parallel 07 - und Saisonkennzeichen ?
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- Registriert:Mi 14. Nov 2001, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo Oldie-Freunde,das mit der "Doppelzulassung" ist Unsinn! Rote-Nr. ist keine Zulassung und kann auch nicht im Zusammenhang mit der Saisonzlassung plötzlich dazu werden. Das Argument mit der "Doppelversicherung" ist ebenso Quatsch, denn es kann nur mit einem Kennzeichen gefahren werden und dessen Versicherung ist jeweils zuständig.Einzig zu Beachten ist, dass während des Zulassungszeitraumes die Saisonzulassung gilt, der rote Schein automatisch seine Gültigkeit verliert und dann natürlich auch nur mit dem Saisonschild gefahren werden darf.Die Kombination von Roter- und Saisonnummer ist in der StVZO sogar ausdrücklich gestattet, dafür hatte der Deuvet bei Einführung der Saisonzulassung extra gesorgt.Dann kam irgendwann eine irreführede E-Mail vom KBA an alle Zulassungsstellen, die dann vom BMV dahingehend interpretiert wurde, dass in der StVZO nur die 06er aber nicht die 07er Nummer gemeint sei. So entstand die Mär von der "Doppelzulassung". Ursache war wahrscheinlich wieder einmal die Verwechsung von Roter 07-Nummer und H-Kennzeichen.So hält das Missverständnis bis heute an; der Deuvet hat wahrscheinlich gute Gründe sich hier rauszuhalten. Solange es leicht ist, zu tricksen, sollte man auch keine schlafenden Hunde wecken.In diesem SinneKlaus
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- Registriert:Mo 11. Jun 2001, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
parallel 07 - und Saisonkennzeichen ?
Ich habe meine Zulassungsstelle nicht explizit nach dem Saisonkennzeichen gefragt (keine schlafenden Hunde wecken usw.) aber ich habe gefragt, ob ich die Fahrzeuge denn einmal im Jahr zulassen darf, damit die Briefe ihre Gültigkeit nicht verlieren.Dies wurde mir vom Leiter der Zulassungsstelle ausdrücklich erlaubt, ja fast empfohlen! Begründung: Das Fahrzeug ist mit der 07er Nummer nicht zugelassen, die Briefe verlieren also nach 18 Monaten ihre Gültigkeit - dem sollte ich entgegenwirken UND "man könne es ja sowieso nicht überprüfen, da im Fz-Brief bzw- der Abmeldebescheiningung keinerlei Hinweise auf die 07er Nummer gemacht würden". Na, bitte!So fahren die Autos im Winter auf 07 und immer Sommer wieder normal bzw. mit H-Kennzeichen.(Saisonkennzeichen ist bei mir aus anderen Gründen nicht interessant)Markus
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parallel 07 - und Saisonkennzeichen ?
Hallo Peter,ich fürchte, da irrst Du Dich: „Zulassung" oder nicht, ist keine Wortklauberei, sondern eine klare rechtliche Definition.Doppelkarten für Rote Nummern beinhalten keine einzelnen Fahrzeuge, sondern werden nur für die „Rote Nummer" insgesamt ausgegeben. Nicht einmal für das Nachmelden weiterer Fahrzeuge musste ich bisher eine neue Doppelkarte vorlegen.Es besteht kein prinzipieller Unterschied zwischen 06er und 07er Nummer! Das wurde auch vom Deuvet hin und wieder bekräftigt und sollte auch im Zusammenhang mit der Erhalt der 07er-Nummer in der StVZO künftig festgeschrieben werden.Dass während des Zulassungszeitraumes jede Rote Nr. am Auto tabu ist, steht sinngemäss in dem Paragraphen, wo die Saisonkennzeichen geregelt sind.Bei der Zulassungsstelle nachzufragen kann man sich sparen, die Leute dort wissen meist genau, was Sache ist, nur fühlen sie sich an Weisungen höherer Dienststellen gebunden, auch wenn diese noch so hirnrissig sind!Eine klärende Abhilfe könnte so einfach sein: In den roten Schein des betreffenden Fahrzeugs wird eingetragen „ungültig von Monat X bis Monat Y", Stempel, Unterschrift! Dass es im Schadensfall Ärger mit den Versicherungen gibt, ist fast schon normal.MfGKlaus
