Fahren ohne Frontscheibe erlaubt?

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BJ43
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Fahren ohne Frontscheibe erlaubt?

Beitrag von BJ43 » So 6. Mär 2005, 00:56

Zitat:Original erstellt von oldsbastel:Beim Suszuki SJ 410 und LJ 80 musste die Scheiben vom Importeur mit starren Winkeln gesichert werden. Ich bin deshalb so sicher, weil ein bekannter von mir die beiden Kisten damals neu gekauft hat.Hallo,an meinem Landcruiser BJ 43(Baujahr 1980) kann die Windschutzscheibe jederzeit umgelegt werden.Da ich Erstbesitzer dieses Autos bin,kann ich definitiv sagen:Es ist zulässig & es gab keine Auflagend für die Importeure dies mittels Winkel unmöglich zu machen..Ich bin auch schon so gefahren,aber Spass macht es ab eine bestimmten Geschwindigkeit keinen mehr.GrußBJ43GrußBJ43

BJ43
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Fahren ohne Frontscheibe erlaubt?

Beitrag von BJ43 » So 6. Mär 2005, 00:57

Zitat:Original erstellt von BJ43: Hallo,an meinem Landcruiser BJ 43(Baujahr 1980) kann die Windschutzscheibe jederzeit umgelegt werden.Da ich Erstbesitzer dieses Autos bin,kann ich definitiv sagen:Es ist zulässig & es gab keine Auflagen für die Importeure dies mittels Winkel unmöglich zu machen..Ich bin auch schon so gefahren,aber Spass macht es ab eine bestimmten Geschwindigkeit keinen mehr.GrußBJ43

StevieP2
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Fahren ohne Frontscheibe erlaubt?

Beitrag von StevieP2 » Mo 7. Mär 2005, 01:33

Meiner Meinung nach hängt das auch vom Fahrzeug ab.Die meisten modernen Autos haben ja eingeklebte Scheiben, die dabei auch meistens tragende Funktion am Auto übernehmen.Da ist es sicherlich ein erheblicher Eingriff ins Auto und auch nicht unkritisch (natürlich immer nur im Schadesfall). Bei einem Auto mit eingesetzter Scheibe hab ich es auch schon gemacht- ist ganz schön zugig- da wird wenigstens mal der Mief im Auto weggeblasen... Steffen

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ventilo
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Fahren ohne Frontscheibe erlaubt?

Beitrag von ventilo » Mo 7. Mär 2005, 14:29

Zitat:Original erstellt von Thorsten4x4:Es gibt kein Verbot, umklappbare Windschutzscheiben umzuklappen und auch keine Vorschrift dann einen Schutz in Form eines Helmes oder einer Brille zu Tragen. (Wie z.B. Munga, Iltis oder mein Unimog.[...]Doch gibt es (zumindest bei der Bundeswehr)!Ich bin mal "meinen" MAN 630 5to gl von der E-Stelle Meppen bis ins POL Depot Sögel mit heruntergeklapptem Dach und Scheibe gefahren und habe mir einen Mords-Anschiß eingefangen.Tatsächlich stand in irgendeiner TDV o.ä., daß solche Fahrten nur mit Schutzbrille zulässig sind.Machte auch Sinn bei all dem Dreck aus dem Fußraum, der mir schon bei Tempo 62 km/h ins Gesicht wehte.... Zur Strafe mußte ich bestimmt eine Woche lang Mercedes 1017 fahren (grummel...)

markk
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Fahren ohne Frontscheibe erlaubt?

Beitrag von markk » So 15. Mai 2005, 17:42

Fahre meinen Willys auch regelmässig mit heruntergeklappter Scheibe. Dazu hat noch nie jemand was gesagt - ganz im Gegenteil: Die Herren und Damen in Grün grinsen regelmässig rüber wenn wir nebeneinander an der Ampel stehen. Habe aber auch schon gehört daß es in den 80ern komische Aktionen gab die verlangten daß die Windschutzscheibe angeschweisst und die Lücken zwischen Stoßstange und Kotflügel mittels Blechen verschlossen werden mussten (Landcruiser hatten dann meistens ein schwarzes Plastikteil, den typisch deutschen Motorrad-Heckverlängerungen nicht unähnlich, montiert!)Nebenbei: Ich kann die Windschutzscheibe auch nach vorne ausstellen - das ist aus meiner Sicht für einen Fussgänger 10 mal gefährlicher als die heruntergeklappte Scheibe. Und weil es oben auch angesprochen wurde: Ich habe zwar elektrische Scheibenwischer, aber weder eine Scheibenwaschanlage noch eine Heizung oder Lüftung im Auto (mal abgesehn von den nicht vorhandenen Türen und Seitenteilen ;-) )Ach so: Mir hatte man mal gesagt, daß das Tragen von Motorrad-Helmen im Fahrzeug im normalen Straßenverkehr verboten wäre - Grund: Übermässige Einschränkung des Gesichtsfeldes (beim Motorrad wird das zugunsten der Sicherheit hingenommen, aber ein Motorrad hat dafür auch keine Dachsäulen und ähnliches). Ob´s stimmt?Markus

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