage zu falscher Erstzulassung im Brief & Schein
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bei meinem Fahrzeug steht sowohl im Fahrzeugbrief, als auch im Schein ein Erstzulassungsdatum 1975 drin. Laut meines (sehr versierten) Fachhändlers ist mein AUto aber Baujahr 1980.Frage: Wenn ich jetzt beim TÜV vorfahre wegen der Oldtimer-Bescheinigung...kontrollieren die aufgrund der Fahrgestellnummer oder anhand was stellen die fest, wie alt das Fahrzeug ist ?Der hintergrund ist klar - würde das Auto asap gerne als Oldtimer anmelden...GrußHeiko
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Frage zu falscher Erstzulassung im Brief & Schein
Hallo Heiko,bei meinem Fahrzeug sind die Prüfer nach den Daten aus den Papieren gegangen, sprich Tag der Erstzulassung.GrussHartmut
Frage zu falscher Erstzulassung im Brief & Schein
Glück gehabt Heiko!Was in den Papieren steht, das gilt – und wenn es noch so falsch ist! Zwei Beispiele, von meinen Autos: Es sind derzeit 4 und bei zweien ist die eingetragene Erstzulassung definitiv falsch; und zwar falsch, nicht weil ich gemogelt hätte, sondern trotz meiner Proteste. Denn, was unsereins sagt, interessiert die Herren Sachverständigen nicht!1. Fall: Mini PickUp, importiert 1994 aus Wales, GB. Einziges originales Dokument, das ich hatte und habe, war ein „Certificate of permanent export“, in das als „Date of first registration“ der 01.01.1982 eingetragen war. Nach der Fahrgestellnummer und den mir vorliegenden Unterlagen müßte das Auto 1979 gebaut worden sein. Das interessierte den TÜV-Herrgott nicht; immerhin führte mein Einwand, daß der eingetragene 01.01. schon deshalb nicht stimmen kann, weil das auch in GB ein Feiertag ist, dazu, daß er dann einfach den 02.01.1982 nahm. Seine „Verjüngung“ meines Autos um ca. 3 Jahre führte dazu, daß der Hersteller zu „Austin-Rover“ mutierte, wie das Unternehmen dann hieß, obwohl das originale britische Typenschild eindeutig „BL Cars“ (British Leyland) ausweist. Auch das interessierte den TÜV-Gott nicht. Aber egal, denn ich mußte eh ein deutsches Typenschild mit seinen falschen Angaben anfertigen lassen. Die Zulassungsstelle hat sich – natürlich – hinter dem TÜV-Geschreibsel verschanzt und so fahre ich ein Auto, das es so gar nicht gibt, weil zu Austin-Rover-Zeiten der Mini als PickUp nicht mehr gebaut wurde. Was der Sachverstand eines Sachverständigen alles anrichten kann.... 2. Fall: Mein Lloyd LT 500 von 1953 schlummerte Jahrzehnte in einer Scheune und der Kfz.-Brief war nicht auffindbar. Ich besorgte ich mir einen originalen Kfz.-Brief zu diesem Fahrzeug-Typ, um die TÜV-Abnahme zu erleichtern – vermeintlich. Den TÜV-Guru interessierten die technischen Daten und Eintragungen dieses Briefs wenig. Er vermaß die Kiste, bestand auf einem Wiegeprotokoll, nahm eine Geräuschmessung vor etc. Das Datum der Erstzulassung des ANDEREN Fahrzeugs hat er allerdings übernommen, obwohl er wußte, daß der Brief NICHT zu meinem Auto gehörte, sondern zu einem ca. 300 Fahrgestellnummern und damit ca. 2 – 3 Monate früheren, das längst verschrottet war. Ich merkte das allerdings erst später auf der Zulassungsstelle. Meine Einlassung, daß das Datum der Erstzulassung nicht stimmt, nicht stimmen kann, wurde mit Hinweis auf die TÜV-Eintragung abgetan. Also ist mein Lloyd halt amtlich 3 Monate älter als tatsächlich. Eigentlich egal, aber genau genommen wieder nicht, denn dann müßte er auch noch Seilzug- statt hydraulischer Bremsen haben. Zurück zur Frage „...kontrollieren die aufgrund der Fahrgestellnummer oder anhand was stellen die fest, wie alt das Fahrzeug ist?“ Meine Antwort: Die könnten auch würfeln, oder eine Tarot-Karte ziehen! Egal, auf jeden Fall haben die immer Recht und ich weiß ja, was ich fahre. GrußJoachim
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Zitat:Original erstellt von Nachtschwärmer am/um 09.05.2006 00:50:23Glück gehabt Heiko!Was in den Papieren steht, das gilt – und wenn es noch so falsch ist! Um Gottes willen! Dann habe ich ein Auto das eine Motorleistung von 3600 kw aufweist!(Die Dame in der Zulassungsstelle hatte wohl keine so rechte Lust, und dann ist aus der Leistungsangabe xyz kw/3600 Umin eben 3600 kw geworden).Zoe
Der Optimist hat nur zuwenig Informationen.
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Und ich müsst 18 Zoll Felgen aufn Goggoroller montieren.... echt gut das Editierpanel fasfafaafafsafafHelmut
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Hallo Zoe,da Du ja dann einen Bestattungsdüsenjäger hast, würde ich mal über Bestattungen im Weltall nachdenken, so als Marktlücke.....grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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ja, und mein Leichenwagen hat 5 Sitzplätze.
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Hallo,apropos "was in den Papieren steht, stimmt":Bei meinem war im (Ersatz-)Fahrzeugbrief als Erstzulassung 01.05.1963 eingetragen. Im allerersten, originalen Kundendienst-Scheckheft steht jedoch: 30.04.1963, was auch einleuchtender erscheint als 01.05., denn ich glaube kaum, dass damals am "Tag der Arbeit", 01. Mai 1963, in irgendeiner Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland auch gearbeitet wurde.Ebenso wie falsch drin stand unter Nr. 3: Typ und Ausführung: T90/Kombi (übersetzt: Astra Caravan).Eigenartigerweise war das dem Vorbesitzer in einigen Jahren des Besitzes wohl gar nicht aufgefallen.Selbst den TÜV-Leuten erschien das sehr merkwürdig, so dass die mir anstandlos ohne lange Diskussion aus dem "T90/Kombi" (Astra Caravan) ein "Olympia-Rekord-P-Coupé", und zudem das Auto einen Tag älter gemacht haben.Was so manche (un-)qualifizierte Fachkraft in der Kfz-Zulassungsstelle so zuweilen in einige Fahrzeugpapiere schreibt, stimmt also längst nicht immer. MfG, Michael
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Hallo,wie sich die Bilder gleichen!Genauso ging es mir auch schon. Mein Rekord B 6 wurde auch am 1. Mai 1966 erstzugelassen! Das kann aber so bleiben, schon weil der Geburtstag von meiner Frau.Nur meinem P1 wollte ich irgendwann nicht mehr als Kadett C Caravan 1.0 in den Papieren und beim KBA stehen haben, weil die TSN 348 irgendwann mal mit 384 verwechselt wurde und beantragte die Korrektur.Manchmal sind wohl auch bewusste Fehleingaben notwendig, um den Zulassungscomputer zu überlisten. So wird bei unklaren Angaben schon mal der 1. 7. XXX als fiktives Datum eingetragen.TschüssKlaus
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Wenn der Tag der ersten Zulassung nicht bekannt ist wird immer der 1.7. des vermuteten Baujahrs eingetragen.Grüße