Versicherungslücke bei abgemeldetem Oldtimer

... bin ich eigentlich richtig versichert?

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Rene E
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Versicherungslücke bei abgemeldetem Oldtimer

Beitrag von Rene E » Do 12. Feb 2009, 16:17

Zitat: Versicherungslücke bei abgemeldetem FahrzeugWährend der Reparatur an seinem abgemeldeten Fahrzeug kam es bei einem Hobbybastler beim Zünden des Motors zu einem Brand, der nicht nur das Auto, sondern auch ein fremdes Gebäude beschädigte. Da allerdings das Kfz zum Unfallzeitpunkt nicht angemeldet und somit nicht haftpflichtversichert war, hoffte der Bastler auf seine Privathaftpflichtversicherung. Diese muss aber, laut dem vom ADAC veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27. Juni 2008 (Az. I-4 U 191/97) den Schaden, der durch ein nicht zugelassenes Kfz verursacht wird, nicht übernehmen. Die sogenannte „Benzinklausel“ besagt, dass ein Privathaftpflichtversicherer nicht für einen Schaden einstehen muss, der beim Gebrauch eines Kfz entstanden ist, da in einem solchen Fall die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs greift. Ist eine solche jedoch nicht vorhanden, da das Auto zum Zeitpunkt des Schadenfalls nicht angemeldet ist, muss der Fahrzeughalter selbst für den Schaden aufkommen. So entsteht eine gefährliche Deckungslücke, solange das Fahrzeug abgemeldet ist. Der ADAC empfiehlt, an einem abgemeldeten Fahrzeug keinerlei Arbeiten oder Reparaturen durchzuführen, um einen möglichen Schaden zu verhindern. Wenn diese unbedingt nötig sind, sollte jeder Hobbybastler sich des Risikos bewusst sein und Vorsichtsmaßnahmen treffen oder über ein Kurzzeitkennzeichen nachdenken.Der ACDC hat gut reden. Es ist bei uns ja nahezu selbstverständlich, daß man ein abgemeldetes Auto restauriert. Bis das Auto fertig ist, kann man es ja gar nicht versichern, da es noch nicht zulassungsfähig ist.Andersherum gibt es auch ein Problem:Wenn eine Schrauberhalle mit Autos die nicht angemeldet sind unverschuldet abbrennt, bleibt man auch auf dem Schaden sitzen. Es gibt zwar die Garagenruheversicherung, aber auch dazu mußte man das Auto vorher schonmal angemeldet haben.Wenn dann noch die Schrauberhalle nicht zum eigenen Wohnbereich (Garage) gehört, zahlt auch keine Hausratversicherung. Fackelt also eine gut ausgestatte Werkstatt ab, oder wird ausgeräumt steht man dumm da.Ich weiß nicht wie das bei Euch ist, aber bei mir steht im Moment mehr Geld in der Halle als meine Wohnungseinrichtung wert ist. Wenn ich mir dann noch vorstelle, ich müßte eventuell bis an mein Lebensende zahlen, weil ich aus Unachtsamkeit die Halle samt Wohnhaus nebenan abfackele, wird mir etwas mulmig.Ganz abgesehen davon, daß wenn diese Rechtssprechung "öffentlich" wird, uns so schnell niemand mehr eine Halle vermietet!Nur die Frage ist, wo man dieses Risiko versichern könnte.Könnten wir hier nicht mal, auch als Interessenvertretung (IKM), auf die Versicherer zugehen die auch Oldtimerversicherungen anbieten, ob sie uns nicht passende Angebote stricken, wenn es nicht schon etwas Entsprechendes gibt?Ich hatte schon bei einigen Versicherungen angefragt. Entweder hat man verschnupt abgelehnt, oder versprochene Angebote wurden nie zugeschickt, oder waren auf eine gewerbliche KFZ-Werkstatt zugeschnitten und damit unbezahlbar.

kat
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Versicherungslücke bei abgemeldetem Oldtimer

Beitrag von kat » Do 12. Feb 2009, 18:09

Ich denke mal, daß Dich der Verlust der Fahrzeuge kaum in den finanziellen Ruin treiben würde (es sei denn, sie sind kreditfinanziert). Dann sind sie eben weg. Andere verzocken ihr Geld auf der Börse...Ansonsten würde ich mir mehr Gedanken um Brandschutz als um Versicherungen machen. Wenn man ein paar Sachen beachtet, sollte sich die Brandgefahr schon deutlich minimieren lassen.Beitrag geändert:12.02.09 17:08:16

Nachtschwärmer

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Beitrag von Nachtschwärmer » Do 12. Feb 2009, 23:19

Zitat:Original erstellt von Rene E am/um 12.02.2009 15:17:31Zitat:<i>Der ADAC empfiehlt, an einem abgemeldeten Fahrzeug keinerlei Arbeiten oder Reparaturen durchzuführen, um einen möglichen Schaden zu verhindern. Wenn diese unbedingt nötig sind, sollte.....oder über ein Kurzzeitkennzeichen nachdenken.</i>Soviel schon mal zur Oldtimerkompetenz des ADAC. Die wissen doch noch nicht mal ansatzweise, worum es bei unserem Hobby geht. Oh Herr laß Hirn regnen!Gruß Joachim

