Anhängerbetrie an Sonn und Feiertagen ?
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Hallo,ich habe da ein Problem, was ich leider noch nicht lösen konnte,Wie sieht es eigentlich mit dem Sonn und Feiertagsfahrverbot für LKW mit H-Zulassung oder 07 Nummer und einem Anhänger aus ??Konkret,Opel Blitz, LKW bis 3,5 t, H-Zulassung, mit einem Anhänger von 1951 ohne H-Zulassung.Ich habe versucht Infos aus dem Internet zu bekommen, ohne Erfolg.Gruss Hartmut
Anhängerbetrie an Sonn und Feiertagen ?
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt leider für ALLE LKW mit Anhänger, egal ob mit oder ohne "H" und wie schwer sie sind. Die NVG setzt sich zwar schon seit Jahren für Ausnahmen ein, leider bis dato ohne Erfolg.Einziges Schlupfloch sind LKW, die als Wohnmobil, selbstfahrende Arbeitsmaschine, So.Kfz. o.ä. zugelassen sind.