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Zitat:Original erstellt von Altopelfreak:Hallo Oldie-Freunde,das mit der "Doppelzulassung" ist Unsinn! Rote-Nr. ist keine Zulassung und kann auch nicht im Zusammenhang mit der Saisonzlassung plötzlich dazu werden. Das Argument mit der "Doppelversicherung" ist ebenso Quatsch, denn es kann nur mit einem Kennzeichen gefahren werden und dessen Versicherung ist jeweils zuständig.@Das sehe ich anders, nachdem Du für eine 07er Nummer auch eine Doppelkarte/Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle abgeben mußt, ist es eine Art von Zulassung, um nicht in Wortglauberei zu verfallen. Das mit den Kennzeichen wechseln ist so eine Sache. Es gibt halt immer mehr schwarze Schafe. Deshalb bekommt ja im Normalfall von den Zulassungsstellen nur 2 Schilder, damit man auch nur 1 Fahrzeug bewegen kann. Bei 3 Schildern wäre ja im Prinzip die Möglichkeit 1 PKW und 1 Krad zu fahren. Genauso ist es mit 07er und Saison,da nicht ausgeschlossen werden könnte, das jemand im Mai (warum auch immer) einmal mit Saison und das andere Mal mit 07er fährt, wäre hier eine sog. Doppelnutzung möglich.Dies ist jedoch nicht zulässig!Einzig zu Beachten ist, dass während des Zulassungszeitraumes die Saisonzulassung gilt, der rote Schein automatisch seine Gültigkeit verliert und dann natürlich auch nur mit dem Saisonschild gefahren werden darf.@Wo steht das ???Die Kombination von Roter- und Saisonnummer ist in der StVZO sogar ausdrücklich gestattet, dafür hatte der Deuvet bei Einführung der Saisonzulassung extra gesorgt.Dann kam irgendwann eine irreführede E-Mail vom KBA an alle Zulassungsstellen, die dann vom BMV dahingehend interpretiert wurde, dass in der StVZO nur die 06er aber nicht die 07er Nummer gemeint sei. So entstand die Mär von der "Doppelzulassung". Ursache war wahrscheinlich wieder einmal die Verwechsung von Roter 07-Nummer und H-Kennzeichen.@Genau da ist das Problem, man muß in diesem Fall klar unterscheiden zwischen 06-Händler und 07er Nummer, beide werden für unterschiedliche Zwecke ausgegeben.So hält das Missverständnis bis heute an; der Deuvet hat wahrscheinlich gute Gründe sich hier rauszuhalten. Solange es leicht ist, zu tricksen, sollte man auch keine schlafenden Hunde wecken.@Leicht zu tricksen ist eine Sache, den Versicherungsschutz zu verlieren bzw. den Entzug der 07er Nummer eine andere.Frag mal zum Interesse bei Deiner Versicherung nach bzw. laß jemand anders mal bei der Zulassungsstelle nachfragen und informiere Dich auch mal über evtl.Konsequenzen. Solange nichts passiert, ist jedem alles egal, wenn dann mal ein Schaden passiert, ist das Geschrei groß.In diesem SinneKlaus @Schöne GrüßePeter (Sting)
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parallel 07 - und Saisonkennzeichen ?
