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- Registriert:Di 25. Dez 2001, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo,war der Wagen wirklich seiner (Privatverkauf) oder hat er die ganze Sache nur als Privatverkauf getarnt. Wenn letzteres, war es ein unzulässiges "Umgehungsgeschäft" und Du hast Gewährleistung. Wenn es ein Privatverkauf, hast Du nur Chancen, was zu unternehmen, wenn es arglistige Täuschung war. Zuerst würde ich erst mal mit dem Verkäufer reden, was er zu dem Zustand sagt. Dann würde ich ggf. rechtliche Schritte unternehmen. (Habe ich das richtig verstanden: Der Veräufer ist Händler und Sachverständiger, angeblich war es sein Auto und Du hast Dir den Zustand von einem anderen Sachverständigen Deiner Wahl bestätigen lassen?? Wenn ja, stünden ja zwei von Gutachtern gegen Deine mit dem Mechaniker als Zeugen.)GrußFRANK
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- Registriert:Mi 15. Aug 2001, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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Mir ist vor 12 Jahren auch ein Fahrzeug angeblich im Zustand 2-3 mit frischem TÜV (Vollabnahme) von Privat angeboten worden, daß völlig marode und verkehrsuntüchtig war.Die Zustandsnote ist seit 13 Jahren eine zugesicherte Eigenschaft. Das mit der arglistigen Täuschung dürfte in dem Fall auch greifen.In meinem Fall mußte sich der verantwortliche TÜV-Prüfer auch noch ein paar unangenehme Fragen gefallen lassen. Es hat sich nämlich durch ein wenig private Detektivarbeit herausgestellt, daß Verkäufer und TÜV-Prüfer Saufkumpane waren.Eines habe ich bei Deiner Schilderung aber nicht verstanden. Waren jetzt Verkäufer und Sachverständiger ein und dieselbe Person?
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- Registriert:Mi 14. Mai 2003, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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guten tag, ich habe letztes jahr (august 2002) einen oldtimer (alfa romeo spider, bj 1971) gekauft. da ich mich nicht als experte auf diesem gebiet sehe, habe ich einen sachverständigen beauftragt, den wagen zu untersuchen und ein wertgutachten zu erstellen. in diesem wertgutachten wird der wagen mit note 2-3 geschätzt. der kaufpreis sei gerechtfertigt. es seien keine mängel vorhanden. der verkäufer trat als händler und sachverständiger auf, hat allerdings den wagen privat verkauft. und einen standartisierten vertrag benutzt, indem die gewährleistung etc. ausgeschlossen ist. unfallwagen: nicht bekannt. km-leistung: lt. tacho. mit anfang der schönen jahreszeit habe ich den wagen aus der tiefgarage geholt. bei einer schönwetterfahrt ist der g-kat kaputt gegangen und dadurch der motor zu heiß geworden ist scheint es zu einem motorschaden gekommen zu sein. beim vorstellig werden in der werkstatt inkl. den wagen auf die hebebühne zu hiefen, sind dem kfz mechaniker (der auf alfa´s spezialisiert ist) einige rostellen u. durchrostungen aufgefallen. mitlerweile hat sich also herausgestellt, das ich um einiges zuviel gezahlt habe, denn der wagen wurde durch den verkäufer einfach nur für den verkauf fit gemacht (sog. blender). frage nun, wie soll ich vorgehen?! 1. kann ich den verkäufer in regress nehmen? hier müßte ich ihm wohl nachweisen, das er mich arglistig getäuscht hat. der wird sich auf den gutachter berufen. 2. kann ich den gutachter in regress nehmen? schließlich hätte ich den wagen ja nicht gekauft, wenn ich von dem vorliegen sovieler mängel gewußt hätten. durch das gutachten habe ich mich ja in der sicherheit gewiegt keine "schrottlaube" gekauft zu haben. der kfz mechankier sagt, der wagen sei niemals tüv fähig. kann es mir passieren, wenn ich nun zur dekra/ tüv gehe und ein neues gutachten erstellen lasse. das der wagen komplett stillgelegt werden muß? was ist mit der seit august verstrichenen zeit? ich habe den wagen ja effektiv nur 8 wochen zur verfügung gehabt, da er in der anderen zeit nur in der garage stand. kann ich von dem gutachter verlangen, den wagen erneut im beisein des kfz mechanikers anzuschauen und zu den mängeln stellung zu nehmen? und sich an den reparaturkosten zu beteiligen? bzw. den wagen zu verkaufen und den entstandenen verlust zu übernehmen? vielen dank für eure mühewaltung. alexander ! [Diese Nachricht wurde von alexus am 14. Mai 2003 editiert.]
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- Registriert:Mi 14. Mai 2003, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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der verkäufer ist händler und sachverständiger. hat den wagen aber privat verkauft, er hat allerdings nie im kfz brief gestanden sondern gesagt, er verkaufe den wagen im auftrag vom kunden. eine dritte person, die sachverständiger ist. hat den wagen geschätzt und angeschaut. mitlerweile habe ich den gutachter angesprochen, der sagt das er sich nix vorwerfen lassen kann er hat den allgemeinzustand begutachtet und hätte auch nicht sehen können, das die durchrostung so vortgeschritten sei, da ja alles mit unterbodenschutz vollgekleistert gewesen sei.ausserdem könne er nicht anfangen an dem wagen "rumzupopeln" da würde ja jeder etwas gegen haben. und die lackierung sei ja auch neu gewesen - klar schöne verkaufslackierung raufgehauen.und er hätte auch im gutachten drauf hingewiesen, das schweißarbeiten im vorderen schweller von nöten sind. tatsächlich ist aber der hintere schweller links sowie die heckschürze komplett durchgerostet.soll ich nun ein weiteres gutachten erstellen lassen?sind die gutachter gegen eine solche fehleinschätzung versichert?
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- Registriert:Mi 13. Nov 2002, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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Hallo Alexus,natürlich kannst Du den Sachverständigen in Regreß nehmen, denn er hat ja anscheinend keine fachgerechte Arbeit abgeliefert. Es scheint sich da um ein Gefälligkeitsgutachten zu handeln. Wenn die Zustandsnote 2-3 ist, darf auch der Wagen keine Durchrostungen haben.Außerdem kann ein Autohändler streng genommen nicht gleichtzeitig Sachverständiger sein. Und der Autohändler hat eine Garantie zu leisten, er kann nicht einfach sagen, er verkaufe den Wagen "privat". Wahrscheinlich hat er den Alfa dann auch schwarz (steuerfrei) verkauft.Da Dein Fall aber nicht so ganz ohne ist, würde ich mir an Deiner Stelle auf jeden Fall einen Anwalt nehmen, der sagt Dir dann auch, wann, ob und von wem ein zweites Gutachten erstellt wird. Ggf. wird dann vom Gericht ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zu Rate gezogen.Viele Grüsse von Frank---------------------------- www.kreidler-museum.de