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Unfall!!!

Verfasst: Mi 26. Nov 2008, 11:57
von Gordini
Was verstehst Du unter "anerkannter SV"?Es gibt nur eine Anerkennung und das ist die amtliche.Schöne GrüßeChristophPS Wenn die Versicherung den realistisch ermittelten Restwert akzeptiert und die Restwertsumme bei der Regulierung des Schadens einbehält ist der Fall für die Versicherung abgeschlossen. Du musst nichts "so schnell wie möglich verkaufen"!Wenn der ermittelte Restwert eindeutig nicht der Realität entspricht und die Versicherung hier einen wirtschaftlichen Vorteil für den Anspruchsteller wittert, kann sie versuchen das Fahrzeug selbst zu veräußern. Geschieht meistens bei neueren Fahrzeugen, die schnell Abnehmer finden.Beitrag geändert:26.11.08 11:24:20

Unfall!!!

Verfasst: Mi 26. Nov 2008, 12:51
von 1300VC
Zitat:Original erstellt von AD-Alpine 1800 am/um 26.11.08 09:43:56(...)Der vom anerkannten SV (Sachverständiger) ausgewiesene Wiederbeschaffungswert und Restwert ist bei der sogenannten Totalschadenfall-Abrechnung maßgebend. Die Restwertfindung über die sogenannte Restwertbörse (wunschdenken der Versicherer) entsprechen nicht der höchst richterlichenen BGH-Entscheidung. Wichtig ist zu handeln bevor die Versicherung handelt. Das heißt, so schnell wie möglich das Verunfallte Fahrzeug zu dem im GA ausgewiesenen Restwert verkaufen(...)Meine Ausführungen bezogen sich aber eher auf den Fall, daß MAN nicht verkaufen, sondern eher reparieren (lassen)will.Ansonsten ist es korrekt: Man muß handeln, BEVOR man ein höheres Angebot der evrsicherung über einen RW aus der Börse erhält.Chris.

Unfall!!!

Verfasst: Mi 26. Nov 2008, 15:41
von Tripower
Zitat:Original erstellt von Gordini am/um 26.11.08 10:57:39PS Wenn die Versicherung den realistisch ermittelten Restwert akzeptiert und die Restwertsumme bei der Regulierung des Schadens einbehält ist der Fall für die Versicherung abgeschlossen. Du musst nichts "so schnell wie möglich verkaufen"!Das ist so nicht ganz richtig:Oftmals legen die Versicherungen ein höheres "Restwertangebot" vor und ziehen dann diesen "Restwert" vom Wiederbeschaffungswert ab. Hat man jedoch bereits vorher das Fahrzeug zu dem vom Sachverständigen geschätzten Restwert verkauft, muß sich die Versicherung an diesem - meist deutlich niedrigeren - Wert festhalten lassen. Vor diesem Hintergrund ist die Empfehlung "so schnell wie möglich zum ausgewiesenen Restwert verkaufen", durchaus berechtigt.Mit advokatischem GrußTripower

Unfall!!!

Verfasst: Mi 26. Nov 2008, 17:03
von Gordini
Hallo, was oftmals passiert ist hier irrelevant. Meine Aussage bezog sich nur auf diesen konkreten Fall: Wenn die Versicherung den realistisch ermittelten Restwert akzeptiert und die Restwertsumme bei der Regulierung des Schadens einbehält ist der Fall für die Versicherung abgeschlossen. Du musst nichts "so schnell wie möglich verkaufen"!Schöne GrüßeChristoph

Unfall!!!

Verfasst: Mi 26. Nov 2008, 19:39
von Tripower
Zitat:Original erstellt von Gordini am/um 26.11.08 16:03:29Hallo, was oftmals passiert ist hier irrelevant. Meine Aussage bezog sich nur auf diesen konkreten Fall:Weißt Du denn, ob die Versicherung in diesem konkreten Fall schon ein eigenes Restwertangebot vorgelegt hat? Wenn nicht, dann sollte er eben doch "so schnell, wie möglich zum Gutachterwert verkaufen".GrußTripower

Unfall!!!

Verfasst: Mi 26. Nov 2008, 20:13
von Gordini
Hallo, ich habe mich lediglich zum konkreten Fall geäußert in dem die Versicherung den Schaden bereits reguliert hat.Um eine verlässliche Aussage zu diesem Fall tätigen zu können müsste ich den Inhalt des Gutachtens vor Augen haben.Für mich sieht es so aus: Der Anspruchsteller suchte verschiedene Gutachter auf und bekam verschiedene Aussagen zum Restwert.Ist aber auch wurscht..Schöne GrüßeChristophBeitrag geändert:26.11.08 19:24:30

Unfall!!!

Verfasst: Mi 26. Nov 2008, 20:37
von AD-Alpine 1800
Zu Deiner Frage Christoph; "anerkannte SV" sind von Seiten der Gesetzgebung die -öffentlich bestellte und vereidigte SV- und -zertifizierte SV-. Alle anderen, teilweise organisierten sind sogenannte -Selbsternannte SV-.Hinsichtlich der Abrechnung auf Tatalschaden hat Tripower die Rechtsprechnug verstanden. Wird vom KH-Versicherer im nachhinein ein höheres Restwertgebot unterbreitet ist dieses nicht relevant. Wird das Fahrzeug nachweislich Repariert, hat der Anspruchsteller Anspruch auf Reparaturkosten bis zu 130 % des ermittelten Wiederbeschaffungswertes. Der Restwert beleibt ist in diesem Fall unberücksichtigt.Liegen die ermittelten Reparturkosten oberhalb des Wiederbeschaffungswertes zuzügl. 30% kommt wieder vorgenannte Abrechnug zum tragen.

Unfall!!!

Verfasst: Mi 26. Nov 2008, 21:37
von Gordini
Hallo, diese Begrifflichkeiten bitte nicht durcheinander bringen. Meinst Du den aaS oder den öbuvSV und was hat bitte schön der zertifizierte SV hier verloren? Es bestehen nämlich erhebliche Unterschiede zwischen den Begriffen. Also bitte hier nichts durcheinander werfen. Der zertifizierte SV besitzt auch nur einen Wisch einer selbsternannten Organisation, meist sind es nicht mehr als irgendwelche Verbände die solche Zertifizierungen ausstellen. Es ist nichts amtliches.Tripower und ich gingen von verschiedenen Fällen aus. Beide sind richtig!Die Abrechnungsmodalitäten bei der Schadenregulierung sind uns mehr als vertraut, vielen Dank jedoch für Deine Ausfertigung.Schöne GrüßeChristoph

Unfall!!!

Verfasst: Mi 26. Nov 2008, 22:51
von Gordini
Entschuldigung, ich meinte natürlich nicht Ausfertigung sondern Darstellung. Verzeihung, ich war mit den Gedanken woanders.

Unfall!!!

Verfasst: Do 27. Nov 2008, 12:53
von AD-Alpine 1800
Mit Deiner Auffassung der Begrifflichkeiten der SV usw. möchte ich dich Christoph nun alleine lassen.In der Schadenregulierung gibt es lediglich nur eine Art der Abrechnug; und diese basiert im wesentlichen auf der geltenden Rechtsprechung.Wie Du selber erkennen mußt, ist die Schadenregulierung nicht so vetraut, wie gemeint. Deine Auffassung kommt ehr den Versicherern entgegen.Mein Beitrag diente letztendlich dem Geschädigten zu helfen.