Mörderkohle....
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- Registriert:Mi 6. Dez 2000, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo, bin gerade beim Straßenverkehrsamt Euro 400,-- losgeworden. Was habe ich gemacht:2 Fahrzeuge mit H-Kennzeichen für einen Tag zugelassen und wieder abgemeldet, damit Briefe und Kennzeichen nicht verfallen.2 Fahrzeuge Vollabnahme und ebenfalls neu zugelassen und wieder abgemeldet.Allein für die Ausnahmegenehmigung wie z.B. fehlende Sonnenblende, lose Diebstahlsicherung usw. wurden pro Fahrzeug einmalig Euro 100,-- gefordert.Lieber Deuvet, gibt es eigentlich einen anderen Weg Briefe und Kennzeichen nicht verfallen zu lassen?Für die Zulassung einen Tag Urlaub und für die Abmeldung ebenfalls einen Tag Urlaub, Doppelkarten, Gebühren usw.Kann man dies nicht mit einem schriftlichen Antrag erreichen?Danke für eine Antwort!Beste GrüßeMG
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Hallo Manfred,wenn es klar ist, dass Du die Autos laengere Zeit nicht faehrst (wie bei mir durch Auslandseinsatz), dann kannst Du ein Saisonkennzeichen fuer 2 Monate bekommen.Der Brief verfaellt nicht, Kasko ist auch nicht noetig und fuer eine Probefahrt im Sommer sind 2 Monate ausreichend.GrussThorsten
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Hallo Thorsten,danke für die Hinweis, jedoch habe die Fahrzeuge alle auf einer Oldtimer-Nr. angemeldet. Mir geht es um die umständliche Prozedur nach 18 Monaten!Beste Grüße nach 5 Jahren im Ölsumpf und Fertigstellung eines MG TCMG
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Hallo Manfred,mir ist nicht so ganz klar, was Du mit der ganzen Prozedur bezweckst.Du willst ja offensichtlich gar nicht mit den Fahrzeugen fahren.Wenn Du also unbedingt die originalen Briefe erhalten willst, bleibt Dir leider kein anderer Weg. Die Möglichkeit eines einfachen schriftlichen Antrages gibt es (noch) nicht. Wir hoffen aber, dass sich bei der geplanten Reorganisation der StVZO eine dauerhafte Gültigkeit der Fahrzeugpapiere durchsetzen lässt.Ansonsten solltest Du überlegen, die Briefe einfach verfallen zu lassen.Willst Du dann irgendwann mal wieder zulassen, machst Du einfach einen §21c (Vollabnahme mit H-Begutachtung). Die Daten liegen ja dank der alten Briefe alle vor, ist also - guter Fahrzeugzustand vorausgesetzt - eine reine Formsache.Die vernünftigste Lösung nennt Dir Thorsten oben. Allerdings hast Du dann die Kosten für die H-Kennzeichen in den Sand gesetzt und musst noch einmal Geld für die Umkennzeichnung bezahlen.Ob sich das lohnt, ist ein Rechenexempel. Es kommt darauf an, wie lange Du die Fahrzeuge nicht fahren willst.Die von Dir beschrieben Problematik wird erstaunlicherweise öfters an uns herangetragen. Viele Leute sind sich einfach nicht ganz klar, was sie wollen (nicht persönlich gemeint und völlig wertfrei!). Oft schon konnte ich in einem Gespräch weiterhelfen. Ich hoffe, dass dieser Beitrag Dir und auch anderen künftige Planungen erleichtert.Mit besten GrüßenMartin, DEUVET
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Hallo Deuvet, danke für den Beitrag.Ich fahre die Autos mit rotem 07-Kennzeichen und halte mich auch an die gesetzlichen Bestimmungen.Deshalb melde ich einzelne Fahrzeuge zu Fahrten (z.B. Urlaub, Besuch der MM, Fahrt zum Klausenrenen, Goodwood usw) regulär mit dem H-Kennzeichen an. Ebenso wird alle 2 Jahre eine TÜV-Prüfung gemacht.Diese Freiheit (ein Fahrzeug jederzeit regulär anmelden zu können)ist mir diese "Mehrarbeit" wert.Das diese "Mehrarbeit" jedoch stark vereinfacht werden könnte, wollte ich mit meinem Beitrag ausdrücken.Zu jedem Amtsvorgang gibt es Ausnahmeregelungen. Deshalb kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, warum man ein Fahrzeug für einen Tag anmelden muss um eine weitere Fristverlängerung von 18 Monaten zu bekommen. Das Ablaufdatum ist doch sicherlich nur ein Datenfeld und kann (ich möchte fast schon einen Oldtimer darauf verwetten) von jemanden dann auch geändert werden!Würde Eure Bemühungen um eine Regelung sehr begrüßen.Vielen Dank und beste GrüßeMG
