Gelblicht auf Oldi

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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goggo
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Gelblicht auf Oldi

Beitrag von goggo » Mi 22. Sep 2004, 07:20

Hey KW bin gestern mit Blaulicht durch München um schneller am Stau vorbeizukommen - jetzt hab ich ein verfahren wegen Amtsanmaasung am Hals - Super Tipp ;-))

oldierolli
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Gelblicht auf Oldi

Beitrag von oldierolli » Mi 22. Sep 2004, 10:57

Hallo, ATTRAPPEN oder Fragmente ohne Stromanschluss können niemals lichttechnische Einrichtungen sein! Also genehmigungsfrei. Bei Leuchtfarben gibt es meines Wissens verbotene, halte ich jedoch für unlogisch, da z.B. Chromfolien, polierte Metallteile etc. noch stärkere Reflexionen ergeben. Also wenn jemand sein Auto komplett verspiegeln würde, hätte unser Super-Gesetzgeber m.E. keine Handhabe. Gruß. Rolf

oldierolli
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Gelblicht auf Oldi

Beitrag von oldierolli » Fr 24. Sep 2004, 21:45

Hallo, ja ich kenne die Oldenburger TÜV-Typen. Ich will da keine Vergleiche in Richtung deutscher Vergangenheit anstellen... Abstraktes Denken Fehlanzeige. Fahre nach Bremen und setze die dortigen Prüfer in Lohn und Brot. Gruß. Rolf

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Fr 24. Sep 2004, 21:48

Hallo, vergessen: setze dich doch mal mit dem ADAC in Verbindung, sollen die doch mal was für uns tun und dem OL-TÜV Bescheid geben! Gruß. Rolf

markk
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Gelblicht auf Oldi

Beitrag von markk » Mi 29. Sep 2004, 15:32

Da gibt es die unterschiedlichsten Auffassungen - interessante Infos in mehreren Akten dazu auch hier: www.newtonmeter.de Markus

tpfeil
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Gelblicht auf Oldi

Beitrag von tpfeil » Do 30. Sep 2004, 20:51

hallo zusammen,was tüv oder andere organisationen übersehen und durchgehenlassen ist wohl nicht relevant. wenn einen die trachtentruppe stoppt, weil man illegale beleuchtung hat, kann man sich nicht herausreden. es gilt schlichtweg die stvzo.das gleiche spiel gilt, wenn man z.b. von irgendwelchen einrichtungen ein sonder kfz kauft. dies ist erstmal so in den papieren eingetragen. wenn man aber dann einen werkstattwagen der post/telekom mit sitzen ausstattet und nicht ummeldet faehrt man ohne betriebserlaubnis. das kann auch lange gutgehen. aber wehe wenn...was sagt die versicherung, wenn sie dann einen schaden regulieren muss? och noeh, geht uns nix an, keine betriebserlaubnis, keine haftung.(die versicherung begleicht zwar erstmal den schaden, holt sich die kohle aber vom halter und/oder fahrer wieder, und das kann einen wirklich ruinieren. ist das gleiche, wie bei fahrten unter alkohol- oder drogeneinfluss: der versicherungsschutz ist ausgeschlossen, da grob fahrlaessig.) also sind diskussionen, welche pruefstelle welche anbauten uebersieht oder toleriert eh sinnlos.zu oldierolli: verchromen ist verboten ;-)grossflaechige spiegelnde oberflaechen an kfz fallen darunter. nach stvzo darf man nicht mal einen motorradtank vollverchromen,da dies genau unter die richtlinien der beleuchtungseinrichtung faellt.grussthomas[Diese Nachricht wurde von tpfeil am 30. September 2004 editiert.]

Clipper
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Gelblicht auf Oldi

Beitrag von Clipper » Di 5. Okt 2004, 21:04

Hallo an alle,und danke für die zahlreichen Antworten, die mir aber leider nicht wirklich weiterhelfen :-(((. Da der Bulli ja noch nie in Dtl. zugelassen war, benötige ich ja auch auf jeden Fall eine Vollabnahme. Das ich den Bus als Privatperson als Werkstattwagen o.ä. eingetragen bekomme, bezweifle ich.In sofern hatte ich mir einige Tipps erhofft, ob jemand so etwas vielleicht schon mal mit einem noch nie in Dtl. zugelassenen Fahrzeug exerziert hat. Oder ob es vielleicht eine interne TÜV-Anweisung zu diesem Thema gibt, ähnlich TÜV Rundschreiben Fahrzeugprüfungen (RS 65/99) "Behandlung von Oldtimer-Feuerwehren bei der Begutachtung nach § 21 c StVZO". Eine Zulassung mit H-Kennzeichen wäre zwar aus Steuergründen nicht mein Wunsch, würde ich aber für das Gelblicht machen.Wenn jemandem noch etwas einfällt, würde ich mich freuen ...Danke & GrußClipper

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