H-Kennzeichen für weniger als ¤ 191,-?
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Hallo,habe am Samstag in einem Club-Magazin gelesen, dass jemand seinen Oldi-Anhänger auf H-Kennzeichen zugelassen hat und trotzdem weiterhin den für Wohnanhänger gültigen Steuersatz bezahlt. Er will das so mit zuständigen FA abgeklärt haben und es war möglich nach dem Grundsatz, wonach es keine "benachteiligte Besteuerung" geben darf.Kann das sein? Wer weiss mehr? Kann ich jetzt also meine frisch importierte VW T2a Pritsche direkt auf H zulassen (benötige ja eh eine Vollabnahme) und den günstigen LKW-Steuersatz zahlen?GrußClipper
H-Kennzeichen für weniger als ¤ 191,-?
wo wir beim Thema "Kennzeichnung von Anhängern" sind:Bis wann waren eigentlich in D die weissen Dreiecke auf dem Dach bzw. an der Front des Zugwagens vorgeschrieben, wenn man einen Anhänger mitführt?In Spanien sind die anscheinend heute noch Pflicht.
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H-Kennzeichen für weniger als ¤ 191,-?
In diesem Beitrag hatte ich das Thema schon nachgefragt - aber bisher hatte Keiner was gwusst. /images/Forum5/HTML/000722.html Original Post zum Wohnwagen aus www.passat-kartei.de : http://www.f22.parsimony.net/forum43052 ... /55568.htm Scheint irgendwie eine Randerscheinung zu sein...Meld Dich wennst mehr erfährstGrußHelmut[Diese Nachricht wurde von goggo am 01. März 2004 editiert.]
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H-Kennzeichen für weniger als ¤ 191,-?
Hallo,ja auch interessiere mich dafür, ich will meinen Anhänger Bj. 1951 demnächst mit neuem Tüv versehen.Hierzu habe ich noch eine andere Frage, mein Anhänger hat nur einen Runden (auf der rechten Seite) Rückstrahler. Bei der Nachfrage beim Tüv muss ich diesen entfernen und gegen zwei Dreieckige auswechseln.Das möchte ich logischer weise nicht, daraufhin habe ich in der StVZO geschaut, dort steht es auch so drin.Ein Bekannter sagte mir, es gab Anfang der fünfziger eine Ausnahmegenehmigung nachdem die Runde bis Bj. bleiben dürfen.Kann mir nun einer dieses bestätigen, bzw. sagen wo dieses steht.In freudiger ErwartungHartmut
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H-Kennzeichen für weniger als ¤ 191,-?
Hallo!Ich befürchte, da bist Du einer Fehlinformation aufgesessen. Eine irgendwie geartete Übergangsfrist für Anhänger-Rückstrahler gibt es nicht. Anhänger müssen mit zwei dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein.Schau Dich doch mal auf Veteranenmärkten um. Hin und wieder gibt es noch sehr schöne alte mit Gummieinfassung, die sehen dann auch richtig gut aus.Mit besten GrüßenMartin
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H-Kennzeichen für weniger als ¤ 191,-?
Hallo Hartmut,Erste grundsätzliche Frage: Wozu ein H - Kennzeichen, wenns steuerlich Nachteile hervorrufen könnte und versicherungstechnisch nichts bringt ???Zu den Rückstrahlern am Anhänger :Rückstrahler dienen Deiner und unserer Sicherheit. - wenn Du nur einen Rückstrahler auf der rechten Seite hast, hast Du Deine Linke nicht geschützt.- Dreieckige Rückstrahler kennzeichnen Anhänger. Damit jeder schon von weitem auch bei Dunkelheit sehen kann, daß es sich bei Deinem Fahrzeug um einen Anhänger handelt, und nicht um ein Motorrad (das hätte nämlich nur einen Strahler). Sowas nennt sich im Fachchinesich "Signalbild".Eine Übergangsvorschrift gibt es nicht. Eine Ausnahmegenehmigung wirst Du zum Glück nicht bekommen. Also, ein paar Cent investiert und Dreieckige Rückstrahler gekauft ... wo ist das Problem ???Viele Grüße von FrankPS: Fundstelle: § 53 StVZO.[Diese Nachricht wurde von hallo-stege am 01. März 2004 editiert.]
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H-Kennzeichen für weniger als ¤ 191,-?
Hallo,danke erst einmal für die Antworten, der Original Rückstrahler befindet sich natürlich auf der Linken Seite, nicht auf der Rechten, fehler von mir.Ich möchte den Sicherheitsaspekt nicht außer acht lassen, leider bekomme ich zur Zeit keine Original Dreiecke aus den Fünfzigern und die sch... aus Plastik möchte ich auf keinen Fall an dem Anhänger anbauen.Ich werde natürlich keine H-Zulassung machen wenn ich 191,- € bezahlen muss, da eine reguläre Zulassung nur 29.- € kostet.Die H-Zulassung ist nur interessant wenn wie „Clipper gefragt hat“ gehen würde.Gruss und DankeHartmut
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H-Kennzeichen für weniger als ¤ 191,-?
Hallo Frank,auf Deine ironische Frage "Wozu ein H - Kennzeichen, wenns steuerlich Nachteile hervorrufen könnte und versicherungstechnisch nichts bringt ???" kann ich nur entgegnen, dass es sehr wohl Sinn macht. LKW's mit H-Kennzeichen dürfen an Sonn- und Feiertagen Anhänger OHNE Aussnahmegenehmigung ziehen, normal zugelassene nicht!@all:Habe heute mit den "netten Beamten" der örtlichen Finanzbehörde gesprochen. Die herkömmliche KfZ-Steuer wird nach Hubraum (PKW) bzw. nach Gewicht (LKW) bemessen, die Steuer für H-Kennzeichen pauschal. Da es sich um unterschiedliche Bemessungsgrundlagen handelt, ist das "Hinüberretten" eines günstigen Steuersatzes in eine andere Bemessungsart ausgeschlossen. Im Falle des Wohnwagenbesitzers handelt es sich also um keine Präzedenzfall, sondern um einen schlichten Fehler eines Finanzbeamten.Soll es auch geben.Schade .....LGAlexander
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H-Kennzeichen für weniger als ¤ 191,-?
Hallo Clipper,ich sehe in § 30 StVO keine Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot für Fahrzeuge mit H - Kennzeichen. Wo ist denn Deine Quelle dafür ? Durch das H Kennzeichen ändert sich die Fahrzeugart "LKW" ja nicht ...Viele Grüße von Frank(ich habe übrigens ein Leichtkraftrad mit H - Kennzeichen, da änderte sich steuerlich auch nichts. Es bleibt weiterhin steuerfrei *g* )[Diese Nachricht wurde von hallo-stege am 01. März 2004 editiert.]
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H-Kennzeichen für weniger als ¤ 191,-?
@ hallo-stege,Dreieckige Rückstrahler kennzeichen Anhänger, volkommen richtig aber aus dem Grund weil man dann schon erkennen kann das es sich hier um ein Gespann / Zug handelt! Wegen z.B. Überholweg etc. ...Krafträder dürfen durchaus mit zwei Rückstrahlern ausgestattet sein...!