Hallo,gerade zurück von unserer Zulassungsstelle...mit neuem roten Heftchen...u. a. eingetragen:PKW 04/10 und Krad 03/11
)Habe folgendes ausgedruckt und mitgenommen:Rote Kennzeichen und Saisonkennzeichen:Schon 1995 hatten wir in unseren Kontakten mit den Länderverkehrsministerien darauf hingewiesen, dass die Zuteilung roter Kennzeichen nach der 49.Ausnahmeverordnung keine ‘Zulassung’ eines Fahrzeuges ist. Daraus schlossen wir, dass es problemlos möglich sein muss, ein Fahrzeug, das in einen roten Kfz-Schein eingetragen ist, auch parallel mit schwarzen Kennzeichen zu bewegen, ohne dass dieses Fahrzeug für den Zeitraum der Nutzung schwarzer Kennzeichen aus dem roten Kfz-Schein-Heft ausgetragen werden muss. Wie vom DEUVET mitgeteilt wurde, scheinen die Ländervertreter sich inzwischen dieser Rechtsauffassung angeschlossen zu haben. So ist es möglich, ein mit roten Kennzeichen versehenes Fahrzeug parallel mit Saisonkennzeichen zuzulassen, damit eine Urlaubsfahrt möglich ist. Außerhalb des Zulassungszeitraumes wird dann wieder mit roter Nummer gefahren. Wir haben daraufhin einer Fragestellerin folgendes Schreiben zur Vorlage bei der Zulassungsstelle gegeben: "Sie haben bei uns angefragt, weil Ihre Zulassungsstelle Ihnen für Ihre Fahrzeuge kein rotes Kennzeichen nach der 49.Ausnahmeverordnung ausstellen möchte, da diese Fahrzeuge auch mit Saisonkennzeichen zugelassen seien. Diese Rechtsauffassung ist irrig. Im § 28 STVZO heißt es ‘An Fahrzeugen, denen gemäßt § 23 Abs..1 b ein Saisonkennzeichen zugeteiltist, dürfen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen angebracht werden, wenn diese Fahrten außerhalb des Zulassungszeitraumes erfolgen sollen. Die angebrachten Saisonkennzeichen müssen vollständig abgedeckt werden.’ Daraus ergibt sich, dass die gleichzeitige Nutzung von Saisonkennzeichen und roten Kennzeichen für ein und dasselbe Fahrzeug möglich ist. Denkbar ist der Fall, dass Sie einen Oldtimer in der Saison bewegen und außerhalb des Zulassungszeitraumes das Fahrzeug warten möchten, es in die Werkstatt zur Überholung bringen möchten oder - um das Festwerden von Teilen zu vermeiden - eine Bewegungsfahrt unternehmen. Ohne Nutzung eines roten Kennzeichens (oder eines Kurzzeitkennzeichens) wäre dies nicht möglich. Recht hätte Ihre Zulassungsstelle, wenn sie ein H-Kennzeichen nach § 21c StVZO beantragt hätten. Hier ist die Kombination von Saisonkennzeichen und H-Kennzeichen nach derzeitiger Rechtsauffassung nicht möglich (vgl. Begründung zur 25.VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22.7.1997 - VkBL S. 532). Unsere oben dargestellte Rechtsauffassung wird auch von den Vertretern der Ländermverkehrsministerien im Bund-Länder-Fachausschuss geteilt.original unter: http://home.t-online.de/home/caar-d/rotkenn.htm ging sehr schnell: freundlich nachgefragt, Ausdruck vorgelegt; die (sehr nette) Sachbearbeiterin ist zum Leiter der Zulassungsstelle entschwunden, um kurz darauf mit einem nickenden Lächeln wiederherbeizuschweben...(Was zwei Packungen "DUPLO" bewirken...hihi...)Sting: Es müßte doch nun einleuchtent sein,oder ?Mit fordlichen GrüssenJürgen

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Hallo, ich habe seit heute auch Probleme mit der Roten Nummer/ Saisonkennzeichen. Bisher war der Stand so das ich am Beginn der Saisonzulassung meinen roten Schein auf dem Landratsamt deponiert habe. Jetzt kam ein Schreiben ich solle die Saisonzulassung abmelden !! Was tue ich jetzt, kann mir jemand schlagende
) Argumente geben !! Evtl. Texte . Vorsichtshalber hat das LRA keinerlei Paragraphen aufgeführt um Ihre Forderung zu untermauern...Danke für eure HilfeStefan

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Hallo, mir will ja keiner glauben. Bitte frage meine Vorredner. Ich sage nichts mehr zu dem Thema im Forum. Wenn Du willst kannst mir eine E-Mail schicken, dann werde ich Dir Tipp´s geben.Schöne GrüßePeter (Sting)