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Hallo Manfred,zunächst einmal bin ich entsetzt über die Abzocke Deiner Zulassungsstelle! 100 Euro für den Eintrag einer Ausnahmegenehmigung ist wirklich eine bodenlose Unverschämtheit! Wo ist das eigentlich? (Bundesland, Landkreis? Kann eigentlich nur NRW sein!?)Ferner wundert mich, dass der DEUVET in seiner Antwort darauf nicht eingeht.Was mich ebenfalls wundert, ist, wozu es beim H-Kennzeichen noch einer Ausnahmegenehnigung wegen Sonnenblende (absolut lächerlich!) und Lenkschloss bedarf. Wozu dann eigentlich noch das ganze Affentheater mit der Eingangsuntersuchung und der H-Nummer, wenn die Autos danach immer noch nicht genehm sind?Gültigkeitserhaltung der Briefe: Es ist vollkommen richtig, die Betriebserlaubnisse durch kurzzeitiges Anmelden alle 18 Monate dauerhaft zu erhalten, z.B. weil man dazwischen nur ganz wenig mit Roter Nr. fährt.Es gibt nur zwei Haken: A.) Die Autos müssen zum Anmelden TÜV haben und B.) Die KFZ-Steuer wird immer einen ganzen Monat erhoben.Für nur einen Tag zulassen ist also unrentabel, da man für den ganzen Monat zahlen muss.Denkbar wäre auch folgender Fall, z. B. wenn der TÜV abgelaufen:Autos anmelden wollen, Sachbearbeiter sieht dass kein TÜV und stellt einen sogenannten Vorfahrtsschein aus, mit welchem dann zum TÜV mit den ungestempelten Schildern gefahren werden darf. Wenn Du nun den Stempel ''Wiederzulassung am Soundsovielten….." in Brief bekommst, hast Du bereits gewonnen und dieser ist wieder für 18 Monate gültig. Am nächsten Tag erklärst Du, das mit der Fahrt zum TÜV hat nicht geklappt, weil das Auto nicht anspringt, vermutlich Motorschaden, Reparaturdauer nicht absehbar. Darauf wird der ganze Vorgang abgeblasen und das Auto ist wieder stillgelegt.Wenn das Finanzamt kulant ist und Du glaubhaft versichern kannst, nicht aus der Garage herausgekommen zu sein, wird es Dir vielleicht die Steuer erlassen. Viel Glück,Klaus
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Zitat:Original erstellt von Klaus:Wenn das Finanzamt kulant ist und Du glaubhaft versichern kannst, nicht aus der Garage herausgekommen zu sein, wird es Dir vielleicht die Steuer erlassen. Viel Glück,.Ja von was träumst du denn Nachts. Ich glaube kaum das dir das Finanzamt auch nur einen müden Euro von einer sicheren Einnahmequelle schenkt.Und dann auch noch Viel Glück, das bezieht sich ja wohl auf den Rest deines Beitrages, oder bist du so sarkastisch? Diese verbrech...(zensiert) Ban...(zensiert) von Halsa...(zensiert) nimmt doch was sie kriegen kann.Und dann schieben sie es auch noch auf den PC "tut uns Leid, das macht alles der Computer, geht vollautomatisch...Gebühren berechnen, drucken, versenden, eintreiben...äh buchen"Da könne wir nichts machen ich grüsse(auch Steuerzahler)Norbert
unnötiges Wissen: Trüffelschweine fressen wärend ihrer Ausbildung Trüffel im Wert von 15000€
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Lassen sich nicht die meisten Fahrten (außer Urlaub) auch mit Kurzzeit-Kennzeichen erledigen? Eine Begründung als Verkaufs/Besichtigungsfahrt ist doch immer möglich. Kein TÜV, Keine Briefprobleme. Für Urlaub: evtl. deutsches Kurzzeit-Kennz. für HIN, dann evtl. im Euro-Ausland ohne deutsche Bürokratie Zweitwohnsitz bei Urlaubsadresse mit dortiger Zulassung.
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Zitat:Original erstellt von Altopelfreak: Die KFZ-Steuer wird immer einen ganzen Monat erhoben.Für nur einen Tag zulassen ist also unrentabel, da man für den ganzen Monat zahlen muss.Wäre ja noch schöner! Kfz-Steuer wird normalerweise nach Tagen abgerechnet.Hatte meinen Manta im April für 3 Tage angemeldet und musste auch nur für 3 Tage Steuern zahlen.GrußDennis
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...das erstaunt mich mit der tagesgenauen Steuer. Ich fahre ordnungsgemäß mit 07-Nr., lasse nur bei Bedarf ein Fahrzeug auf die schwarze Nr. zu. Um den Brief zu erhalten, lasse ich kurz vor Ablauf der 18 Monate das jeweilige Fahrzeug einen Tag zu. "Abmelden geht frühestens am Folgetag" heißt es dann, und damit wird die Steuer für 30 Tage fällig. Bei H-Nr. geht das noch, aber bei noch-nicht-H-Oldies, z.B. mit 5,3 L Hubraum ohne Kat, tut es schon weh. Anruf beim Finanzamt: windelweiche Auskunft (vielleicht wird das Wetter - Januar - schön und Sie können ein bisschen fahren? Immerhin ein Monat!) Zulassungsstelle: windelweiche Auskunft (wenn wir am gleichen Tag der Anmeldung auch die Abmeldung vornehmen, bekommen wir Ärger!). Ich denke, da ist System dahinter. Könnte man an- und abmelden in einem Vorgang, wäre sicherlich die Steuer nicht fällig. Für die 30 Tage Mindestdauer und -steuer gibt es eh keinen Grund, da der Verwaltungsvorgang durch Gebühren - in Summe ca. 16 Euro - bezahlt wird.Bin auf weitere Infos sehr gespannt.Weiter gute Fahrt!