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Garage und Versicherung

Verfasst: Fr 15. Mär 2002, 21:06
von 118H
Hallo zusammen !Leider wurde mir die Garage wegen Eigenbedarf gekündigt. Bis auf weiteres steht mir daher für mein Fiat 1500 Cabr. nur ein Tiefgaragenstellplatz (Zufahrt nur mit Codekarte) zur Verfügung.Nun ist es jedoch so, dass mein Versicherungsvertrag bei der Württembergischen eine abgeschlossene Einzel-oder Doppelgarage vorschreibt.Ich nehme an, dass diese Veränderung der Versicherung mitzuteilen ist und vermutlich eine Prämienerhöhung zur Folge hat. Wer hat bereits Erfahrungen gemacht ? Wie ist vorzugehen ? Grüße Oliver

Garage und Versicherung

Verfasst: Sa 16. Mär 2002, 00:08
von nikolaus
Hallo Oliver, das kann ja wohl nicht wahrsein. Lies doch den Versicherungsvertrag nochmal genau durch. Bei mir (Zürich Agrippina) steht u.a.: "Das Fahrzeug wird außerhalb der Nutzung in einer abschließbaren Garage (auch Sammel- oder Tiefgarage) untergebracht." Wird wohl bei Dir auch so sein.Herzliche GaragengrüßeNikolaus

Garage und Versicherung

Verfasst: Sa 16. Mär 2002, 00:20
von 118H
Hallo Nikolaus,traurig aber wahr, da steht wörtlich "in einem abschließbaren Raum (Einzel- oder Doppelgarage, Schauraum oder Messehalle)".Selbst bei wohlwollender Betrachtung wird eine Tiefgarage wohl kaum als Schauraum durchgehen, aber wer weiss ?Vielleicht hatte jemand ja bereits ein ähnliches Problem, mal schauen...Grüße Oliver

Garage und Versicherung

Verfasst: Sa 16. Mär 2002, 12:55
von Markus Neser
Hallo Oliver,nur keine Angst. Wenn in die Tiefgarage wirklich nur jemand mit Codekarte reinkommt ist dies in Ordnung. Sollte es sich hierbei aber beispielsweise um eine öffentliche Tiefgarage handeln, dann ist das nicht sehr gut.(Diebstahl) Die Kasko würden wir in diesem Fall herausnehmen.Mail mir mal bitte den Standplatz und ich vermerke in dem Vertrag den geänderten Stellplatz.Gruß Markus NeserWürttembergischeVersicherung AG