18 Monats-Verfalldatum auch bei Kleinkraftrad?
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- Registriert:Di 1. Feb 2005, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Ich habe eine 125er Vespa in zerlegtem Zustand gekauft, die im Januar 2005 abgemeldet wurde. Es handelt sich um eine als KLEINKRAFTRAD registrierte Maschnie, die also keinen KFZ-Brief (und -schein), sondern lediglich eine Betriebserlaubnis hat. Erlischt diese - adäquat zum KFZ-Brief - ebenfalls 18 Monate nach der Stillegung, und wie komme ich dann ggf. an eine neue? Das Straßenverkehrsamt ist in diesme Falle doch nicht zuständig, oder?
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18 Monats-Verfalldatum auch bei Kleinkraftrad?
Ja erlischt genauso.Procedere geanau wie bei "Brief" Fahrzeugen(Gutachten 21)Grüße
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18 Monats-Verfalldatum auch bei Kleinkraftrad?
Hallo Rasender Reporter,Du hast kein Kleinkraftrad, sondern ein Leichtkraftrad (wobei die Vespa, wenn sie vor ~ 1995 erstmals zugelassen wurde, auch als Kraftrad beschrieben worden sein kann, d.h. mit Fahrzeugbrief). Leichtkrafträder sind zulassungsfrei, müssen aber ein eigenes amtliches Kennzeichen führen.Und nun geht es ins philosophische. Eigentlich kann bei einem zulassungsfreien Fahrzeug die Betriebserlaubnis nicht erlöschen ... aber wie gesagt, nur eigentlich. Und eigentlich kann man es auch nicht an- bzw. abmelden, man kann sich lediglich ein Kennzeichen zuteilen lassen, und das Kennzeichen wieder entstempeln lassen. Aber die meisten (nicht alle) Zulassungsstellen gehen davon aus, das, wenn man ein Leichtkraftrad "abgemeldet" hat, ebenfalls wie bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen nach 18 Monaten die Betriebserlaubnis erlischt, weil Du es "endgültig aus dem Verkehr gezogen hast".Ok, bei Jan. 2005 hast Du noch etwas Zeit. Zuständig für Dich ist natürlich das Straßenverkehrsamt.Gruß von FrankPS : aufgrund der neuen Fahrzeugregisterverordnung, die in Verbindung mit den neuen Fahrzeugpapieren notwendig wird, wird sich die Frist von bisher 18 Monate auf ca. 7 Jahre verlängern. Hat seinen Grund darin, daß die Registerdatenbanken erheblich erweitert werden, denn eine EG Betriebserlaubnis kann eigentlich auch nicht erlöschen (und die haben ja heute die meisten Fahrzeuge).[Diese Nachricht wurde von hallo-stege am 21. Juli 2005 editiert.]
- Th. Dinter
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18 Monats-Verfalldatum auch bei Kleinkraftrad?
Hallo Frank,dann mußt Du mir aber den Unterschied doch mal erklären: wieso ist eine 125Vespa kein KKL?Meine CB125 ist dann?? Sie hatte einen normalen Kfz-Brief und ich mußte sie nach der 4 Jahre Stilllegung auch wieder zum §§ schleppen, mit neuem Brief etc.grußthomas
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18 Monats-Verfalldatum auch bei Kleinkraftrad?
Hallo Thomas,ein Kleinkraftrad nach alter Definition (bis 1980/81) hatte maximal 50 ccm und nicht unbedingt eine Geschwindigkeitsbegrenzung (wenn, dann auf 40 km/h) ...Nach Defindition ab 1980/81 hat ein Kleinkraftrad 50 ccm und - je nach Baujahr - 40, 50 oder 45 km/h.Ein Leichtkraftrad hat von 1980/81 bis ~ 1996 maximal 80 ccm und 80 km/h (bzw. 50 ccm und ohne Begrenzung) und seit ~ 1996 maximal 125 ccm und 11 kW.So weit die Daten aus dem Gedächnis, bin nicht am Schreibtisch.Leichtkrafträder haben keinen KFZ Brief, allerdings war eine 125er Honda vor 1996 ja noch ein Kraftrad, und hatte damit einen Brief. Oder Deine Honda hat mehr als 11 kW. Die 125 Vespa hatte bis 1996 einen Brief als Kraftrad, und braucht ab da nur noch eine ABE Karte als Leichtkraftrad. Altfahrzeuge kann man zum LKR umschreiben lassen, dann kann, muß aber nicht, der Brief wegfallen. Klingt doch alles sehr übersichtlich, gelle Gruß von Frank
- Th. Dinter
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18 Monats-Verfalldatum auch bei Kleinkraftrad?
.....jau, jau....dankegrußthomas
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18 Monats-Verfalldatum auch bei Kleinkraftrad?
Hallo Oldie-Freunde,Zitat hallo-stege:"aufgrund der neuen Fahrzeugregisterverordnung, die in Verbindung mit den neuen Fahrzeugpapieren notwendig wird, wird sich die Frist von bisher 18 Monate auf ca. 7 Jahre verlängern."Das ist bislang nur ein Gerücht, bzw. im Gespräch, aber noch keinesfalls entschieden!Ebenso ist noch unklar, ob diese 7 Jahre gesondert beantragt werden müssen oder es ansonsten automatisch bei 18 Mon bliebe.Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass irgendwann bei "vorübergehender Stillegung" alle Daten automatisch so lange gespeichert werden!Oder weiss jemand genaueres?TschüssKlaus
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Zitat:Original erstellt von Altopelfreak:Hallo Oldie-Freunde,Zitat hallo-stege:"aufgrund der neuen Fahrzeugregisterverordnung, die in Verbindung mit den neuen Fahrzeugpapieren notwendig wird, wird sich die Frist von bisher 18 Monate auf ca. 7 Jahre verlängern."Das ist bislang nur ein Gerücht, bzw. im Gespräch, aber noch keinesfalls entschieden! doch, doch, diese lange Datenspeicheurng ist sozusagen eine der Grundvoraussetzungen für die Einfuhrung der neuen EG Fahrzeugpapiere. Außerdem kann eine EG Betriebserlaubnis nicht so ohne weiteres erlöschen, ist im EG Recht nicht wirklich vorgesehen ... Zitat:Original erstellt von Altopelfreak:Ebenso ist noch unklar, ob diese 7 Jahre gesondert beantragt werden müssen oder es ansonsten automatisch bei 18 Mon bliebe. ... automatisch, da die Fahrzeuge ja automatisch in der KBA Datenbank verbleiben. Zumindestens die Fahrzeuge, die ab dem 01.10.2005 stillgelegt werden, für die Fahrzeuge, die vorher stillgelegt werden / wurden, weiss ich es auch noch nicht. Zitat:Original erstellt von Altopelfreak:Oder weiss jemand genaueres? ´s könnte sein, daß das KBA ein paar neue Computer bekommt, damit alles auch wirklich in den Speicher passt ... Gruß von Frank[Diese Nachricht wurde von hallo-stege am 25. Juli 2005 editiert.]