TÜV-Überziehung NRW
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- Registriert:Di 3. Feb 2004, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo,mein Motorrad war seit 7/2002 TÜV-abgelaufen aber zugelassen. Ansage der netten Dame vom TÜV-Rheinland: Dann zahlen sie einmal bis 7/2004 u. ein 2. mal bis 7/2006.War dann bei GTÜ, dort folgende Erklärung: Wir kleben so, dass Sie jetzt noch 1 Monat haben (5/2005) u. dann wird eine neue Untersuchung fällig. Können Sie aber auch direkt machen, dann kleben wir die Plakette für 2 Jahre. Dies wäre die eindeutige Regelung in NRW und nix anderes.Habe ich so gemacht.Fazit: Besser immer Vergleich machen...Gute Fahrt!Mike H.
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- Registriert:So 30. Jan 2005, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
TÜV-Überziehung NRW
Hallo!Ist korrekt:Bei Überziehung Mopped mehr als 2 Jahre gibts einen Monat.Also im April 2005 Mai 2005.Auf Wunsch natürlich eine 2. Überprüfung(da Mai 2005 dann aktuell und man sozusagen 1 Monat zu früh ist) April 2007.Kein Wunder,daß der TÜV Rheinland pleite ist...Andererseits wissen Verwaltungsangesstellte nicht immer Alles-in der Praxis wäre es wahrscheinlich wie bei GTÜ gelaufen.Grüße
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...hat das auch einen Sinn, das Fahrzeug nach einem Monat erneut vorzustellen und dann zwei Jahre TÜV zu bekommen???? (außer die entgangenen Gebühren einzuheimsen
Ich habe zurzeit einen Trabi an dem ich seit drei Jahren nicht weitergemacht habe, der aber noch immer angemeldet ist. TÜV war Mai 2000 fällig - bestimmt kommt dann 2006, wenn er vorraussichtlich wieder zum TÜV geht, einer auf den Gedanken gleich fünfmal Gebühren zu kassieren (2000, 2002, 2004, 2006 und dann noch bis 2008...). Aber der Hinweis "bei mehr alsd zwei Jahren Überzug, erst einen Monat und dann wieder für zwei Jahre..." ist Gold wert - dennoch frage ich mich...Wo liegt der Sinn???GrußBuckeltaunus[Diese Nachricht wurde von Buckeltaunus am 02. Mai 2005 editiert.]

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Hallo,den Sinn hast Du schon selbst in Klammern gesetzt...!Bisher war es vielfach üblich, den TÜV mal um 1 - 2 Monate zu überziehen. Dieser kleine Vorteil des einzelnen deutschen Michels summierte sich - gemessen am ganzen fahrenden Volk - zu einer gewaltigen Summe, die dem TÜV bzw. seinen mittlerweilen starken Konkurrenten entging. Das darf natürlich nicht sein u. mit entsprechender Lobby läßt sich schonmal was gesetzlich ändern! Die Summe beinhaltet ja auch MwSt...GrußMike H.
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Kurz abmelden, 2 Jahre Tüv, wieder anmelden, fertig![Diese Nachricht wurde von stl73 am 03. Mai 2005 editiert.]
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Aha, also Auto abmelden, mit roter Nummer (neuerdings Kurzzeitkennzeichen) zum TÜV und (ohne Vollabnahme, da ja nicht mehr als 18 Monate abgemeldet???) wieder anmelden...Könnt' klappen...GrußBuckeltaunus
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....um dem Ganzen die Krone aufzusetzen: ich kann bis heute nicht begreifen, wie der TÜV rückwirkend die Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs überprüfen und feststellen kann. Schon von daher ist das eine Leistung, die garnicht erbracht werden kann, somit auch nicht bezahlt werden müßte....Ich finde es außerordentlich schade, daß sich niemand(der das Geld hat), dort eine Grundsatzentscheidung anstrebt.M.E. ist diese Regelung nicht gerichtsfest.grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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Hallo!Nur zur Erinnerung ie Handhabung beruht auf einem Erlaß der Länderverkehrsminister.(Deshalb auch teilweise unterschiedliche Regelungen).Die Überwachungsorganisationen sind an diese Dienstanweisung gebunden.Deshalb nützt es nichts "den TÜV" zu verklagen.Grüße