Rotes Händlerkennzeichen - Versicherungsschutz

... bin ich eigentlich richtig versichert?

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80gte76
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Rotes Händlerkennzeichen - Versicherungsschutz

Beitrag von 80gte76 » Fr 8. Feb 2002, 19:13

Hallo zusammen,stimmt es, dass sich bei den roten Händlerkennzeichen der Versicherungsschutz nur auf die Fahrzeuge des Händlers bezieht?Sprich: Ich leihe mir eine solche Nummer um damit am Wochenende mit meinem Fahrzeug rumzufahren, wie sieht das dann bezüglich dem Versicherungsschutz aus?Gruß Chris

Markus Neser
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Rotes Händlerkennzeichen - Versicherungsschutz

Beitrag von Markus Neser » Sa 9. Feb 2002, 09:43

Hallo Chris,Haftpflichschutz besteht für Dein Fahrzeug, alles Auslegungssache. Wenn aber jemand dahinterkommt, kann Dein Händler richtig ärger bekommen.Gruß Markus

80gte76
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Rotes Händlerkennzeichen - Versicherungsschutz

Beitrag von 80gte76 » Sa 9. Feb 2002, 10:28

Hallo Markus,was heißt Auslegungssache??? Besteht nun Versicherungsschutz wenn es definitiv mein Auto ist oder müßte ich Sagen das Auto ist vom Händler? Wie ist es nun rein rechtlich??? (Ich brauch keinen Tipp nach dem Motto wo kein Kläger...)Gruß Christoph

Markus Neser
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Beitrag von Markus Neser » Sa 9. Feb 2002, 10:41

Hallo Chris,also: Rechtlich besteht für Dein Fahrzeug kein Versicherungsschutz!Ein rotes Händlerkennzeichen ist nur für Test-, Probe- und Überführungsfahrten bestimmt. Nicht jedoch für Dein Fahrzeug, wenn Du damit übers Wochenende fährst.Gruß Markus

FKS 750
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Rotes Händlerkennzeichen - Versicherungsschutz

Beitrag von FKS 750 » Sa 9. Feb 2002, 10:47

...und wenn es eine überführungsfahrt ist?nur eben von meinem auto/motorrad und seinem roten kennzeichen?? mfg franz

Markus Neser
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Beitrag von Markus Neser » Sa 9. Feb 2002, 10:51

.. genau das meinte ich mit Auslegungssache.Wenn man euch Nachweisen kann, daß ihr aus Spaß an der Freude übers Wochenende einfach von einem "Bekannten" ein Händlerkennzeichen ausleiht und damit durch die Gegend fahrt, dann besteht KEIN Versicherungsschutz.Gruß Markus

80gte76
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Rotes Händlerkennzeichen - Versicherungsschutz

Beitrag von 80gte76 » Sa 9. Feb 2002, 18:28

Hallo Markus,jetzt muss ich noch mal nachfragen. Wenn der Zweck der Fahrt dem Kennzeichen entsprechend ist (also eine korrekte Probefahrt, Überführung etc.) aber das Fahrzeug KEIN Händlerfahrzeug ist sondern MEIN Fahrzeug - besteht dann Versicherungsschutz???Mir wurde jetzt schon mehrfach gesagt das der Versicherungsschutz sich nur auf die Fahrzeuge des HÄNDLERS beziehen.Was ist jetzt richtig???Bezieht sich der Versicherungsschutz nur auf Händler eigene Fahrzeuge oder auf generell alle Fahrzeuge?Vielen Dank für die Bemühungen...Gruß Chris

C203
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Rotes Händlerkennzeichen - Versicherungsschutz

Beitrag von C203 » Sa 9. Feb 2002, 20:32

Hallo, nach meinem Kenntnisstand - auch vom Händler so bestätigt - darf er das Kennzeichen nur noch für Fahrzeuge verwenden, die entweder von ihm verkauft werden sollen, damit Interessenten damit eine Probefahrt machen können oder bei ihm "in Arbeit" sind, um Probe- und Einstellfahrten durchzuführen. Es gibt hier auch bei der Prämienberchnung wesentliche Unterschiede, ob es sich um einen KFZ-Händler handelt, der Kunden Probefahrten machen lässt, oder um eine Werkstatt, bei der nur Mitarbeiter Einstellfahrten machen dürfen. Das Erste kann mehrere tausend € im Jahr teurer sein. Ich habe heute im Auftrag meiner Werkstatt ein Auto - zufällig mein eigenes - einer Probe- und Einstellfahrt unterzogen, nachdem die gesamte Elektrik neu gemacht worden ist. Im Falle eines Falles hätten wir aber sicher nachweisen müssen, daß am Wagen dort etwas getan worden war. Händlern, die hier mehrfach negativ wegen Verleihen des Kennzeichens auffallen, kann es entzogen werden. Daher wird sich jeder überlegen, ob er es noch rausgibt. Im übrigen bezieht sich das rote Händler-Kennzeichen nur auf die Haftpflichtversicherung. Um die Kasko muß man sich trotz allem selbst kümmern. Gruß Michael

elcroato
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Rotes Händlerkennzeichen - Versicherungsschutz

Beitrag von elcroato » Sa 9. Feb 2002, 20:44

Hallo,die Autohändler haben zum roten Kennzeichen ein kleines Buch/Heft, in dem jede Fahrt, egal welches Fahrzeug nun das rote Kennzeichen hat, eingetragen werden muss.In diesem Heft wird unter anderem nach der Fahrgestellnummer und ähnlichem abgefragt, die "Nummern" des Fahrzeugs, welches mit dem roten Kennzeichen (zu dem Zeitpunkt!) bewegt wird.Solange das alles ordnungsgemäss ausgefüllt wird, besteht für das eingetragene Fahrzeug Versicherungsschutz, es gilt offiziell als eine Überführungsfahrt/ Probefahrt,... .Wirst Du aber vom Dorfpolizisten mehrmals z.B. vor der Eisdiele gesehen, kann Deinem Freund an die Karre gefahren werden, das Kennzeichen wegen Missbrauch entzogen werden!!Um es kurz zu machen:Der Versicherungsschutz besteht solange es sich um eine Probefahrt, ... handelt (wie gesagt, Auslegungssache)und zwar für das Fahrzeug, welches im Schein eingetragen ist, egal ob Händlerfahrzeug oder Deins.Kann man Dir nachweisen, das Du es missbraucht hast (und hast dabei einen Unfall gebaut), besteht kein Versicherungsschutz!Trotzdem noch viel SpassCiao, Tomas

markk
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Rotes Händlerkennzeichen - Versicherungsschutz

Beitrag von markk » So 10. Feb 2002, 10:20

Das Thema mit dem Missbrauch des Kennzeichens gilt natürlich auch für den Händler selbst - z.B. wenn er mal wieder den Ferrari oder E-Type verwendet um damit Samstag abend in die Disco zu fahren und versucht damit die Damenwelt zu beindrucken.Markus

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