Zulassung Behördenfahrzeug

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

Moderatoren:oldsbastel, Tripower

Antworten [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
pietrobulli
Beiträge:1
Registriert:Di 20. Mai 2003, 00:00
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Zulassung Behördenfahrzeug

Beitrag von pietrobulli » Di 20. Mai 2003, 15:56

HalloHabe einen VW Bus des Katastrophenschutzes ersteigert. Der Wagen hat Blaulicht und Sirene. In wie weit muss ich diese Dinge abbauen oder funktionsunfähig machen? Was gilt denn für die Überführungsfahrt?GrüsseDanke

Sting
Beiträge:98
Registriert:Di 15. Apr 2003, 00:00
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable

Zulassung Behördenfahrzeug

Beitrag von Sting » Di 20. Mai 2003, 18:09

Hallo,Einrichtungen zur Sonderwarneinrichtung dürfen nur von Personen des Kat-Schutzes sowie den BOS-Trägern verwendet werden.Normalerweise sind die Behörden angewiesen bei Verkauf an Privat, diese Gegenstände (Blaulicht, Martinhorn) abzubauen bzw. abzuklemmen. Für eine Überführungsfahrt würde ich Dir raten, das Blaulicht abzukleben und die Martinshörner abzuklemmen.Für die weitere Verwendung des Bulli´s mußt Du Dir überlegen, für was Du Ihn verwenden willst, sollte es z.B. ein Werkstattwagen werden, so tausche das Blaulicht gegen Gelblicht um (auch eintragen lassen). Bist auch verpflichtet das Fahrzeug umzuschreiben z.B. als Wohnmobil, LKW oder dgl., da auf Privatleute keine BOS-Fahrzeuge zugelassen werden dürfen. Stehe Dir für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.Schöne GrüßePeter (Sting)

markk
Beiträge:421
Registriert:Mo 11. Jun 2001, 00:00
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable

Zulassung Behördenfahrzeug

Beitrag von markk » Mi 21. Mai 2003, 17:28

Kommt drauf an wie alt Dein Fahrzeug ist! Wenn es H-Kennzeichenfähig ist, kann man mit einigem Beharren bzgl. Originalität die Blaulichter und Sirenen erhalten (ist ja schliesslich der Sinn des H-Kennzeichens).Bei jüngeren Fahrzeugen wirst Du um eine Demontage kaum herumkommen!Markus

T1
Beiträge:31
Registriert:So 25. Mär 2001, 01:00
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable

