Beweislastumkehr im Gewährleistungsrecht bei Gebrauchtwagenkauf
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- Registriert:Sa 1. Dez 2001, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Folgendes fand ich in der FAZ:„Beweislastumkehr: Liegt bei einem gebrauchten Fahrzeug ein Schaden vor, müssen [...] Autohäuser in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf beweisen, daß das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe mängelfrei war. Vereinzelt hatten Juristen bisher die Meinung vertreten, daß die Beweislastumkehr beim Gebrauchtwagenkauf nicht gelte. Im zu beurteilenden Fall hatte ein Kunde im Januar 2002 einen gebrauchten Geländewagen von einem Händler erworben. Später stellte sich ein defekt der automatischen Freilaufnabe heraus. Die Reparaturkosten betrugen 680 EUR. Das Amtsgericht Potsdam hat entschieden, daß ein Anspruch auf Erstattung der Kosten besteht. Der Sachmangel habe zum Zeitpunkt der Übergabe schon bestanden (AZ: 30C 122/02).“Quelle: FAZ v. 01.02.2003, S.49Da die Diskussion um diese Beweislastumkehr hier schon einmal stattfand, finde ich es wichtig, diese Urteil zur Kenntnis zu nehmen, auch wenn es nur von einem Amtsgericht stammt und nur einen normalen gebrauchtwagen, also keinen Oldtimer im eigentlichen Sinn zum Gegenstand hat. Es zeigt immerhin eine erste Entwicklungsrichtung betreffend dieses Thema an. Bleibt abzuwarten, wie diese Regelung im bezug auf "richtige" Oldtimer zukünftig gehandhabt wird.Gruß Flo