Verlängerung 07
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Hallo zusammen,gibt es eigentlich eine rechtliche Grundlage dafür, dass einige Straßenverkehrsämter bei der Verlängerung der 07er Nummer verlangen, dass man nachweist, Oldtimerveranstaltungen besucht zu haben? Ist die rote Nummer nicht auch für Probefahrten von Fahrzeugen da, die ansonsten nur gehegt und gepflegt werden, auch wenn der Eigentümer nicht unbedingt ein Freund von Veranstaltungen ist?Vielen Dank und nette GrüßeAchim
Verlängerung 07
Hallo Achim,die "rechtliche Grundlage" (und die Gänsefüßchen hab ich ganz bewußt verwendet) ist hier in Nordrhein-Westfalen ein Ministerialerlaß, in dem drinsteht, daß die Teilnahme an Veranstaltungen belegt werden soll - und zwar schon VOR Beantragung des Kennzeichens! So ein Ministerialerlaß ist eine feine Sache - zumindest für die Behörden: Du kannst als Antragsteller nicht direkt gegen den Erlaß, sondern nur gegen die Versagung des Kennzeichens verwaltungsrechtlich vorgehen, d.h. Du mußt warten, bis Dein Antrag mit der Begründung abgelehnt wird, daß Du keine Veranstaltungsnachweise eingereicht hast. Die Behörden können natürlich von diesem Erlaß abweichen, viele machen das zum Glück auch. Frank
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Verlängerung 07
Hallo Frank, hallo zusammen,das Ergebnis ist wohl eher ernüchternd. An Stelle einer klaren Regelung wird somit der Willkür Tür und Tor geöffnet. Allein schon der Begriff "soll" ist da ja bezeichnend. Der Ministerialerlass hätte also auch einfacher lauten können: "Macht, was ihr wollt, ihr Straßenverkehrsämter."Trotzdem vielen Dank, Frank.Nette GrüßeAchim