HU mehr als 2 Jahre überzogen ?

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Altopelfreak
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HU mehr als 2 Jahre überzogen ?

Beitrag von Altopelfreak » Do 23. Sep 2004, 00:11

Hallo Gordini, hallo Oldie-Freunde,also das stimmt so nicht!Zunächst einmal ist diese Rückdatierung nur ein 'Ministerieller Erlass' und kein Gesetz, das durch den Bunderat muss!Das bedeutet, dass kein Bundesland diesen Erlass befolgen muss, wenn es nicht will. (Saarland!)Der Fall, der mehr als 2-jährigen Überschreitung ist in diesem Erlass allerdings nicht erwäht. Dadurch ist es Auslegungssache, wie die einzelnen Bundesländer in einem solchen Fall verfahren.Die ist dann aber auch für alle Prüforganisationen, egal ob TÜV, Dekra oder KÜS, dort bindend.Wenn also BaWü wieder 2 volle Jahre gibt, dann kann sich der dortige TÜV nicht selbstherrlich darüber hinwegsetzen, indem er nur für einen Monat klebt, weil er mehr Gewinn machen will, als der Sachverständige nebenan vom KÜS.So ist zumindest die Rechtslage.MfGKlaus

arondeman
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Beitrag von arondeman » Do 23. Sep 2004, 13:20

Zitat:Original erstellt von Gordini:So, jetzt habe ich keine Lust mehr, macht wie Ihr wollt.Lieber Gordini, was heißt hier "macht wie ihr wollt"? Machen WIR die TÜV-Stempel-Regelungen?Nein, wir müssen nolens volens (in diesem Fall wohl ausnahmsweise volens) die Handhabung der Vorschriften schlucken.Oder sollen wir etwa, wenn es denn tatsächlich so ist, dass bei 24 Monaten Überziehung die Rückdatierung kraft bundesländerspezifischer Regelung wegfällt und wieder volle 2 Jahre erteilt werden, vor dem Prüfer auf die Knie fallen und ihn greinend anflehen: "Lieber Prüfer, bitte bitte gib uns nur 1 Monat TÜV, damit wir sofort nochmal zahlen dürfen, denn nur wenn wir vor diesem lauthals wiehernden Amtsschimmel dergestalt kuschen durften, ist unser staatsbürgerliches Gewissen ruhiggestellt"??Mann Gottes, kann man es - wenn es denn schon Auslegungen zu unseren GUNSTEN gibt - mit der obrigkeitsstaatlichen Paragraphenhörigkeit nicht auch übertreiben???Kannst du in diesem Sinne die Ausführungen von Altopelfreak Klaus wirklich widerlegen?Und hast du dir schon mal bei dieser Rückdatierungsposse Gedanken darüber gemacht, woher das Ganze kam? Nämlich daher, dass es gewisse "Fuhrgewerbetreibende" bei 1-jährigen Lkw- (oder war's Bus-?) Sonderuntersuchungen mit der Pünktlichkeit arg lasch angehen ließen. Und dass es wieder mal ein typisch deutscher politischer Schildbürgerstreich war, darob gleich ALLE Autobesitzer an die Kandare zu nehmen.Ist das der wünschenswerte Gang in diesem Land? Vorschriften für jeden Atemzug von der Bahre bis zur Wiege? Und das Ausland lacht sich 'nen Ast über die paragraphengeilen Deutschen, die jeden neuen Paragraphen in Demut empfangen und nichts lieber tun, als ihm - wie auch hier geschehen - sofort bis zum Gehtnichtmehr zu huldigen! Und gewisse Überwachungsorganisationen lachen sich ins Fäustchen ob der Melkkuhmentalität des deutschen Michels ...Mann oh Mann ...Stephan

kat
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Beitrag von kat » So 26. Sep 2004, 18:05

Hi,in Sachsen habe ich nach zweijähigem Überziehen den TÜV für 13 Monate bekommen. GrußStefan

markk
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Beitrag von markk » Mi 29. Sep 2004, 15:52