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Beitrag von Tripower » Fr 13. Feb 2009, 14:18

Nicht die Restaurierungsarbeiten führten zum Wegfall der privaten Haftpflichtversicherung, sondern die "Ingebrauchnahme" des Fahrzeugs! Diese lag nach Ansicht des Gerichts im Starten des Motors vor.Übrigens ist das Aktenzeichen unrichtig zitiert. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf erging unter dem Az.: I-4 U 191/07.Ihr findet sie auf dieser Seite: http://www.justiz.nrw.de/ses...de/ses/nrwesearch.php unter Eingabe von "OLG" (Gericht), "Düsseldorf" (Gerichtsort), "Urteil" (Entscheidungsart) und "I-4 U 191/07" (Aktenzeichen) in die jeweiligen Eingabemasken.Bei sorgfältigem Lesen der Urteilsbegründung wird deutlich, daß die Entscheidung des Gerichts durchaus nachvollziehbar ist - und der Kläger Möglichkeiten gehabt hätte, sich anderweitig gegen den Schaden zu versichern.GrußTripower
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Beitrag von Markus Neser » Fr 13. Feb 2009, 17:17

Hallo zusammen,wenn das Fahrzeug aber vorher mit einem amtl. Kennzeichen zugelassen war, geht der Vertrag in eine beitragsfreie "Ruheversicherung" über, d.h. es besteht auch während der Stilllegung Versicherungsschutz im Rahmen der KFZ-Haftpflichtversicherung - das genau solche Schäden versichert sind.Die Ruheversicherung endet (bei der Württembergischen) nach 18 Monaten ab dem Tag der Stilllegung, danach ist sie gegen Beitrag zu versichern.Übrigens ist es bei Kasko identisch, sofern natürlich eine Kasko bestanden hat.GrußMarkus

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Beitrag von Rene E » Fr 13. Feb 2009, 18:37

Die Ruheversicherung hatte ich als ich meinen Käfer restaurierte. Bei meinem CX würde ich das auch machen.Offen ist die Frage des Versicherungschutzes aber, wenn das Auto nie auf mich zugelassen war. Das wäre bei DS und Panhard der Fall.Und das Thema Ingebrauchnahme kommt zwangsläufig. Bei der DS alleine schon deswegen, weil etliche Probeläufe nötig sind bis die hydraulischen Komponenten aufeinander eingestellt sind

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Beitrag von oldierolli » So 15. Feb 2009, 21:39

Hallo, eine besondere Gefährdung ergibt sich durch den BETRIEB eines Kraftfahrzeuges. Eine BEWEGLICHE SACHE, die sich in einem nicht betriebsfähigen Zustand befindet, sollte eigentlich über die Privathaftpflicht abgesichert sein. Beispiel: jemand hat eine Karosse "zum Sofa" zerlegt. Ein Teil kippt um und trifft eine Person. Das hat nix mit dem BETRIEB eines KFZ zu tun. Und bei der Restauration bis zu Zustand eines möglichen Betriebes sehe ich das rechtlich gleich. Wenn man z.B. einen alten Starfighter unterstellt und das Ding kippt um etc., benötigt man auch keine Haftpflicht für Flugzeuge. Ist auch nur eine "bewegliche Sache". Was die KASKO-Abdeckung betrifft, muss natürlich das angebotene Deckungsspektrum der Versicherung erkundet werden. Gruß. Rolf

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Beitrag von AvD 2008 » Di 24. Feb 2009, 18:28

Hat irgend jemand Zugriff auf den Volltext des Urteiles? Erst dann lassen sich genauere Rückschlüsse und Handlungsempfehlungen ableiten.

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Wolfgang / Goettinge
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Beitrag von Wolfgang / Goettinge » Di 24. Feb 2009, 21:37

Hallo zusammen und vor allem Tripower,du hast geschrieben:Zitat:Bei sorgfältigem Lesen der Urteilsbegründung wird deutlich, daß die Entscheidung des Gerichts durchaus nachvollziehbar ist - und der Kläger Möglichkeiten gehabt hätte, sich anderweitig gegen den Schaden zu versichern.An was für eine Versicherung hast du da gedacht? Mit dem Startversuch wird das Fahrzeug in Betrieb genommen - und damit der Bereich der privaten Haftpflicht verlassen. Gibt es ab diesem Zeitpunkt denn noch eine Alternative zur KFZ-Haftpflicht (mit entsprechender Zulassung)?Gruß, Wolfgang

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Beitrag von vwoldie » Mi 25. Feb 2009, 02:59

war ich froh, das ich den MK2 ruheversichert hatte, als das Hochwasser kam!Ansonsten sind diverse Restaurierungsobjekte im 4er Zustand auf 07 zugelassen und somit auch versichert.Jetzt wird es aber unmöglich, ein Fzg. ohne Technischem Nachweis der Betriebssicherheit auf 07 zuzulassen und somit TK zu versichern....LG Jörg

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