Nochmal TÜVler - kleine Kennzeichen
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
@ Frank the Judge: Habe noch einmal in der StVZO nachgesehen. Du hast Recht: Selbst beim Leichtkraftradkennzeichen kann die Breite variieren. Man lernt nie aus.Respekt vor Deiner Hartnäckigkeit vor den Schaltern der Zulassungsstellen, ganz ehrlich gemeint. Aber, ich glaube, wer US-Busse in Deutschland zulassen will, muss schon mit einigen Wassern gewaschen sein, nicht wahr? Wie gesagt: Respekt.Freundliche GrüßeMartin
Nochmal TÜVler - kleine Kennzeichen
Hallo "Frank the Judge"Hallo Frankie,nach StVZO (die schon wieder) darf das hintere Nummernschild 33 Grad geneigt angebaut sein. Bis Du sicher,daß der Winkel richtig gemessen ist?Der darf maximal 30 Grad aus der Senkrechten in Fahrtrichtung sein und nicht aus der waagerechten nach oben....Grüße
