Fahrzeugzulassung in D ohne Wohnsitz in D
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- Registriert:Fr 20. Jun 2003, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Ein Bekannter von mir, der in Costa Rics lebt und dort auch seinen Wohnsitz hat, besucht hin und wieder mal sein Good-Old-Germany zwecks Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen. Nun ist ihm das Transportieren seines Oldies zu mühselig, so daß er sich hier in Deutschland ein Fahrzeug gekauft hat, was auch hier bleiben soll.Nun stellt sich die Frage, wie er das Auto hier zulassen kann ohne daß er einen Wohnsitz in Deutschland hat.Weiss da jemand mehr???DankeMatthias
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Hallo,ganz einfach, besorge ihm (ggf auf Deinen Namen) ein (oder entsrechend ofter hintereinander) 04 ( = Kurzzeitkennzeichen).Kostet ein paar € Versicherung & Gebühr, aber dafür problemlos zu erhalten.GrussPeter
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Hallo,wenn das Fahrzeug hier bleibt, muss er ja auch eine Garage o.ä. mieten/kaufen. Besteht da nicht die Möglichkeit dort auch einen Zweitwohnsitz anzumelden? Ansonsten sehe ich nur die Alternative den Wagen auf (z.B.) dich anzumelden.Die Versicherung kann er dann auf eigenen Namen abschliessen.(aber vorher nachfragen, das machen nicht alle Versicherungen)Vergessen: Die Lösung mit Kurzzeitkennzeichen halte ich für unpraktisch. 1. muss dann jedesmal jemand zu Zulassungsstelle 2. bekommt man dafür nur sehr schwer eine Kaskoversicherung 3. kostet die Versicherung für 1 Kurzkz fast genausoviel wie eine Oldivers. im ganzen Jahr. und auch die Gebühren für Anmeldung und Schilder werden bei 2-3 maliger Nutzung pro Jahr die Kosten der Oldi-Steuer übersteigen[Diese Nachricht wurde von Versi am 10. Dezember 2004 editiert.]
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Hallo, für Kurzzeitkennzeichen sollte es Versichrungen geben, die für mehrfache Nutzung einen normalen durchlaufenden Jahresvertrag anbieten, aus denen verschiedene Kennzeichen "gespeist" werden. Gruß. Rolf
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nein, eine Garage reicht nicht für die Anmeldung eines Wohnsitzes, und sei es auch der 9.-Wohnsitz.Tatbestandsmerkmale an einen Wohnsitzist der Begriff "Wohnung" selbst. Als "Wohnung" i.S.d. GG, BewG, Verw.Ges gilt jeder "umschlossene Raum der zum DAUERNDEN Aufenthalt von Menschen BESTIMMT ist". Bezogen auf die Garage: baurechtlich bestimmt ist ist sie nicht für Menschen. Für den "dauernden" Aufenthalt muß zumindest Fenster und Wasserver- und Entsorgung (Einzel-,Sonderfälle mal ausgenommen)gegeben sein. Baut die Garage zur Wohnung um, und dann die baurechtlche Abnahme ... eh voila, fertig ist ne Wohnung.Bevor ihr meckert: neben "Wohnsitz" gibt es noch den "gewöhnlichen Aufenthalt". Das ist nicht das gleiche. Sollte ich rechtliche Ungenauigkeiten gepostet haben, seht es mir nach, ich werde sicherlich nicht die alten Lehrbücher rauskramen und eine rechtliche Musterlösung erarbeiten!
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Hallo, mir fällt in diesem Zusammenhang ein, daß es umherziehende Gruppen gibt, die man heute nicht mehr Zigeuner nennen darf. M.W. haben die doch auch keinen festen Wohnsitz, aber z.T. tolle Autos mit amtlichen Kennzeichen drauf. Gruß Joachim