TÜV
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Hallo,gegen die Gleichbehandlung habe ich absolut nichts! Aber es gibt eben gewisse Umstände (Restauration, Krankheit, Führerscheinentzug usw.), die eine doppelte Zahlung der TÜV-gebühr nicht gerade 'gerecht' erscheinen lassen, gelinde ausgedrückt. Das der TÜV versucht, mit teilweise fadenscheinigen Statistiken Fahrzeuge ab einem Alter von 6 Jahren jährlich zur Vorführung zu zwingen, ist auch nicht gerade 'gleichbehandelnd'.Es ist sowieso schon monopolmäßig äußerst zweifelhaft, dass nicht viel mehr Einrichtungen gewisse Prüfungen durchführen dürfen. Beispiel: Die Gasprüfung bei Wohnmobilen: Jeder Sanitär- u. Heizungsmeister, Schornsteinfeger usw. darf Anlagen prüfen, die 50 Wohnungen und mehr versorgen, aber er soll nicht in der Lage sein, die Gasflasche nebst 2 Verbrauchsstellen im 5m-Wohnmobil zu prüfen? Lächerlich, aber sicher nicht gleichbehandelnd!
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Super...dann will ich als Elektrotechniker meine Autos selbst prüfen - ist doch eh mehr Elektronik als Mechanik in den Karren.... Helmut
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hallo-stege
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TÜV
Hallo Ponton,ich meine, es gab irgendwo eine Regelung, daß man bei der Zulassungsstelle eine Ausnahme davon bekommen kann, wenn man wichtige Gründe hat, z.B. Krankheit etc. Ist aber eine "Kann" Bestimmung, keine "Muß". Genaueres müßte ich nachgucken, bin aber grad auf Dienstreise und hab meine Unterlagen nicht mit ...Viele Grüße von Frank