Zulassung Behördenfahrzeug

Beitrag von T1 » Do 22. Mai 2003, 22:52

HalloIch hatte das Problem auch 2000 und habe mich daher etwas damit beschäftigt.Also nach §19 darf man keine Behördenfah. mehr privat zulassen.Feuerwehren stilllegen?Durch eine Änderung des § 19 der StVZO wollte man erreichen, dass die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die speziell für militärische und polizeiliche Zwecke oder Zwecke des Katastrophen- und Brandschutzes entwickelt wurden, nach der Ausmusterung automatisch erlischt. Ausnahmen soll die Zulassungsstelle nach § 70 zulassen können. 'Unverantwortlich' schrieb Oldtimer-Markt 1/99 über die von den Bundesländern Hessen und NRW initiierte Aktion. Inzwischen ist das Thema vom Tisch, der DEÚVET hatte sich massiv eingesetzt:(Mitteilung von DEUVET-Vizepräsident Martin Kraut in der Oldtimer-Mailing-List vom 26.3.99))"Aufgrund eines Antrages des Landes Nordrhein-Westfalen sollen perNeuregelung des § 19 StVZO „ausrangierte“ Polizei- und Militärfahrzeuge,„die nach ihrer Bauart speziell für militärische und polizeiliche Zweckebestimmt sind“, am öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr teilnehmen, davon ihnen eine erhöhte Gefährdung ausgeht. Hintergrund war die vor einemOberverwaltungsgericht durchgesetzte Zulassung eines Schützenpanzers.Das Land Hessen hat später ohne Beratung in den Ausschüssen die Erweiterung auf Fahrzeuge des Katastrophen- und Brandschutzes durchgesetzt.Die Begründung aus dem Antrag des Landes NRW führt aus, daß die erhöhteGefährdung für den Straßenverkehr in „sehr kurzen Bremswegen, zackenderFahrweise, Ausscherbewegungen, Überrollen von Fahrzeugen“ zu sehen ist.Die verwendete Formulierung „speziell für militärische oder polizeilicheZwecke bestimmt“ stellt sicher, daß normale Fahrzeuge wie PKW, LKW,Geländewagen etc. grundsätzlich nicht unter diese Regelung fallen,selbst wenn sie rote oder olive Farbe tragen. Bei Auslegung dieser Vorschrift ist zu bedenken, daß sie nur für Fahrzeuge anzuwenden ist, von denen eine Verkehrsgefährdung angenommen werden kann, beispielsweiseSchützenpanzer, Panzerspähwagen, Wasserwerfer.Nach Erscheinen des Gesetzentwurfes hat der DEUVET interveniert und warzu Gesprächen im Verkehrsministerium. Insbesondere stellten wir dar, daßhierdurch das Erhalten eines nicht unerheb- lichen und durchaus bedeutenden Teiles der Fahrzeuggeschichte nahezu unmöglich gemacht werde. Wir verwiesen auf die gut organisierte LKW-Szene, in derehemalige Behörden-, Militär- und Feuerwehrnutzfahrzeuge ihre Heimatfinden. Viele Nutzfahrzeuge „überleben“ gerade bei Behörden, Militär undFeuerwehr, während sie im gewerblichen Betrieb oft schnell verschlissenwerden.Im Ministerium bestätigte man, daß die Neuregelung des § 19 StVZO nichtdie Oldtimerfahrzeuge treffen soll. So werden Oldtimer mit rotem Oldtimer- kennzeichen (07-Kennzeichen) nicht betroffen, da diese keineBetriebserlaubnis benötigen. Die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen bleibt dieser Fahrzeuggruppe mit 07-Kennzeichen weiterhin möglich.Auch wurde unserem Wunsch stattgegeben, daß die Neuregelung nicht auf den § 21 c der StVZO ausgedehnt werde, so daß jetzt ausrangierteMilitär-, Polizei- und Feuerwehrfahrzeuge weiterhin mit H-Kennzeichen(Oldtimerkennzeichen nach § 21 c StVZO) in privater Hand zugelassen werden können, wenn sie vornehmlich zur Pflege kraftfahrzeughistorischen Kulturgutes dienen.Im übrigen erlischt jedoch für alle derartigen ausrangierten Fahrzeuge die Betriebserlaubnis. Auf Anfrage teilte Bundesverkehrsminister FranzMüntefering mit, daß für diese auf private Halter zugelassenen Fahrzeugeim Wege einer Ausnahmegenehmigung vor Ort versucht werden solle, daß sieweiterhin zugelassen bleiben können. Er empfahl, auf rote oder schwarzeOldtimerkennzeichen auszuweichen.Das Verkehrsministerium wies ferner darauf hin, daß die Ausführung derStVZO den Bundesländern obliegt, die entsprechende Ausnahmegenehmigungenüber die Zulassungsstellen oder im Zweifelsfalle über Regierungspräsidien oder Landesministerien erteilen können.Den Landesbehörden liegen die entsprechenden Ausführungserläuterungenzur Neufassung des § 19 StVZO bereits vor.Ich habe mein T1 21/F mit H Kennzeichen nach §49 Zugelassen was mich ca 150€ extra gekostet hat und die Ausnahmegenehmigung muß alle 6 Jahre neu beantragt werden (55€)Des weiteren darf die Warneinrichtung nur über gesonderten Schlüsselschalter zu bedienen sein und der Fahrer des Wagens muß über die § 35 und 38 der Straßenverkehrsordnung ( Führen von fahrzeugen mit Sonderrechten und Hoheitlichen Aufgaben) belehrt sein.Bei Zuwiederhandlungen wird die Ausn. eingezogen.

T1
Beiträge:31
Registriert:So 25. Mär 2001, 01:00
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable

Zulassung Behördenfahrzeug

Beitrag von T1 » Do 22. Mai 2003, 23:05

Da hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen ich habe meinen Bulli natürlich nach § 70 zugelassen

Antworten
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable