Originalitätsnachweis für 07-Zulassung?!?

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Zoe
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Originalitätsnachweis für 07-Zulassung?!?

Beitrag von Zoe » Mi 12. Nov 2003, 08:19

Hallo,mein Tip an Dich: Vergiß den Mensch in der Zulassungsstelle, das sind häufig denkbefreite Droiden oder Personen die null Lust haben, was anderes als Standard 08/15 GolVs zuzulassen. Alles andere kennen sie nicht, mögen sie nicht, ergo tun sie nicht.Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel.Was also tun? Geh zu den TÜVler Deines Vertrauens und erklär ihm die Situation. Oft kennen sie ihre Pappenheimer in der Zulassung schon. Der TÜVler soll Dir für den Preis einer normalen HU ein "Verkehrssicherheitsgutachten" (HU in formloser Form) erstellen, sowie eben ein "Datenblatt", in dem die Daten drinstehen die sich dann auch im roten Fahrzeugschein wiederfinden. Meist stehen sie direkt am Fahrzeug (zul. Gesgewicht), lassen sich mit dem Metermaß erstellen und aus der Literatur ablesen (Leistung etc.) Dann soll Dir der TÜVler noch die maximale Kennzeichengröße bestätigen und ebenso den originalgetreuen Zustand des Fahrzeugs (oder so). Er kann ja z.B. schreiben: "Fahrzeug befindet sich in unverbauten, originalem und verkehrssicheren Zustand und wird für eine Restaurierung vorbereitet".Damit sollte der unwilligste Zulassungsdroid gar nicht anders können als Dir das Ding auf 07 zuzulassen.Viel Erfolg,Zoe
Der Optimist hat nur zuwenig Informationen.

E-Body
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Originalitätsnachweis für 07-Zulassung?!?

Beitrag von E-Body » Mi 12. Nov 2003, 13:59

Hallo miteinander.Seit heute gehöre ich nun auch zur traurigen Gemeinde derer, die sich den kuriosen Forderungen und Argumentationen der Zulassungsbehörden ausgeliefert sehen.Folgender Hintergrund: Seit März 2001 fahre ich meinen US-Oldie (Dodge Challenger) mit einer 07er Zulassung. Bisher hat immer alles wunderbar geklappt, ich führe brav mein Fahrtenbuch und mißbrauche das Kennzeichen auch nicht für andere Zwecke. Bei der letzten Verlängerung des Kennzeichens im März sagte man mir auf der Zulassungsstelle (ohne dass ich danach gefragt habe), ich könnte, sofern ich ein weiteres Fahrzeug auf der Nummer zulassen möchte, dies nun ohne 17er Tüv-Abnahme machen. Ich müsste lediglich den Eigentumsnachweis erbringen, sprich Title + Kaufvertrag, aus denen die VIN hervorgeht, und schon würde das Fahrzeug eingetragen.Heute, acht Monate später und nach einem Oldie-Neuerwerb, würde ich genau dies auch gern tun, aber scheinbar hat sich die Situation in sonderbarer Weise verändert:Ich muss jetzt eine Erklärung von einem Sachverständiger vorlegen, dass das neu einzutragende Fahrzeug orignal ist, wie hoch das zulässige Gesamtgewicht ist und wann der geschätzte Tag der ersten Zulassung war (O-Ton der Zulassungsstelle!), sofern ich es nich genau nachweisen kann. Man möchte ja seitens der Zulassungsstelle sicherstellen, dass das Fahrzeug der Serie entspricht und noch so ist, wie es damals vom Band lief!!Habe ich da etwas verpasst? Seit wann muss man den einen Originalitätsnachweis erbringen für eine 07er Nummer???? Um Mißverständnissen vorzubeugen: Das Auto ist keine aufgemotzte Krawallkiste! Gott bewahre!! Bis auf eine unfachmännische mattschwarze Billiglackierung und einige Schönheitsfehler (fehlende Zierleisten u.ä.) ist der Wagen sehr original! Kein Basteleimer für halbstarke Jungendliche! Er wird selbstverständlich neu lackiert und ausgebessert, aber dazu muss ich ihn auch bewegen können (z.B. zum Lackierer, Werkstatt etc.). Dazu ist doch diese Nummer auch gedacht, oder etwa nicht?!?Mein Vorschlag, man könne das orignalnahe Erscheinungsbild doch anhand von Fahrzeugfotos und entsprechenden Verkaufsprospekten von damals nachweisen, stieß bei der zuständigen Dame auf kein Verständnis mit der Begründung, sie sei doch kein Sachverständiger, und nur DER könne dies nachweisen!Meine Frage: auf welcher rechtlichen Grundlage fordert die Zulassungsstelle (übrigens die in Bochum) von mir dieses Gutachten? Oder ist es gar kein Gutachten?! (O-Ton: der Gutachter soll dies nur kurz und knapp bestätigen). Tja, was denn? Was hat zul. Gesamtgewicht mit Erscheinungsbild zu tun? Bei meinem ersten Auto, das ich seit über zweieinhalb Jahren mit 07 fahre, war dies doch auch nicht erforderlich....Vielleicht kann mich ja mal jemand schlau machen, wie ich da wieder rauskomme...Mit Dank im voraus und Gruss

