TÜ-Eintragung??
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
- Th. Dinter
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- Wohnort:Raum Bremen [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo,wann ist eine TÜ-Eintragung nicht notwendig: z.B. für eine Anh.-Kupplung o.ä.?Welche Kennzeichnung muß auf einem Typenschild/in den zugehörigen Papieren vorhanden sein?grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
- oldsbastel
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- Wohnort:Fritzlar [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
TÜ-Eintragung??
Pauscahl würde ich jetzt mal sagen, wenn es eine ABE gibt oder der Eingriff nicht sichereheitsrelevant ist. Oder wie sehen das die TÜVler?
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- Registriert:Mi 13. Nov 2002, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
TÜ-Eintragung??
Hallo Thomas,Der momentane Stand:- für eine Anhängerkupplung mit deutscher Bauartgenehmigung / Prüfzeichen ist immer eine Anbauabnahme erforderlich. Das dürfte die meisten Oldtimer betreffen.- für eine Anhängekupplung mit EG - Prüfzeichen ist eine Anbauabnahme nicht erforderlich, dann muß der aber ggf. Halter selbst nachweisen, daß die Kupplung für das Fahrzeug geeignet und richtig angebaut ist.- Ausnahme: Wenn bei einer Anhängerkupplung mit EG Prüfzeichen in den Papieren eine Anbauabnahme gefordert wird, ist sie natürlich erforderlich. Nachdem einige AHK Hersteller in letzter Zeit mit Anbauabnahmefreien AHK´s ziemlich auf die Nase gefallen sind, und ganze Serien von AHKs zurücknehmen mußten (z.B. wegen verdeckter Kennzeichen), bzw. auch gerne aus der Haftung heraus wollen, fordern sie wieder zunehmend eine Anbauabnahme.Es kann sich zu Mitte des Jahres mal wieder was ändern ...Viele Grüße von Frank[Diese Nachricht wurde von hallo-stege am 01. März 2004 editiert.]
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TÜ-Eintragung??
Zitat:Original erstellt von Th. Dinter:Hallo,wann ist eine TÜ-Eintragung nicht notwendig: z.B. für eine Anh.-Kupplung o.ä.?Welche Kennzeichnung muß auf einem Typenschild/in den zugehörigen Papieren vorhanden sein?grußthomas
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TÜ-Eintragung??
Also hallo-stege so ganz so einfach ist es ja nicht...Beispiel:Kupplung EG-Prüfzeichen, Auto aufgelastet, D-Wert reicht nicht mehr aus bzw. Anhängelast muß heruntergesetzt werden bzw. Zuggesamtgewicht...EG-Genehmigung allein im Handschuhfach mit Zeichnung/Anbauanleitung zum Nachweis reicht hier nicht!!!Also Vorsicht...
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TÜ-Eintragung??
@80gte76, doch, es ist genau so einfach:"- für eine Anhängekupplung mit EG - Prüfzeichen ist eine Anbauabnahme nicht erforderlich, dann muß der aber ggf. Halter selbst nachweisen, daß die Kupplung für das Fahrzeug geeignet und richtig angebaut ist."denn in dem von Dir geschilderten Fall ist die Kupplung nicht geeignet bzw. die in der EG-Genehmigung genannten Eckwerte sind nicht erfüllt, damit kann der Halter den Nachweis auch nicht selbst erbringen und er fällt ganz gehörig auf den Bauch. Ich hab nicht gesagt, daß die Papiere im Handschufach genügen, sondern daß der Halter den Nachweis erbringen muß, das alles OK ist. Das ist ein ganz gewaltiger Unterschied ...Viele Grüße von Frank
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TÜ-Eintragung??
Nochmal @ hallo-stege,Deine Aussage ist so nicht ganz Richtig.Zunächst mal ist richtig das eine Anbauabnahe nicht erforderlich ist, wenn die Kupplung ein EG-Prüfzeichen besitzt.Aber...!Eine Anbauabnahme ist in folgenden Fällen dennoch erforderlich:1.Wenn der Hersteller der KmH dies in der EG-Genehmigung explizit fordert. Jedoch sind natürlich noch viele "alte" EG-Genehmigungen im Umlauf wo die Anbauabnahme immer gefordert wurde. Nachfrage beim Hersteller bringt hier Klarheit...2.Wenn am Fahrzeug Änderungen vorgenommen wurden die im Zusammenspiel mit dem Anbau einer KmH zu berücksichtigen sind... (s.o.)Weiterhin ist übrigens das KBA der Auffassung das im Zuge der Gleichbehandlung auch für KmH mit neuer Bauartgenehmigung und neuem Nachtrag zur Bauartgenehmigung keine Anbauabnahme gefordert werden sollte...In dem von mir geschilderten Fall ist der Verwendungsbereich laut Genehmigung eingehalten (wegen mir Typgenehmigungs-Nr.: e1....), der Anbau korrekt etc. aber trotzdem ist die Anbauabnahme erforderlich. Das die Kupplung nicht geeignet ist stimmt ja so nicht...Das eine Anbauabnahme weiterhin sehr sinnvol ist steht ausser Frage. Ein Bekannter hat es noch niemals geschafft bei nem Golf II ne KmH korrekt einzubauen... Schrauben links festgezogen und Schrauben dann rechts reingewürgt... KmH war dann Schrott. Oder hab ich da jetzt was total falsch verstanden?Anders siehts natürlich bei KmH mit ECE-Genehmigung aus...Gruß Chris