Laut dem Leiter der TÜV-Stelle in Böblingen (BW) wird der Monat nicht verändert und auch die 2-Jahresschritte werden beibehalten. Bedeutet: Hätte das Fahrzeug 11/2001 zum TÜV gemüsst und wird erst heute vorgeführt, dann bekommt es (11/2003 ist ja schon verfallen) einen Stempel bis 11/2005.Bezahlen tut man in diesem Fall also nur eine normale HU. Will man heute aber einen Stempel für volle zwei Jahre, dann müsste man eine zweite HU machen lassen und bezahlen und bekäme dann (da man ja nun eine vorgezogene HU macht) den Stempel für 9/2006.Markus

tpfeil
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Beitrag von tpfeil » Do 30. Sep 2004, 18:26

hallo,....denn sie wissen nicht, was sie tun.in ludwigsburg, auch b-w, bekam ich die auskunft: nach ueberziehung von mehr als 24 monaten wird der stempel in jedem fall fuer 24 monate erteilt. bei ueberziehung unter 24 monate darf nur eine erneuerung fuer weitere 24 monate auf das alte ablaufdatum erteilt werden, dies gehe ganz klar aus den vorschriften hervor(o-ton des ingenieurs(wirklich ingenieur, nicht nur prüfer)).anmerkung dazu: die zentrale des tüv südwest ist böblingen. deshalb musste ich letztes jahr fuer meine 750four mit 13 monaten ueberziehung gleich 2mal blechen, um die naechsten 2 jahre ruhe zu haben. es wurde natuerlich keine 2te untersuchung durchgefuehrt, sondern nur eine 2te rechnung erstellt.die tüv lobby arbeitet ja bekanntermassen am nächsten coup: alle kfz älter als 7 jahre einmal jährlich zur hu. das verdoppelt auf einen schlag deren umsatz, wenn man bedenkt, dass neuwagen erst nach 3 jahren vorzufuehren sind und damit ein grossteil der potentiellen kundschaft älter als 7 jahre ist.das mit dem stillegen wurde mir auch genannt. fuer stillgelegte fahrzeuge gelte die frist nicht. also notfalls abmelden und mit roter nummer vorfuehren, ist ein paar euro billiger, wenn man zugriff auf eine 06er nummer hat. eine abmeldung nach ablauf der frist hat keine konsequenzen. es ist nur nicht erlaubt, nach ablauf der hu frist, das kfz auf oeffentlichem raum zu bewegen oder abzustellen. wenn die kiste auf privatem grund steht, geht das keinen was an.grussthomas[Diese Nachricht wurde von tpfeil am 30. September 2004 editiert.]

kat
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Beitrag von kat » Do 30. Sep 2004, 19:09

Hi,das mit dem jährlichen TÜV für alte Autos fordern TÜV, Dekra & Co. schon seit Jahrzehnten. Allerdings konnte bislang nicht nachgeweisen werden, daß das Unfallrisiko wirklich höher ist. Vom Ministerium wurde diese Regelung bislang immer abgelehnt, auch wegen einer Vereinheitlichung in der EU.GrußStefan

goggo
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Beitrag von goggo » Mo 27. Dez 2004, 23:14

.[Diese Nachricht wurde von goggo am 21. Januar 2005 editiert.]

Nachtschwärmer

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Beitrag von Nachtschwärmer » Di 28. Dez 2004, 02:09

Hallo,Fahrzeug vorübergehend stillegen - wenn jemand blöd fragt wg. TÜV-Überziehung: Fahrzeug war/ist im Ausland (da gelten die bescheuerten deutschen Vorschriften nicht) und dann zur TÜV-Abnahme. Bei Wiederzulassung gibt es die 2 Jahre, weil Fahrzeug abgemeldet war!!!Gruß Joachim

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Di 28. Dez 2004, 02:24

Hallo Joachim, ich bin zwar evtl. noch länger wach als Du, aber genau mit diesem Vorschlag bist Du mir zuvorgekommen. So muss man das machen. Abmeldung nur gut 5 Euro, Anmeldung nur gur 10 Euro. Gruß. Rolf

hallo-stege
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Beitrag von hallo-stege » Di 28. Dez 2004, 08:37

Zitat:Original erstellt von goggo:Diese Betrüger von TÜV und Dekra gehören beschissen!!!LEUTE machts auch so - Beschiss mit Beschiss nur so ists gerecht !!! Na, na, na, Helmut ! Wenns mit dem Beschiss nicht klappt, einfach ins Saarland fahren ...Gruß von Frank---------------- www.kreidler-museum.de

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