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Th. Dinter
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Beitrag von Th. Dinter » Mi 12. Nov 2003, 20:13

Hallo,ich neige auch zur Vorgehensweise, die Zoe vorschlägt.Prinzipiell hast Du Recht, aber recht haben und Recht bekommen ist Zweierlei.Im Fall der Zulassungsstellen mußt Du viel Zeit und ein dickes Fell haben.Und natürlich ist es schon schwierig, auch mit Prospekten etc., wenn ein Fahrzeugmodell wie z.B. der Daimler Benz 123 bis 85 gebaut wurde, ohne Nachweis zu verlangen, daß er als 83er akzeptiert wird, um eine 07er zu bekommen. Da muß man diese Leute auch verstehen.grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

mkiii
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Originalitätsnachweis für 07-Zulassung?!?

Beitrag von mkiii » Do 13. Nov 2003, 01:24

Zitat:Original erstellt von E-Body:Von daher die Frage aufgrund welcher Vorschrift dieser Nachweis für 07 erbracht werden muss!Viele GrüsseStefanDiese Vorschrift sollte doch die Zulassungsstelle vorlegen??Wiso sollte ein Kunde nachprüfenn ob das was die Zulassungsstelle will auch belegbar ist???Gruß Norbert
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Originalitätsnachweis für 07-Zulassung?!?

Beitrag von hallo-stege » Do 13. Nov 2003, 01:40

Hallo Stefan,das Problem ist anscheinend, daß aus den Papieren, die Du der Zulassungsstelle vorgelegt hast, die Daten, die Dein/e ZulassunsstellenachbearbeiterIn in die Rote Karte eintragen muß, nicht eindeutig hervorgehen. Dann holt sich die Zulassungsstelle in Ermangelung eigener Sachkenntnis Amtshilfe bei einem Sachverständigen. Dazu ist sie auch berechtigt. Sie sagt Dir auch genau, welche Art von Amtshilfe sie benötigt, (nämlich in Deinem Fall kurz und knapp die Daten) und wessen "Sachverstand" sie akzeptiert (z.B. den eines aaS, eines Prüfingenieurs oder eines freien nicht amtlichen Oldtimersachversändigen).Mein Tip: nochmal zur Zulassungsstelle hin, kurz abklären, was sie genau haben möchte, zum entsprechenden Sachverständigen (das der so viele E´s kosten soll, kann ich mir allerdings nicht vorstellen) und dann ist die Kuh vom Eis.Viele Grüße von Frank

E-Body
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Originalitätsnachweis für 07-Zulassung?!?

Beitrag von E-Body » Do 13. Nov 2003, 12:16

Hallo.Danke erst mal für die Reaktion.Was meine Erfahrung mit der Zualssungsstelle angeht, so ist es nicht das erste mal, dass ich ein Zweitwagen eintragen lassen möchte. Eigentlich hat alles immer prima geklappt, daher ärgert es mich eben umso mehr, dass jetzt plötzlich so "umgezickt" wird. Da interessiert micht einfach mal, mit welcher Begründung (sprich aufgrund welcher Verordnung oder Arbeitsanweisung?!?) man einen solchen Nachweis für 07 verlangen kann.Prinzipiell habe ich kein Problem damit, das Auto einem Gutachter auf den Hof zu stellen. Ich habe nichts zu verbergen bei dem Auto. Es ist eben bis auf den häßlichen Lack weitgehend original. Da habe ich keine Bedenken. Und da es nach wie vor ein ´68 Plymouth Coupé ist, das auch ganz sicher NICHT zum Pick-Up oder Hot Rod umgebaut wurde, noch viel weniger! Das erkennt auch ein Blinder! (vgl. Renault-Werbespot *g*). Und das kann man in der Tat anhand von Fotos und Prospekten sowie Fachliteratur (= Entschlüsselung der VIN = Ermittlung des Baujahres, Motor, etc.) nachweisen. Auch für den noch so einfach strukturierten Beamten ist das m.E. nachvollziehbar! Ich sehe ein, dass das bei einem Massenauto wie dem von Thomas erwähnten DB 123 schon problematisch wäre. Aber die Situation ist hier eben eine andere.Mich ärgert es einfach, dass ich dafür jetzt extra zu einem Gutachter muss, der sich mit dem Auto ohnehin nicht auskennt und auch nur in die Bücher guckt, die ich ihm mitbringe. Und dafür darf ich ihm dann 80 Euro (Fa. Olditax) in die Hand drücken. Gegenleistung ist dann ein Blatt Papier mit zwei Sätzen drauf. Toll!Wenn ich will kann ich der Zulassungsstelle die Unterlagen vorlegen und habe so das Auto innerhalb von zwei Tagen auf der 07er. Aber es geht mir ums Prinzip. Bei meinem ersten Auto brauchte ich das auch nicht. Und das zul. Gesamtgewicht interessierte bei dem Wagen auch niemanden. Was soll also der Unfug jetzt?!?Von daher die Frage aufgrund welcher Vorschrift dieser Nachweis für 07 erbracht werden muss!Viele GrüsseStefan

der Braun
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Originalitätsnachweis für 07-Zulassung?!?

