Neuer Brief - was ist zu tun, was kostet's?

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Maric
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Neuer Brief - was ist zu tun, was kostet's?

Beitrag von Maric » Fr 22. Nov 2002, 10:36

Guten Tag Zusammen,ich habe einige Fragen zum Ablauf, wenn man einen alten Ackerschlepper ohne Brief/ohne TÜV erworben hat.Ich habe gehört da gibts in jedem Bundesland andere Verafhren. Ich bin aus NRW.Meine Fragen:Was muss ich tun (und in welcher Reihenfolge), um einen neuen Brief und TÜV zu bekommen?Ich habe gehört, ich muss zum Kraftfahrtbundesamt selbst schreiben und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern?Dann sagt das hiesige Strassenverkehrsamt, ob es theoretisch geht, einen neuen Brief zu erstellen. Dann muss ich mit der Versicherungsdoppelkarte und roter Nummer zum TÜV. Wenn dort alles gut geht zurück zum Strassenverkehrsamt, wo ich den Schlepper dann anmelden kann. Dann zur Versicherung.Was soll das denn dann alles kosten?Ist der Ablauf wirklich so kompliziert?Über Erfahrungsberichte, Hinweise u.ä. dankt und freut sich,Maric

Rene E
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Beitrag von Rene E » Fr 22. Nov 2002, 10:43

Ich stehe auch vor dem Problem. Fange aber erst an wenn mein Eimer wirklich läuft. Denn die Auskunft aus dem Zentralregister ist nur wenige Wochen gültig. Aber modere Technik macht heute vieles einfacher. Du kannst Dir das Formular hier runterladen: http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleR ... skunft.htm

DEUVET
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Beitrag von DEUVET » Fr 22. Nov 2002, 14:45

Ja, es ist so kompliziert und bundeseinheitlich geregelt (ausnahmsweise mal ):Du brauchst die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBADu brauchst eine Abnahme nach §21 beim TÜVDu brauchst ggf. dazu die Fahrzeugdaten, falls der TÜV sie nicht hat.Du brauchst eine VersicherungsbestätigungDu brauchst einen Besitznachweis (Kaufvertrag) und eine eidesstattliche Erklärung von dem, der den Brief verloren hatDu brauchst einen gültigen Ausweis.Wenn Du das alles hast, sollte es klappen mit der Zulassung!Viel Erfolg!Es grüßt von seinem Porsche-DieselMartin, DEUVET

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Beitrag von Maric » Di 26. Nov 2002, 14:55

Was auch interessant wäre einmal klar zustellen, ist die FRAGE: Wie sieht eigentlich eine eidesstattliche Erkärung aus. Reicht da eine Unterschrift oder muss dies notariell beglaubigt sein? Schätze das wird auch vom fahrzeigwert abhängig sein.GrußMarkPS: Martin, ich arbeite noch dran - nix neues bis jetzt.

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ventilo
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Beitrag von ventilo » Di 26. Nov 2002, 15:14

In meinem Fall wurde der Schrieb für die eidesstattliche Erklärung vor Ort beim Straßenverkehrsamt (NRW) aufgesetzt.Mir fehlte damals die englische V5 - hatte nur noch eine Kopie.Nach einer Belehrung durch die Amtsleiterin mußte ich den dann unterschreiben und bezahlen.

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Beitrag von DEUVET » Di 26. Nov 2002, 18:43

Die eidesstattliche Erklärung gibt man entweder vor einem Notar ab (sehr teuer!) oder bei einer Polizeidiensstelle, auf Dörfern auch beim Ortspolizisten - meist in Personaleinheit mit dem Bürgermeister - oder einfach an der Zulassungsstelle (ist das beste). Bei der Zulassungsstelle muss man mit Kosten so um die 40 Euro rechnen, wenn ich das noch richtig im Kopf habe.beste GrüßeMartinDEUVET

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