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Mwst beim Kaskoschaden
Verfasst: Di 13. Nov 2001, 10:30
von Thom
Hallo,nach einem unverschuldeten Unfall weigert sich die gegnerische Versicherung die MwSt für den Nutzungsausfall (Nutzungsausfallentschädigung) zu bezahlen. Ich hatte mir keinen Leihwagen genommen und habe nach Gutachten abrechnen wollen. Ist das korrekt?Wo steht die gesetzliche Grundlage?mfgThomas
Mwst beim Kaskoschaden
Verfasst: Di 13. Nov 2001, 10:35
von Thom
Hallo,Es handelt sich nicht um einen Kaskoschaden, sondern um einen Haftpflichtschaden.Sorry
Mwst beim Kaskoschaden
Verfasst: Di 13. Nov 2001, 10:39
von Markus Neser
Hallo Thom,Nutzungsausfallentschädigung ist Steuerneutral, d.h. es fällt keine MwSt an.Gruß Markus
Mwst beim Kaskoschaden
Verfasst: Di 13. Nov 2001, 10:59
von Helmi
Hallo,Nutzungsausfall immer ohne MwSt.Als Selbständiger bekommst du nie die enthaltene MwSt erstattet, daher wird immernach Vorsteuerabzugsberechtigung gefragt.Du mußt die enthaltene MwSt bei einem Leihwagen,Reperaturrechnung etc. bei , deinem Finanzamt als Vorsteuer abziehen.Gruß Frank
Mwst beim Kaskoschaden
Verfasst: Di 13. Nov 2001, 11:02
von Versi
Die Nutzugsausfallentschädigung ist jaso eine Art "Schmerzensgeld für entgangenen Lustgewinn" daher auch keine MWst