Roller als Erstfahrzeug??
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- Registriert:Fr 15. Mär 2002, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Meistens fordern die Versicherer ja ein Alltagsfahrzeug, wenn ich für meinen Oldtimer eine Oldieversicherung will.Meine Frage: Zählt ein Roller auch als Alltagsfahrzeug???
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- Registriert:Mi 29. Nov 2000, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Roller als Erstfahrzeug??
Durch das Alltagsfahrzeug soll ja wohl sichergestellt werden, dass man mit dem "alten Auto" nicht die alltäglichen Fahrten erledigt, sonder eben nur selten unterwegs ist.Vielleicht kannst Du deiner Versicherung noch klarmachen, dass Du so ein harter Kerl bist, der auch bei Sturm und Hagel mit der Lambretta unterwegs bist, aber dass du damit auch die Einkäufe beim Getränkemarkt erledist, glauben die bestimmt nicht!
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Roller als Erstfahrzeug??
Gilt als Beweis, dass man alle Strecken mit dem Roller zurücklegt, dass man in den letzten 5 Jahren nur Roller angemeldet hatte?Für die Fahrt zum Supermarkt kann man ja auch das Fahrzeug der Lebensabschnittsgefährtin nehmen. Ausserdem wusste ich bis jetzt nicht, dass das einkaufenfahren mit dem Oldie verboten ist.
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Roller als Erstfahrzeug??
Natürlich sind Einkaufsfahrten mit H-Kennzeichen nicht verboten! Rechtlich gesehn darf man hinfahren wann und wo man will. Da die Versicherungen aber davon ausgehen (möchten), dass der Oldie nicht durch den Alltag geprügelt wird, verlangen die meisten ein "Erstauto". Ein Bekannter von mir hat auch eine 125er Vespa als "Erstauto" und dazu einen Opel mit Oldie-Tarif. Ich weiß jetzt nicht die Versicherung.Und wenn deine Freundin ein Auto hat(im gleichen Haushalt?), sollte das nicht so ein Problem sein...GrußDennis