Beitrag von der Braun » Do 13. Nov 2003, 19:56

Hallo E-Body,es gibt keine rechtliche Grundlage, aufgrund dessen "Deine" Zulassungsstellenangestellte nun zusätzliche Papiere von Dir verlangt. Sie braucht aber auch keine rechtliche Grundlage. Genau hier liegt das Problem. Man hat leider keinen Anspruch auf Gleichbehandlung. Nur weil der Nachbar mit dem gleichen Auto keinen Verkehrssicherheitsnachweis beibringen musste, heißt dies noch lange nicht, dass man selbst sich nun darauf erfolgreich berufen kann. Und nur weil es zuvor ohne "Originalitätsbescheinigung" ging, heißt dies nicht, dass es jetzt auch ohne gehen muss. Das ist im Sinne einer für den Bürger berechenbaren Verwaltung sehr traurig, aber eben Realität. Es ist in Wahrheit in Deutschland eben nicht alles so präzise geregelt, wie wir gemeinhin vielleicht annehmen.Mach doch ein Experiment. Spreche mit Deinem Anliegen bei einem anderen Sachbearbeiter vor. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird dieser wiederum andere Voraussetzungen an eine 07-Eintragung setzen. Im Nachbar-Zulassungsbezirk wird es wieder andere Meinungen und Forderungen dazu geben. In meiner Region habe ich diese Erfahrung auch schon gemacht...Freundliche GrüßeMartin

Moparcrazy
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Beitrag von Moparcrazy » Do 13. Nov 2003, 21:32

Hallo,vielleicht kann einer der "Anwälte" hier noch einen juristischen Tipp geben. Manchmal reicht auf dem Amt auch ein versiert wirkendes Auftreten.Viel GlückCarsten

RA-Wilke
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Originalitätsnachweis für 07-Zulassung?!?

Beitrag von RA-Wilke » Fr 14. Nov 2003, 10:17

Hallo E-Body,vielleicht bringt es was, wenn Du die Sachbearbeiterin oder den Amtsleiter (besser gleich den!) auf den "Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung" ansprichst. Der ist zwar nicht genau gesetzlich geregelt, ergibt sich aber aus Art. 3 GG und ist allgemein anerkannt. Er besagt im groben, daß von einer regelmäßig ausgeübten Verfahrensweise nicht ohne triftigen Grund abgewichen werden darf und soll damit Willkürentscheidungen verhindern. Wenn die Voraussetzungen für eine 07er Nummer bei Dir vor ein paar Monaten noch lockerer waren, dann muß die Behörde mal mit der Sprache rausrücken, warum jetzt alles verschärft wurde.Freundliches aber bestimmtes Auftreten überzeugt die Amtswalter meistens mehr als die knallende Faust auf dem Tisch.Frank

goggo
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Beitrag von goggo » Sa 15. Nov 2003, 10:34

Hey E-Body wo ist Dein Problem?Nix für unguat,Du sparst mit der 07er soviel Geld da kanns Doch ruhig etwas hackeliger gehen!!!Die Abnahme ist Doch Fachlich ein Kinderspiel da Du die Regeln bestimmen kannst und vergönn doch dem TÜV DEKRA die 80 Mäuse - dafür erkaufst Du Dir TÜVfreiheit - ist das nix????siehe Zoe (auch wenn Sie Barfuss fährt)und hallo-stege haben hier die richtige Einstellung...Wär es besser wenn die Vergabe der roten nicht Kontrolliert würde???Kannst Du Dir Vorstellen was wäre wenn jeder mit seiner Schüssel die Nummer Problemlos kriegen würde - in Nullkomma nichts wär die Nummer wieder abgeschafft!!!Ich mein Du solltest hier auf dem Teppich bleiben brav zu allem Ja sagen - und Dir einfach Deinen Teil denken - Vorteile hast Du danach genügend!!!!Also nix für unguat drauf ;-)HelmutPS.: Auch mein Weg einen Passat 32B als Oldtimer zu deklarieren war Dornenreich - aber jetzt kann ich Ihn wies sich für die rote Gehört als schönen Klassiker Vorbereiten....[Diese Nachricht wurde von goggo am 15. November 2003 editiert.]

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