07-er Kennzeichen
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- Registriert:Di 10. Dez 2002, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo!Habe folgendes Problem:Ich besitze eine Honda CB 750. Die hatte ich mit Motorschaden gekauft und wieder instand gesetzt. Auf dem Motorrad war eine 4-1 Auspuffanlage montiert und auch im Brief eingetragen. Bei der Vollabnahme wurde noch eine Phonmessung durchgeführt (aber nicht dokumentiert). Mittlerweile habe ich für das Motorrad eine 07-er Zulassung bekommen. Da das Motorrad nie seine volle Motorleistung hatte, montierte ich einen anderen Krümmer und eine andere Vergaseranlage zu Versuchszwecken (u.a.auch mit offenen Trichtern und größerer Bedüsung). Bei einer Probefahrt wurde der Auspuff von der Polizei beschlagnahmt (Verdacht der Urkundenfälschung). Ein Gutachten wurde erstellt. Es stellte sich heraus, daß an dem Auspuff manipuliert wurde (vom Vorbesitzer). Frage: Sind technische Änderungen in der o.g. Form zu Probefahrten zulässig ? Es geht mir nicht darum irgendwelche wirren Konstruktionen in den Verkehr zu bringen oder eine Leistungssteigerung zu erzielen. Mir ging es lediglich darum festzustellen, warum das Krad nicht seine volle Leistung hat.Schönen Dank für Infos!!GrußThomas
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Hallo, welche Urkundenfälschung? In dem roten Fahrzeugschein stehen keine technischen Daten und den Fahrzeugbrief mußt Du auch nicht dabei haben.Christoph
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Hallo!Bei der Kontrolle hatte ich angegeben, daß der Auspuff auch im Brief eingetragen ist. Die Zahlen auf dem Auspuff wurden anscheinend nachträglich eingeschlagen. Die Kopie hatte ich denen zugeschickt in der Hoffnung das ganze wär schnell erledigt. War wohl nix!!GrußThomas
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Hallo,zunächst einmal: Rote Nummer ist keine Zulassung! Folglich braucht es auch keine Eintragungen, ja, nicht einmal einen gültigen Brief. Sehr dubios ist weiterhin, dass nur der Auspuff und nicht das ganze Fahrzeug beschlagnahmt wurde. Davon abgesehen ist ein Auspuff auch keine Urkunde, die man 'fälschen könnte. Der Vorwurf kann so rechtlich nicht haltbar sein. Das Einzige, was Dir passieren kann, wäre ein Verfahfen wegen Missbrauchs der Roten 07er-Nummer mit Entzug derselben, weil das Fahrzeug nicht dem Originalzustand entsprach oder völlig verkehrsunsicher war. Ich würde mich an einen Anwalt wenden und mich einmal mit der Redaktion von Oldtimer-Markt in Verbindung setzen, vielleicht machen dia ja einen 'Dicken Hund' daraus.Viel GlückKlaus
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Aus meiner laienhaften Sicht ist es eine Urkundenfälschung wenn jemand die ABE-Nummer eines zugelassenen Auspuffs rausflext und seinen Selbstbau damit "schmückt" !Offenbar ging es den Polizisten nur darum - sonst hätten sie nicht nur den Topf mitgenommen!Markus
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Hallo zusammen!Erst mal schönen Dank für Eure Antworten.Wie gesagt war alles schon im Brief eingetragen als ich die 07-er beantragt hatte. Die Polizei wollte tatsächlich das ganze Motorrad sicherstellen/beschlagnahmen. Auf den Vorschlag, ich wäre bereit den Auspuff an Ort und Stelle abzumontieren sind die dann auch eingegangen. Ich hatte zum Glück genug Werkzeug bei meiner Probefahrt dabei. Sonst hätte ich die Abschleppkosten auch noch bezahlen können.Das ganze habe ich nach Erhalt der Anzeige auch einem Rechtsanwalt übergeben. Der hat mittlerweile mit der StA Koblenz telefoniert. Deren Vorschlag: Gegen Zahlung von 600,-Euro würde das Verfahren eingestellt. Dabei soll es sich angeblich nur um die Kosten für das Sachverständigengutachten handeln (was ich nicht so ganz glauben will!!).GrußThomas