nochmal an TÜVler: e-Zulassung
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- Th. Dinter
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- Wohnort:Raum Bremen [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo,hat jemand für mich eine rechtsverbindliche Aussage zu dem o.a. Thema.An meinem Fahrzeug ist, ,nachträglich, eine Ahk. mit einer e-Kennziffer montiert worden.Ein mir gut bekannter TÜV sagt, daß die e-Nr. wie eine ABE zu behandeln ist und daher die Ahk nicht eintragungspflichtig, lediglich die Montageanleitung muß immer mitgeführt werden. Im Kfz.-Schein sind die zulässigen Gewichte eingetragen.Es gibt Leute, die das anders sehen....dankegrußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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- Registriert:Mi 13. Nov 2002, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
nochmal an TÜVler: e-Zulassung
Hallo Thomas,wenn Du eine "Kupplungskugel mit Halterung" (KmH) mit EG - Betriebserlaubnis hast, ist eine Anbauabnahme nur dann erforderlich, wenn der Hersteller dieses in der beigefügten Anbauanleitung (ausdrücklich) verlangt. Das liegt daran, weil es im EG Betriebserlaubnisverfahren für Teile den Begriff der Anbauabnahme nicht gibt (siehe z.B. auch Krad - Schalldämpferanlagen). Insofern ist das eine Vereinfachung zur KmH mit deutscher Bauartgenehmigung, da ist immer eine Anbauabnahme erforderlich.Wenn Du aber keine Anbauabnahme machen lässt, bist Du (persönlich) verantwortlich und nachweispflichtig, das das Teil ordnungsgemäß eingebaut ist. (das kann man z.B. mit einer Meisterbetrieb - Einbaurechnung "beweisen".)Das ganze geht aber auch noch in den Bereich der Produkthaftung. Wenn die Kupplungskugel - wie schon öfters passiert - im Betrieb auf der Autobahn abfällt, und der Anhänger mitsamt Kupplungskugel ordentlich Flurschaden anrichtet, bist Du erstmal der persönlich haftende.Viele Grüße von Frank[Diese Nachricht wurde von hallo-stege am 09. Juni 2004 editiert.]
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Ich glaube kaum, dass hier jemand eine "rechtsverbindliche" Auskunft geben kann oder will.
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nochmal an TÜVler: e-Zulassung
Hallo!Der Antwort von Hallo-Stege kann man nichts mehr hinzufügen.Sie gibt die Stellungnahme/Arbeitsanweisung des Kraftfahrtbundesamtes wieder.Wer will,kann es sich von denen ja nochmals schriftlich geben lassen-meine Anfragen sind bis jetzt jedenfalls immer beantwortet worden.Grüße